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   BVerwG, 15.08.1989 - 6 C 21.87   

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https://dejure.org/1989,2972
BVerwG, 15.08.1989 - 6 C 21.87 (https://dejure.org/1989,2972)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.1989 - 6 C 21.87 (https://dejure.org/1989,2972)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 1989 - 6 C 21.87 (https://dejure.org/1989,2972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldatengesetz - Dienstherr - Vorgesetzter - Schadensbestimmungen - Haftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 566
  • DVBl 1990, 249
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87

    Verjährungsbeginn - Schadensersatzansprüche des Dienstherrn - Kenntnisnahme -

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1989 - 6 C 21.87
    Diese Kenntnis des Dienstherrn ist vorhanden, wenn er aufgrund der ihm bekannten Tatsachen den Anspruch gegen einen bestimmten Soldaten - und sei es nur mit einer Feststellungsklage - mit hinreichender Aussicht auf Erfolg geltend machen kann (vgl. BVerwGE 23, 166 [BVerwG 26.01.1966 - VI C 112/63] und das - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehene - Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 21.87 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1989 - 6 C 21.87
    Diese Kenntnis des Dienstherrn ist vorhanden, wenn er aufgrund der ihm bekannten Tatsachen den Anspruch gegen einen bestimmten Soldaten - und sei es nur mit einer Feststellungsklage - mit hinreichender Aussicht auf Erfolg geltend machen kann (vgl. BVerwGE 23, 166 [BVerwG 26.01.1966 - VI C 112/63] und das - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehene - Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 21.87 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 190/83

    Zurechnung von Wissen des Kompaniechefs im Rahmen der Abwicklung von

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1989 - 6 C 21.87
    Insgesamt haben die nächsten Vorgesetzten nach den Schadensbestimmungen nicht das Maß an Sachzuständigkeit und eigener Verantwortlichkeit, das es rechtfertigen würde, ihre Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen dem Dientherrn zuzurechnen (so auch BGH, Urteil vom 19. März 1985 - VI ZR 190/83 - <VersR 1985, 735> für den Fall der Kenntnis eines Kompaniechefs von dem Schadensereignis).
  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98

    Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens

    Im Bereich der Bundeswehr genügt deswegen nicht schon die Kenntnis des nächsten Dienstvorgesetzten, sondern erst die Kenntnis fachaufsichtsführender Dienststellen (vgl. Urteil vom 15. August 1989 - BVerwG 6 C 21.87 - ).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Der Dienstherr hat die erforderliche Kenntnis - auf das Kennenmüssen kommt es nicht an - von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen, wenn das Organ oder die Stelle, die nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Heranziehung des Beamten zum Schadensersatz oder sonst innerbehördlich zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Beamten berufen ist (vgl. BVerwGE 81, 301 [304 ff.] = Buchholz 232 § 78 Nr. 38 m.w.N. und Urteil vom 15. August 1989 - BVerwG 6 C 21.87 - [Buchholz 236.1 § 24 Nr. 14]), aufgrund der ihr bekannten Tatsachen gegen einen bestimmten Beamten eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann.
  • BFH, 11.05.2000 - VII B 213/99

    Ausfuhrerstattung; Rückforderungsbescheid

    Darum geht es hier nicht (vgl. Urteil des BVerwG vom 15. August 1989 6 C 21.87, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1990, 566).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2007 - 6 A 2100/06
    vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 -, BVerwGE 100, 280, vom 9. März 1989 - 2 C 21.87 -, BVerwGE 81, 301, und vom 15. August 1989 - 6 C 21.87 -, DVBl 1990, 249 jeweils m.w.N.
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