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   BVerwG, 13.03.2007 - 6 C 40.06   

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BVerwG, 13.03.2007 - 6 C 40.06 (https://dejure.org/2007,21263)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.2007 - 6 C 40.06 (https://dejure.org/2007,21263)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 2007 - 6 C 40.06 (https://dejure.org/2007,21263)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2007 - 6 C 40.06
    Der Senat hat mit Beschluss vom 29. November 2006 die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen, weil ein Revisionsverfahren Gelegenheit hätte geben können, die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an den Bestand eines Staatsmonopols für Sportwetten weiter zu verdeutlichen und die Rechtsfolgen einer etwaigen Unvereinbarkeit des Monopols mit dem Gemeinschaftsrecht für die grenzüberschreitende Tätigkeit eines privaten Vermittlers, ggf. für die Zeit bis zum Inkrafttreten und Umsetzen der Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (BVerfGE 115, 276) einerseits und für die Zeit danach andererseits mit unterschiedlichen Ergebnissen, zu klären.
  • BVerwG, 04.06.2003 - 6 C 21.02

    Einstellung des Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigungserklärung -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2007 - 6 C 40.06
    Es entspricht bei einer solchen Lage grundsätzlich billigem Ermessen, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben (Beschlüsse vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 30.92 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 98, vom 12. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 10.94 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 107, S. 4 und vom 4. Juni 2003 - BVerwG 6 C 21.02 -).
  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 30.92

    Kostenentscheidung nach Verfahrenseinstellung

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2007 - 6 C 40.06
    Es entspricht bei einer solchen Lage grundsätzlich billigem Ermessen, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben (Beschlüsse vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 30.92 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 98, vom 12. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 10.94 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 107, S. 4 und vom 4. Juni 2003 - BVerwG 6 C 21.02 -).
  • BVerwG, 12.10.1994 - 8 C 10.94

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2007 - 6 C 40.06
    Es entspricht bei einer solchen Lage grundsätzlich billigem Ermessen, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben (Beschlüsse vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 30.92 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 98, vom 12. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 10.94 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 107, S. 4 und vom 4. Juni 2003 - BVerwG 6 C 21.02 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07

    Sportwettenvermittlung; DDR-Konzession; Internetzugang; Zumutbarkeit der

    Eine andere Entscheidung wäre schließlich auch dann nicht angezeigt gewesen, wenn die Erfolgsaussichten aufgrund der erhobenen gemeinschaftsrechtlichen Bedenken oder des beim Bundesverwaltungsgericht noch anhängigen Revisionsverfahrens - BVerwG 6 C 40.06 - noch als offen anzusehen wären (anders OVG Saarland, Beschl. v. 04.04.2007 - 3 W 23/06 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.01.2007 - 3 MB 38/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07

    Untersagung der Vermittlung von nicht erlaubten Sportwetten in Niedersachsen;

    2) Aber selbst wenn man die beiden im März ergangenen Stellungnahmen der EU-Kommissionen (und gegebenenfalls auch die Tatsache, dass das BVerwG mit Beschl. v. 29.11.2006 [- 6 B 89.06, nunmehr 6 C 40.06 -, juris] die Revision gegen das Urt. des BayVGH v. 10.7.2006 [- 22 BV 05.457 -, juris] zur weiteren Klärung der Anforderungen an ein Staatsmonopol für Sportwetten zugelassen hat) zum Anlass nehmen würde, die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Untersagungsverfügung als offen anzusehen, überwiegt bei einer dann vorzunehmenden reinen Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung.
  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2657/09

    Untersagung von Sportwetten

    In dem sich anschließenden Revisionsverfahren 6 C 40/06 hat das Bundesverwaltungsgericht nach dem Tod der Klägerin des dortigen Verfahrens und der darauf folgenden übereinstimmenden Erledigungserklärung der Beteiligten mit Beschluss vom 13.03.2007 (BeckRS 2007, 23315) die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben und damit zu erkennen gegeben, dass es der Klage auf Feststellung der Berechtigung zur Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis Erfolgsaussichten nicht abgesprochen hat.
  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09

    Untersagung von Sportwetten

    In dem sich anschließenden Revisionsverfahren 6 C 40/06 hat das Bundesverwaltungsgericht nach dem Tod der Klägerin des dortigen Verfahrens und der darauf folgenden übereinstimmenden Erledigungserklärung der Beteiligten mit Beschluss vom 13.03.2007 (BeckRS 2007, 23315) die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben und damit zu erkennen gegeben, dass es der Klage auf Feststellung der Berechtigung zur Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis Erfolgsaussichten nicht abgesprochen hat.
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   BVerwG, 16.01.2007 - 6 C 40.06   

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BVerwG, 16.01.2007 - 6 C 40.06 (https://dejure.org/2007,39354)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des vorläufigen Streitgegenstandswertes für das Revisionsverfahren

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