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   BVerwG, 09.06.1989 - 6 C 49.87   

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https://dejure.org/1989,3432
BVerwG, 09.06.1989 - 6 C 49.87 (https://dejure.org/1989,3432)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1989 - 6 C 49.87 (https://dejure.org/1989,3432)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1989 - 6 C 49.87 (https://dejure.org/1989,3432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachholung einer Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung - Ablehnungsbescheid - Urlaubsbedingte Abwesenheit - Sorgfaltspflicht - Postzustellbevollmächtigter - Fristgerechte Widerspruchseinlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 86
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.03.1995 - 11 B 29.95

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in die Klagefrist - Beachtung der

    Die Beschwerde sieht eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 9. Juni 1989 - BVerwG 6 C 49.87 - (Buchholz 316 § 32 VwVfG Nr. 3) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1975 - 2 BvR 99/74 - (BVerfGE 40, 42 ff.) undvom 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 - (BVerfGE 41, 332 ff.) darin, daß das Flurbereinigungsgericht die Versäumung der Klagefrist des § 142 Abs. 1 FlurbG a.F. dann als schuldhaft im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO angesehen habe, wenn ein Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren in Erwartung der alsbaldigen Zustellung eines Widerspruchsbescheides für zwei Wochen wegfahre, ohne entweder dafür zu sorgen, daß ihm ein in dieser Zeit eingehender Widerspruchsbescheid umgehend nachgesandt wird, oder einen im Widerspruchsverfahren bevollmächtigten Rechtsanwalt ausdrücklich zu ermächtigen, von sich aus fristwahrend Klage zu erheben.

    orschriften erfordert, bestimmt sich dabei nach den Umständen des einzelnen Falles (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - , vom 1. September 1988 - BVerwG 6 C 56.87 - undvom 9. Juni 1989 - BVerwG 6 C 49.87 - sowieBeschluß vom 18. August 1987 - BVerwG 6 B 69.86 - ).

  • BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 38.93

    Wehrbeschwerde - Fristversäumung - Unabwendbarer Zufall - Nachfrist

    Es handelt sich nicht um eine Sachentscheidung über die Beschwerde, die eine Versäumung der Beschwerdefrist im gerichtlichen Verfahren unbeachtlich werden ließe (zu dieser Wirkung der Sachentscheidung über eine verfristete Wehrbeschwerde vgl. Beschluß vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 - DokBer B 1990, 117 f. m.w.N.; zur Unbeachtlichkeit der Versäumung der Widerspruchsfrist als Folge einer Sachentscheidung der Widerspruchsbehörde über den verspäteten Widerspruch vgl. etwa Urteile vom 20. Juni 1988 - BVerwG 6 C 24.87 - Buchholz 448.6 § 18 KDVG Nr. 2 S. 1 [2 f.] m.w.N. und vom 9. Juli 1989 - BVerwG 6 C 49.87 - Buchholz 316 § 32 VwVfG Nr. 3 S. 1 f.).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - 3 Kart 779/19
    Das Maß an Achtsamkeit und Vorsorge, das die Einhaltung der der Rechtssicherheit dienenden Fristvorschriften erfordert, bestimmt sich nach den Umständen des einzelnen Falles (BVerwG, Urteil vom 09.06.1989, 6 C 49/87, Rn. 11, bei juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17

    Verfahrensmangel aufgrund Sachverhaltswürdigung; Eigenschaft von Räumen als

    Regelmäßig unverschuldet ist eine Fristversäumnis etwa bei einem Fristbeginn oder -ablauf während einer überschaubaren (bpsw. urlaubsbedingten) Abwesenheit (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1974 - 2 BvR 32/74 -, Juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1989 - 6 C 49/87 -, Juris Rn. 12).
  • VG Potsdam, 20.09.2019 - 8 K 518/19

    Kanalanschlussbeiträge von Grundstücken, die im Beitrittsgebiet bereits vor dem

    Verschulden liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn hinsichtlich der Fristwahrung diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen wird, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den Umständen zumutbar ist (BVerfG, Beschluss vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 -, juris Rn. 9 ff.; Beschluss vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 -, juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - IV C 74.74 -, juris Rn. 24; Urteil vom 9. Juni 1989 - 6 C 49/87 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 8. April 1991 - 2 C 32/90 -, juris Rn. 11).
  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 11/94

    Ablehnung einer Bewerbung um eine ausgeschriebene Notarstelle wegen

    Das Maß an Achtsamkeit und Vorsorge, das die Einhaltung der der Rechtsicherheit dienenden Fristvorschriften erfordert, bestimmt sich nach den Umständen des einzelnen Falles (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1989 - 6 C 49/87 = Buchholz 316 § 32 VwVfG Nr. 3 S. 2 m.w.Nachw.).
  • VG Augsburg, 06.06.2019 - Au 8 E 19.822

    Versäumung de Frist für einen Antrag auf Nachteilsausgleich

    Das Maß an Achtsamkeit und Vorsorge, das die Einhaltung der der Rechtssicherheit dienenden Fristvorschriften erfordert, bestimmt sich nach den Umständen des einzelnen Falles (BVerwG, U.v. 9.6.1989 - 6 C 49/87 - juris Rn. 11; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2019, § 32 Rn. 20 f.; Michler in BeckOK VwVfG, 43. Edition, Stand 1.4.2019, § 32 Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.1996 - 12 M 4814/96

    Sozialhilfe (örtliche Zuständigkeit bei regelmäßig; Vermögen (Nachzahlung);

    Verschulden liegt vor, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt außer acht läßt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Prozeßführenden (im Hinblick auf die Fristwahrung) geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war; dabei dürfen diese Anforderungen im Hinblick auf die durch Art. 19 Abs. 4 GG gebotene Einräumung der Möglichkeit gerichtlichen Rechtsschutzes sowie auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht unzumutbar überspannt werden (st. Rspr. BVerwG, s. etwa Urt. v. 9. Juni 1989 - BVerwG 6 C 49.87 -, NVwZ-RR 1990, 86 f).
  • VG Würzburg, 09.12.2015 - W 2 K 14.519

    Erfolglosigkeit der Beantragung eines Urlaubssemesters wegen Verfristung

    Das Maß an Achtsamkeit und Vorsorge, das die Einhaltung der der Rechtssicherheit dienenden Fristvorschriften erfordert, bestimmt sich nach den Umständen des einzelnen Falles (BVerwG, U. v. 9.6.1989 - 6 C 49/87 - NVwZ-RR 1990, 86; U. v. 18.4.1997 - 8 C 38/95 - NJW 1997, 2966).
  • OVG Thüringen, 28.02.1996 - 3 KO 160/94

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Wiedereinsetzung; Sorgfaltspflichten eines

    Ein Verschulden liegt dann vor, wenn der Beteiligte oder dessen Bevollmächtigter diejenige Sorgfalt außer acht läßt, die einem gewissenhaften Prozeßführenden geboten und nach den Umständen des Einzelfalles zumutbar ist (st. Rspr. BVerwG, vgl. Urteil vom 9. Juni 1989, NVwZ-RR 1990, 86 [87]).
  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 19/94

    Klage auf Bestellung als Notarin - Verspätete Bewerbung um die Stelle als Notarin

  • VG Ansbach, 31.05.2023 - AN 2 E 23.1033

    Fristwahrung bei Nachweis einer Prüfungsbehinderung

  • VG Düsseldorf, 17.06.2005 - 13 K 1826/04

    Einstellung einer gewährten Hilfe zum Lebensunterhalt mangels Aufenthalt im

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