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   BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 71.81   

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BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 71.81 (https://dejure.org/1982,4000)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1982 - 6 C 71.81 (https://dejure.org/1982,4000)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1982 - 6 C 71.81 (https://dejure.org/1982,4000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstunfähigkeit eines Soldaten auf Zeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.08.1978 - 2 B 8.78

    Dienstunfähigkeit - Beamtenrecht

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 71.81
    Dabei ist es zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Januar 1969 - BVerwG 8 C 56.66 -, Beschluß vom 14. August 1978 - BVerwG 2 B 8.78 - [Buchholz 238.4 § 55 SG Nr. 7]) davon ausgegangen, daß der Begriff der Dienstunfähigkeit im Soldatenrecht derselbe ist wie im Beamtenrecht.

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht das Berufungsgericht zunächst davon aus, daß die Beklagte bei der Beurteilung, ob ein Soldat dienstunfähig ist, keinen Beurteilungsspielraum hat und daß sie insoweit auch keine Ermessensentscheidung zu treffen hat (Beschluß vom 14. August 1978 - BVerwG 2 B 8.78 - [a.a.O.] m.w.Nachw.).

  • BVerwG, 23.01.1969 - VIII C 56.66

    Begriff der dauernden Dienstunfähigkeit im Soldatenrecht - Fürsorgepflicht des

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 71.81
    Dabei ist es zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Januar 1969 - BVerwG 8 C 56.66 -, Beschluß vom 14. August 1978 - BVerwG 2 B 8.78 - [Buchholz 238.4 § 55 SG Nr. 7]) davon ausgegangen, daß der Begriff der Dienstunfähigkeit im Soldatenrecht derselbe ist wie im Beamtenrecht.

    Aber ähnlich wie beim Beamten setzen sich auch seine Dienstpflichten zusammen aus den allgemeinen Soldatenpflichten (§§ 7-21 SG) und den besonderen Pflichten, die sich aus der Waffengattung und aus der durch den Dienstgrad gekennzeichneten Dienststellung ergeben (Urteil vom 23. Januar 1969 - BVerwG 8 C 56.66 -).

  • BVerwG, 25.06.1975 - VIII C 77.74

    Nachdienen von Arrestzeiten - Begründung einer Ermessensentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 71.81
    Als Sollvorschrift darf § 44 Abs. 4 Satz 5 SG indes außer Anwendung bleiben, wenn der vorgeschriebenen Heilbehandlung ein wichtiger Grund entgegensteht (vgl. zur Bedeutung einer Sollvorschrift: BVerwGE 49, 16 [23] m.w.Nachw.).
  • Drs-Bund, 23.09.1955 - BT-Drs II/1700
    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 71.81
    Er wurde bei der Schaffung des Soldatengesetzes wörtlich aus dem § 42 Abs. 1 Satz 1 BBG u.F. übernommen (vgl. die amtl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten, Einzelbegründung zu § 39 Abs. 2, BTDrucks. II/1700, S. 30).
  • BVerwG, 08.03.1967 - VI C 108.65

    Antrag auf eine Nachversicherung - Anspruch auf Versorgung eines ehemaligen

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 71.81
    Das Gesetz stellt es jedoch in das Ermessen der Beklagten, sich auf diese Vermutung zu berufen (vgl. Urteil vom 8. März 1967 - BVerwG 6 C 108.65 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 54]).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2016 - 5 LA 175/15

    Heilbehandlung; Heilbewährung

    Der Begriff der Dienstunfähigkeit im Soldatenrecht ist derselbe wie im Beamtenrecht (BVerwG, Urteil vom 21.4.1982 - BVerwG 6 C 71.81 -, juris Rn. 17), so dass zu dessen Auslegung auf die entsprechende beamtenrechtliche Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann.

    Diese Vorschrift enthält eine unwiderlegliche gesetzliche Vermutung, dass ein Soldat, von dem nicht erwartet werden kann, dass er innerhalb eines Jahres wieder dienstfähig werden wird, zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig - mithin dienstunfähig - ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.4.1982, a. a. O., Rn. 26).

    Sie stellt es lediglich in das Ermessen des Dienstherrn, sich auf diese Vorschrift - also auf die unwiderlegliche Vermutung - zu berufen (BVerwG, Urteil vom 21.4.1982, a. a. O., Rn. 26).

    Die regelmäßig bestehende Verpflichtung zur Heilbehandlung wirkt sich damit als befristete Sperre der Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen Dienstunfähigkeit aus (BVerwG, Urteil vom 21.4.1982, a. a. O., Rn. 21).

    Diese Sperrwirkung hat der Gesetzgeber in Kauf genommen, um im Interesse der Soldaten und der Personalwirtschaft der Beklagten sicherzustellen, dass die zu treffende Entscheidung nicht aufgrund einer übereilten Prognose ergeht, sondern auf ein verlässliches, ohne Zeitdruck abgegebenes ärztliches Urteil gestützt werden kann (BVerwG, Urteil vom 21.4.1982, a. a. O., Rn. 21).

    Maßgeblich ist insoweit nicht, ob die längere Dauer der Dienstunfähigkeit für einen medizinischen Laien zweifelsfrei erkennbar ist; entscheidend ist vielmehr die entsprechende Offenkundigkeit für die beurteilenden Ärzte (BVerwG, Urteil vom 21.4.1982, a. a. O., Rn. 24).

    Das medizinische Urteil hierüber setzt voraus, dass sich die Ärzte zuvor darüber schlüssig werden, ob die festgestellte Gesundheitsstörung medizinisch beeinflussbar ist und in welcher Zeit die Dienstfähigkeit voraussichtlich wieder hergestellt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.4.1982, a. a. O., Rn. 24).

    Aus der Übereinstimmung der ärztlichen Stellungnahmen in diesem Punkt durfte die Beklagte schließen, dass aus medizinischer Sicht offenkundig war, dass die Klägerin länger als ein Jahr dienstunfähig bleiben werde (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.4.1982, a. a. O., Rn. 24).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 O 165/08

    Zur Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit gemäß § 55 Abs. 2 SG

    Die Identität des Begriffes der Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht und im Soldatenrecht gestattet es, die im Beamtenrecht entwickelten Grundsätze zur Auslegung dieses Begriffes auch im Soldatenrecht anzuwenden, soweit nicht die Eigenart des Militärdienstes die Anlegung eines anderen Maßstabes verlangt (vgl.: BVerwG, Urteil vom 21. April 1982 - Az.: 6 C 71.81 -, Buchholz 238.4 § 55 SG Nr. 10 [m. w. N.]).

    Offen bleiben kann hiernach, ob sich die Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Soldaten nach § 55 Abs. 2 SG danach beurteilt, ob die Beklagte im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier dem Erlass des Beschwerdebescheides vom 20. März 2008 - nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass die Klägerin dauernd dienstunfähig ist, so dass danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen wären (vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - Az.: 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267; OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei juris; offen lassend: BVerwG, Urteil vom 21. April 1982, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10628/11

    Stabsarzt der Bundeswehr wegen Allergieleiden dienstunfähig

    Der Soldat hat zwar andere Dienstpflichten als der Beamte; aber ähnlich wie bei diesem setzen sich auch seine Dienstpflichten zusammen aus den allgemeinen Soldatenpflichten (§§ 7 ff. SG) und den besonderen Pflichten, die sich aus der Waffengattung und der durch den Dienstgrad gekennzeichneten Dienststellung ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1982 - 6 C 71.81 -, Buchholz 238.4 § 55 SG Nr. 10; ferner z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 1 O 165/08 -, NVwZ-RR 2009, 485).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2013 - 1 B 1161/13

    Versetzung eines Berufssoldaten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    BVerwG, Urteil vom 21. April 1982 - 6 C 71.81 -, Buchholz 283.4 § 55 SG Nr. 10 = juris, Rn. 26; Hermsdörfer, Rechtsvoraussetzung und Rechtsfolge der Dienstunfähigkeit eines Berufssoldaten und eines Soldaten auf Zeit, NZWehrr 1995, 202 (205); siehe auch OVG NRW, Urteile vom 18. April 2013- 1 A 1707/11 -, IÖD 2013, 148 = juris, Rn. 75, und vom 9. Mai 2011 - 1 A 440/10 -, PersV 2011, 456 = juris, Rn. 90 f., 115 = NRWE, (jeweils zu den ähnlichen Vorschriften des § 44 BBG bzw. § 42 Abs. 1 Satz 2 BBG a. F.).
  • VG Minden, 16.04.2021 - 1 K 4391/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1982 - 6 C 71.81 -, juris Rn. 22 ff.
  • VG Köln, 12.09.2013 - 9 L 1049/13

    Versetzung eines dienstunfähigen Soldaten in den Ruhestand

    vgl. hierzu schon Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 21. April 1982 - 6 C 71.81 -, juris, Rz. 18 m.w.N.; OVG Koblenz, Urteil vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10628/11 -, juris, Rz. 32ff. m.w.N.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1994 - 3 L 144/93

    Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfeantrag; Berufung; Sachbehandlung;

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die gemäß § 55 Abs. 2 Satz 3 SG gebotene entsprechende Anwendung der Bestimmung des § 44 Abs. 4 SG auch für Soldatenverhältnisse auf Zeit gilt (BVerwG, Urteil, vom 21.04.1982 - 6 C 71.81 -, Buchholz 238.4 § 55 SG Nr. 10).
  • VG Köln, 29.03.2017 - 23 L 2812/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1982 - 6 C 71.81 -, juris.
  • VG Köln, 07.12.2016 - 23 K 4158/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1982 - 6 C 71.81 -, juris.
  • VG Köln, 23.10.2019 - 23 K 11858/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1982 - 6 C 71.81 -, juris.
  • VG Köln, 29.06.2012 - 9 K 6109/10

    Entlassung aus dem Bundeswehrdienst aufgrund Dienstunfähigkeit bei

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