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   VGH Hessen, 27.02.2008 - 6 C 883/07.T   

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https://dejure.org/2008,3582
VGH Hessen, 27.02.2008 - 6 C 883/07.T (https://dejure.org/2008,3582)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.02.2008 - 6 C 883/07.T (https://dejure.org/2008,3582)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 6 C 883/07.T (https://dejure.org/2008,3582)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 1d AtG, § 7 Abs 1b S 2 AtG
    Übertragung der Reststrommenge des stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf andere Kernkraftwerke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Übertragung einer Reststrommenge des stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf das Kernkraftwerk Biblis Block A; Wirksamkeit einer zustimmungsfreien und mengenmäßig unbegrenzten Übertragung einer Reststrommenge auf sämtliche in Betrieb befindlichen ...

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    AtG Anlage 3; ; AtG § 7 Abs. 1b; ; AtG § 7 Abs. 1d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AtG Anlage 3; AtG § 7 Abs. 1b; AtG § 7 Abs. 1d
    Atom- und Strahlenschutzrecht - Übertragung von Reststrommengen: Atomgesetz; Auslegung; Biblis Block A; Elektrizitätsmenge; Fussnote zur Anlage 3 zum Atomgesetz; Kernkraftwerk; Konsensvereinbarung; Mülheim-Kärlich; Novelle Zum Atomgesetz; Produktionsmenge; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage auf Übertragung von Reststrommengen auf Biblis Block A abgewiesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 666 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 11.09.2001 - BT-Drs 14/6890
    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2008 - 6 C 883/07
    Bei den in der amtlichen Begründung (BT-Drs. 14/6890, S. 21) angeführten "Beschränkungen" der Übertragungsmöglichkeiten der Elektrizitätsmenge des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich handele es sich um die zustimmungspflichtigen Übertragungsmöglichkeiten auf die nicht in der Fußnote der Anlage 3 des Atomgesetzes genannten Anlagen.

    In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/6890, S. 21) heiße es, dass Absatz 1d in Verbindung mit der neuen Anlage 3 zum Atomgesetz die Vereinbarung vom 14. Juni 2000 zu Mülheim-Kärlich - "einschließlich der Beschränkungen der Übertragungsmöglichkeiten" - umsetze.

    Der Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11. September 2001 spricht bereits in seiner Begründung zu § 7 ausdrücklich davon, dass Absatz 1d in Verbindung mit der neuen Anlage 3 zum Atomgesetz die Vereinbarung vom 14. Juni 2000 zu Mülheim-Kärlich "einschließlich der Beschränkungen der Übertragungsmöglichkeit" umsetzt (vgl. dazu: BT-Drs. 14/6890, S. 21).

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2008 - 6 C 883/07
    Die Rechtsstellung der Klägerin zu diesem Zeitpunkt war dadurch gekennzeichnet, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11/96 - (BVerwGE 106, 115 ff.) die Revision gegen das Urteil des OVG Koblenz vom 21. November 1995 - 7 C 11685/90 -, mit dem die erste Teilgenehmigung für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich aufgehoben worden war, zurückgewiesen hatte.

    Während alle übrigen in der Anlage 3 zum Atomgesetz genannten Kernkraftwerke zum damaligen Zeitpunkt genehmigt waren und noch betrieben wurden, war die erste Teilgenehmigung für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich bereits seit 1975 umstritten und endete nach einem ersten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 1988 - 7 C 3/86 - (BVerwGE 80, 207 ff.) mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1998 (a.a.O.), das die Aufhebung der ersten Teilgenehmigung weitestgehend bestätigte.

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2008 - 6 C 883/07
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfG, Urteil vom 20.03.2002 - 2 BvR 794/95 -, BVerfGE 105, 135 mit weiteren Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Hierbei helfen alle herkömmlichen Auslegungsmethoden - wie beispielsweise die sog. sprachlich-grammatikalische Auslegung, die sog. systematische Auslegung, die sog. historische Auslegung und die sog. teleologische Auslegung - in abgestimmter Berechtigung; unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (vgl. dazu: BVerfG, Urteil vom 20.03.2002 - 2 BvR 794/95 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - 4 KS 6/07

    Strommengenübertragung; Atomrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2008 - 6 C 883/07
    Der Wortlaut der vorbezeichneten Regelungen und deren Sinnzusammenhang mit anderen Gesetzesnormen sprechen nach Auffassung des Senats eindeutig dafür, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Übertragung von Reststrommengen aus dem Mülheim-Kärlich-Kontingent auf die in der Fußnote zur Anlage 3 zum Atomgesetz ausdrücklich genannten - insgesamt 7 - Kernkraftwerke beschränken wollte und beschränkt hat (im Anschluss an Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 16.01.2008 - 4 KS 6/07 -, juris Dokument; so ausdrücklich auch: Kloepfer, Rechtsfragen zur geordneten Beendigung gewerblicher Kernenergienutzung in Deutschland, in: DVBl. 2007, 1189 [1196 Fußnote 38]; im Ergebnis ebenso: Huber, Restlaufzeiten und Strommengenregelungen, in: Deutscher Atomrechtstag 2002, 147 [147 f.]; Posser/Schmans/Müller-Dehn, Atomgesetz, Kommentar zur Novelle 2002, § 7 Rdnr. 160; Rebentisch, Zweifelsfragen der gesetzlichen Vorgaben und Optionen, in: 11. Deutsches Atomrechtssymposium, S. 61 [69 ff.]; Roßnagel, Wirtschaftsverfassung in Deutschland und Europa, in: Festschrift für Bernhard Nagel, S. 155 [163, 169]; Wieland, Rechtsprobleme der Strommengenübertragung gem. § 7 Abs. 1b bis 1d AtGesetz, Rechtsgutachten erstellt für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, März 2007, S. 97 ff.).

    Wie in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen OVG vom 16. Januar 2008 - 4 KS 6/07 -, Seite 15, 16 der Urteilsausfertigung, zutreffend festgestellt wird, fällt es schon nach dem Wortlaut der Vorschrift schwer, ihre Bedeutung auf ein Produktionsverbot für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich zu reduzieren.

  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2008 - 6 C 883/07
    Während alle übrigen in der Anlage 3 zum Atomgesetz genannten Kernkraftwerke zum damaligen Zeitpunkt genehmigt waren und noch betrieben wurden, war die erste Teilgenehmigung für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich bereits seit 1975 umstritten und endete nach einem ersten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 1988 - 7 C 3/86 - (BVerwGE 80, 207 ff.) mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1998 (a.a.O.), das die Aufhebung der ersten Teilgenehmigung weitestgehend bestätigte.
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2008 - 6 C 883/07
    Dabei ist zu beachten, dass der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zukommt, als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können (BVerfG, Urteil vom 21.05.1952 - 2 BvH 2/52 -, BVerfGE 1, 299 ff.) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.1995 - 7 C 11685/90
    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2008 - 6 C 883/07
    Die Rechtsstellung der Klägerin zu diesem Zeitpunkt war dadurch gekennzeichnet, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11/96 - (BVerwGE 106, 115 ff.) die Revision gegen das Urteil des OVG Koblenz vom 21. November 1995 - 7 C 11685/90 -, mit dem die erste Teilgenehmigung für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich aufgehoben worden war, zurückgewiesen hatte.
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