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ArbG Kassel, 17.02.2009 - 6 Ca 124/08 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 17.02.2009 - 6 Ca 124/08
- LAG Hessen, 24.08.2010 - 12 Sa 940/09
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 24.08.2010 - 12 Sa 940/09
Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Prämie für die Einreichung eines …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 17.02.2009, Az.: 6 Ca 124/08, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Kassel hat mit Urteil vom 17.02.2009 - Az. 6 Ca 124/08 - der Klage teilweise stattgegeben und die Beklagte - unter Anrechnung des bereits gezahlten Betrages - zur Zahlung einer A-Prämie nach der bestehenden Gesamtbetriebsvereinbarung in Höhe von weiteren EUR 8.8.53,89 brutto nebst Zinsen verurteilt und im Übrigen die Klage abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 17.02.2009, Az.: 6 Ca 124/08 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin weitere 41.115,11 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem sich hieraus ergebenden Nettobetrag seit dem 20.03.2008 zu zahlen.