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ArbG Kaiserslautern, 22.05.2003 - 6 Ca 1350/02 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 22.05.2003 - 6 Ca 1350/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2004 - 7 Sa 1011/03
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2004 - 7 Sa 1011/03
Abgeänderte Annahme eines Angebots
Berufung und Anschlussberufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 22.05.2003 - 6 Ca 1350/02 werden zurückgewiesen.Darin hat das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - 6 Ca 1350/02 durch Urteil vom 22.05.2003 die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 5.334,84 EUR brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 1.778,28 EUR seit dem 03.02.2003, aus weiteren 1.778,28 EUR seit dem 03.03.2003 und aus weiteren 1.778,28 EUR seit dem 03.04.2003 zu zahlen; es hat die Beklagte desweiteren verurteilt, an die Klägerin die Lohnsteuerkarte 2002 herauszugeben und im Übrigen die Klage abgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - 6 Ca 1350/02 vom 22.05.2003, zugestellt am 03.07.2003, die Klage insgesamt abzuweisen.