Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 29.03.2012 - 6 Ca 2/12 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 29.03.2012 - 6 Ca 2/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 3 Ta 72/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2012 - 3 Ta 72/12
- BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 55/12
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 55/12
Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Bestellung eines Arbeitnehmers zum …
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten werden die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 23. April 2012 und 29. März 2012 - 6 Ca 2/12 - abgeändert. - LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 3 Ta 72/12
Rechtsweg - Kündigungsschutzklage eines Geschäftsführers einer GmbH
Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 16. April 2012 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 29. März 2012 - 6 Ca 2/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - hat sich mit Beschluss vom 29. März 2012 - 6 Ca 2/12 - für sachlich zuständig erklärt und zur Begründung ausgeführt, dass der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG gegeben sei.
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2012 - 3 Ta 72/12
Arbeitsrechtsweg für Kündigungsschutzklage eines GmbH-Geschäftsführers bei …
Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 16. April 2012 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 29. März 2012 - 6 Ca 2/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - hat sich mit Beschluss vom 29. März 2012 - 6 Ca 2/12 - für sachlich zuständig erklärt und zur Begründung ausgeführt, dass der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG gegeben sei.