Rechtsprechung
ArbG Gießen, 16.01.2008 - 6 Ca 322/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 16.01.2008 - 6 Ca 322/07
- LAG Hessen, 19.08.2008 - 1 Sa 375/08
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 19.08.2008 - 1 Sa 375/08
Nicht ordentlich kündbarer befristeter Arbeitsvertrag - Sozialauswahl - fehlende …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 16. Januar 2008 - 6 Ca 322/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Gießen hat mit einem am 16. Januar 2008 verkündeten, der Klägerin am 11. Februar 2008 zugestellten Urteil - 6 Ca 322/07 (Bl. 71 - 80 d.A.) - den Beklagten zur Erteilung eines endgültigen Zeugnisses verurteilt und im Übrigen die Klage abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 16. Januar 2008 - 6 Ca 322/07 - abzuändern und.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 16. Januar 2008 - 6 Ca 322/07 - ist in dem noch anhängigen Umfang bezüglich des Kündigungsschutzantrags nach der teilweisen Berufungsrücknahme als solches in einem Rechtsstreit über die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach §§ 64 Abs. 2 lit. c, 8 Abs. 2 ArbGG und hinsichtlich des Antrags auf Beschäftigung während der Dauer des Rechtsstreits gem. §§ 64 Abs. 2 lit. b, 8 Abs. 2 ArbGG nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes von mehr als EUR 600, 00 statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.