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Rechtsprechung
   ArbG Essen, 02.05.2016 - 6 Ca 541/16   

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https://dejure.org/2016,22632
ArbG Essen, 02.05.2016 - 6 Ca 541/16 (https://dejure.org/2016,22632)
ArbG Essen, Entscheidung vom 02.05.2016 - 6 Ca 541/16 (https://dejure.org/2016,22632)
ArbG Essen, Entscheidung vom 02. Mai 2016 - 6 Ca 541/16 (https://dejure.org/2016,22632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendung der letzten BAT-Vergütung bei lückenhafter Tarifsukzession

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus ArbG Essen, 02.05.2016 - 6 Ca 541/16
    Vielmehr bildet ihre Gesamtheit die Vergütungsordnung, bei deren Aufstellung und Veränderung der Betriebsrat mitzubestimmen hat (vgl. BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 32, NZA 2008, 888) .

    Die Vergütungsstruktur wird auch dann geändert, wenn sich durch die Streichung einer Jahreszuwendung zwar nicht der relative Abstand der jeweiligen Gesamtvergütungen zueinander verändert, aber Teile der Gesamtvergütung nicht mehr als zusätzliche Einmalzahlung zu einem bestimmten Datum geleistet werden, sondern die Gesamtvergütung auf monatlich gleichbleibende Beträge verteilt wird (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 18 aaO; 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 25 aaO) .

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus ArbG Essen, 02.05.2016 - 6 Ca 541/16
    BetrVG ausschließt - die bisher geltenden Entlohnungsgrundsätze auch bezüglich des verbleibenden Vergütungsvolumens zu beachten und im Falle ihrer Änderung die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 22, BAGE 117, 130) .

    Die Vergütungsstruktur wird auch dann geändert, wenn sich durch die Streichung einer Jahreszuwendung zwar nicht der relative Abstand der jeweiligen Gesamtvergütungen zueinander verändert, aber Teile der Gesamtvergütung nicht mehr als zusätzliche Einmalzahlung zu einem bestimmten Datum geleistet werden, sondern die Gesamtvergütung auf monatlich gleichbleibende Beträge verteilt wird (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 18 aaO; 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 25 aaO) .

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    Auszug aus ArbG Essen, 02.05.2016 - 6 Ca 541/16
    Zwar habe das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2008 (1 AZR 354/07) für eine identische Regelung bei einem Schwesterunternehmen der Beklagten festgestellt, dass im Pflegebereich keine Tarifüblichkeit festzustellen sei, diese sei aber nach dem Inkrafttreten der Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege anders.

    Das Bundesarbeitsgericht hat zu einer parallelen Betriebsvereinbarung in seiner Entscheidung vom 26.08.2008 (1 AZR 354/07, BAGE 127, 297) folgende Feststellungen getroffen:.

  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

    Auszug aus ArbG Essen, 02.05.2016 - 6 Ca 541/16
    (2) Will der Arbeitgeber seine finanziellen Leistungen nicht völlig zum Erlöschen bringen, sondern mit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung nur eine Verringerung des Volumens der insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel und zugleich eine Veränderung des Verteilungsplans erreichen, wirkt die Betriebsvereinbarung nach (BAG 26. Oktober 1993 - 1 AZR 46/93 - BAGE 75, 16, zu 2 b der Gründe; 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - BAGE 108, 299, zu I 3 c cc der Gründe; Kreutz GK-BetrVG 8. Aufl. § 77 Rn. 409; Fitting BetrVG 24. Aufl. § 77 Rn. 191 mwN; offen gelassen für die betriebliche Altersversorgung von BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, zu B I 5 a der Gründe und 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - BAGE 99, 75, zu II 2 b dd (2) der Gründe) .

    Die erforderlichenfalls von ihm anzurufende Einigungsstelle muss vielmehr ihrem Spruch über den neuen Leistungsplan das vom Arbeitgeber noch zur Verfügung gestellte Finanzvolumen als mitbestimmungsfreie Vorgabe zugrunde legen (BAG 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - aaO mwN) .

  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus ArbG Essen, 02.05.2016 - 6 Ca 541/16
    Dabei unterliegt die Auslegung der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (BAG, Urteil vom 13.02.2013, 5 AZR 2/12 Rn. 14, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 14.12.2011, 5 AZR 457/10 Rn. 14, zitiert nach juris, BAG, Urteil vom 17.10.2012, 5 AZR 697/11 Rn. 15, zitiert nach juris).

    Ein redlicher Arbeitgeber würde - wenn er die von ihm gestellte Klausel nicht so verstanden wissen wollte - die Bezeichnung als Tarifentgelt unterlassen, um klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), dass er nicht "nach Tarif" zahlen will, sondern sich das vereinbarte Entgelt ausschließlich nach den konkret bezifferten Parteivereinbarungen richten soll (BAG, Urteil vom 13.05.2015, 4 AZR 244/14, Rn. 17, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 13.02.2013, 5 AZR 2/12 Rn. 17, zitiert nach juris).

  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

    Auszug aus ArbG Essen, 02.05.2016 - 6 Ca 541/16
    (1) Will ein Arbeitgeber mit der Kündigung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung seine finanziellen Leistungen vollständig und ersatzlos einstellen, tritt keine Nachwirkung ein (BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - AP BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 54, zu II A 2 der Gründe) .

    Sinn der Nachwirkung nach § 77 Abs. 6 BetrVG ist - zumindest auch - die kontinuierliche Wahrung betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimmungsrechte (BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - aaO).

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Auszug aus ArbG Essen, 02.05.2016 - 6 Ca 541/16
    In diesem Fall kommt eine Schließung der Lücke durch das Gericht in Betracht (vgl. BAG, Urteil vom 05.05.2015, 1 AZR 435/13 Rn. 30, zitiert nach juris).
  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der

    Auszug aus ArbG Essen, 02.05.2016 - 6 Ca 541/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG Urteil vom 22.10.2015, 8 AZR 168/14 Rn. 20, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 09.12.2014, 1 AZR 146/13 Rn. 27, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 21.03.2012, 4 AZR 275/10 Rn. 16, zitiert nach juris).
  • BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 1/11

    Tarifliche Ausschlussfrist - Mindestlänge in Bezug auf Urlaubsabgeltung -

    Auszug aus ArbG Essen, 02.05.2016 - 6 Ca 541/16
    Entgegen der Auffassung des Klägers kann die Betriebsvereinbarung auch dann nicht nach den Grundsätzen der Vertragsauslegung ausgelegt werden, wenn sie lediglich auf vertraglicher Verweisungsklausel Anwendung findet, § 310 Abs. 4 S. 2 BGB findet auch dann Anwendung (vgl. BAG, Urteil vom 18.09.2012, 9 AZR 1/11, Rn. 18, zitiert nach juris).
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 146/13

    Zusätzliche Leistungen nach einer freiwilligen Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus ArbG Essen, 02.05.2016 - 6 Ca 541/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG Urteil vom 22.10.2015, 8 AZR 168/14 Rn. 20, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 09.12.2014, 1 AZR 146/13 Rn. 27, zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 21.03.2012, 4 AZR 275/10 Rn. 16, zitiert nach juris).
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 275/10

    Eingruppierung eines Gewerkschaftssekretärs

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - 2 Sa 70/15

    Sozialplanabfindung

  • BAG, 15.06.1989 - 6 AZR 57/87

    Tarifvertrag: Ausfüllung einer tariflichen Regelungslücke

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10

    Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eine

  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92

    Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • BAG, 26.10.1993 - 1 AZR 46/93

    Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung

  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 697/11

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Entgeltregelung für Kraftfahrer -

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Rechtsprechung
   ArbG Essen, 25.05.2016 - 6 Ca 541/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,55343
ArbG Essen, 25.05.2016 - 6 Ca 541/16 (https://dejure.org/2016,55343)
ArbG Essen, Entscheidung vom 25.05.2016 - 6 Ca 541/16 (https://dejure.org/2016,55343)
ArbG Essen, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 6 Ca 541/16 (https://dejure.org/2016,55343)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25. Mai 2016 - 6 Ca 541/16 - abgeändert:.
  • LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 Sa 500/16

    Tarifsukzession

    1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.05.2016 - Az. 6 Ca 541/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, 1.das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25. Mai 2016, Az. 6 Ca 541/16 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 22.439,20 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz aus 5.489,10 EUR seit dem 01.02.2016 sowie aus 16.950,10 EUR seit dem 15.04.2016 zu zahlen, 2.festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 01.02.2016 nach der Entgeltgruppe 9 der jeweiligen Entgelttabelle des TV-L Bereich Tarifgebiet West zu vergüten, 3.hilfsweise festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 01.02.2016 nach der Entgeltgruppe 9 Stufe 4 der jeweiligen Entgelttabelle des TVöD Bereich VKA zu vergüten.

  • ArbG Essen, 15.11.2016 - 2 Ca 1522/16

    Beurteilung des Vorliegens von Entgeltdifferenzansprüchen des Arbeitnehmers

    Die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Essen hat im Urteil vom 25.05.2016, AZ: 6 Ca 541/16 folgendes hierzu ausgeführt:.
  • ArbG Essen, 25.08.2016 - 5 Ca 1525/16

    Geltendmachung einer Differenzvergütung durch den Arbeitnehmer;

    Die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Essen hat im Urteil vom 25.05.2016, AZ: 6 Ca 541/16 folgendes hierzu ausgeführt:.
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