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ArbG Bonn, 09.08.2005 - 6 Ca 562/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 09.08.2005 - 6 Ca 562/05
- LAG Köln, 13.02.2006 - 14 (12) Sa 1338/05
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 13.02.2006 - 14 (12) Sa 1338/05
Fristlose Kündigung eines städtischen Bediensteten wegen Drogenhandels mit …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 09.08.2005 - 6 Ca 562/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das am 09.08.2005 verkündet Urteil des Arbeitsgerichts Bonn (6 Ca 562/05) abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 09.02.2005, zugestellt am 09.02.2005, aufgelöst wurde, sondern über den 09.02.2005 hinaus fortbesteht; .