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VG Kassel, 08.11.2006 - 6 E 853/06 |
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Verfahrensgang
- VG Kassel, 08.11.2006 - 6 E 853/06
- VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 82/07
- BVerwG, 10.03.2009 - 9 B 27.08
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 82/07
Berechnung der Spielapparatesteuer
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 8. November 2006 - 6 E 853/06 - wird zurückgewiesen.Nach jahrelangem Ruhen aufgrund Ruhensbeschlusses des Verwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2002 im Hinblick auf das beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängige Normenkontrollverfahren 5 N 4228/98 wegen Gültigkeit der Spielapparatesteuersatzung der Stadt Kassel wurde das von der Klägerin wieder aufgerufene Klageverfahren unter neuem Aktenzeichen - Verwaltungsgericht Kassel 6 E 853/06(V) - im Mai 2006 fortgeführt.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 8. November 2006 - 6 E 853/06 - abzuändern und die Heranziehung zur Spielapparatesteuer für die Zeit vom 1. Januar 1997 bis 30. September 1998 in der Fassung des Bescheids der Beklagten vom 19. Juli 2006 aufzuheben.
- VGH Hessen, 10.04.2007 - 5 TG 3116/06
Erhebung einer Spieleapparatsteuer
Wie das Verwaltungsgericht in seinem in Bezug genommenen Urteil vom 6. Dezember 2006 im Hauptsacheverfahren gleichen Rubrums VG Kassel 6 E 853/06 = Hess. VGH 5 UE 82/07 ausgeführt hat, handelt es sich bei der streitigen Spielapparatesteuer um eine örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer, die einer bundesgesetzlich geregelten Steuer nicht gleichartig ist und damit von dem Gleichartigkeitsverbot des Art. 105 Abs. 2a GG nicht erfasst wird.