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   VG Freiburg, 10.11.2005 - 6 K 12/05   

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https://dejure.org/2005,32265
VG Freiburg, 10.11.2005 - 6 K 12/05 (https://dejure.org/2005,32265)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10.11.2005 - 6 K 12/05 (https://dejure.org/2005,32265)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10. November 2005 - 6 K 12/05 (https://dejure.org/2005,32265)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Sauna in einen Swinger-Club; Annahme einer bodenrechtlich relevanten Umnutzung ohne Änderung der Nutzungsart; Bestandsschutz bei Nutzungsänderungen; Änderung eines Bebauungsplanes unter Ausschluss ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Swinger-Club in Allensbach?

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Swinger-Club in Allensbach?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1991 - 8 S 14/89

    Bauleitplanung - Zulässigkeitsregelungen für Vergnügungsstätten und

    Auszug aus VG Freiburg, 10.11.2005 - 6 K 12/05
    In diesem Zusammenhang kann darauf verwiesen werden, dass nach der Rechtsprechung teilweise noch weitergehende Differenzierungen für zulässig gehalten wurde (BVerwG, Beschl. v. 19.12.1994, a.a.O.: Snooker-Billardsalon und Spielhalle als jeweils andere Unterart der Vergnügungsstätten); ebenso ist im Bereich des Einzelhandels eine Typisierung nach dem Sortiment bzw. nach bestimmten Branchen (Haushaltswaren, Lebensmittel, Schuh- und Lederwaren etc) zulässig (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.12.1991, NVwZ-RR 1993, 122 "Einzelhandelsgeschäft mit überwiegendem Sex- und Erotiksortimenf; Fickert/Fieseler, BauNVO § 1 Rnr. 128.1 -128.3).

    Diese unterscheiden sich von den zulässigen Anlagen sowohl des produzierenden als auch des dienstleistenden Gewerbes nicht nur durch ihren Unternehmensgegenstand, sondern auch durch ihre negativen Ausstrahlungen nach außen, die das Image eines Gebiets nachhaltig verschlechtern können (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 16.12.1991, a.a.O.).

    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es ein städtebaulich zulässiger Grund für Festsetzungen in einem Bebauungsplan ist, eine drohende Absenkung des Niveaus eines Baugebietes zu verhindern (BVerwG; Urt. v. 22.05.1987, NVwZ 1987, 1072 ; BVerwG, Urt. v. 21.12.1992, BRS 55 Nr. 42 ; BVerwG, Beschl. v. 05.01.1995 - 4 B270.94 - zitiert nach Juris a.a.O. ; VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 03.03.2005 - 3 S 1524/04 - HessVGH, Urt. v. 05.02.2004, - 4 N 360/03 - zitiert nach Juris ).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VG Freiburg, 10.11.2005 - 6 K 12/05
    Zur Planung befugt ist die Gemeinde vielmehr schon dann, wenn sie hierfür hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinbelange ins Feld führen kann (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, NVwZ 1999, 1338) Welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem planerischen Ermessen.

    Wünscht sie an einem bestimmten Standort keine Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Vergnügungsstätten, so ist es ihr unter dem Blickwinkel des § 1 Abs. 3 BauGB nicht verwehrt, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss dieser Nutzungstypen festzusetzen (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, a.a.O.).

    Unzulässig ist ein Bebauungsplan, der aus zwingenden rechtlichen Gründen vollzugsunfähig ist oder der auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, a.a.O. m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 08.09.1999, ZfBR 2000, 275; VGH Bad.-Württ., NKUrt. V. 30.04.2004, VBlBW 2004, 422 und NKBeschl. v. 30.11.2000, NVwZ-RR 2001, 716).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Auszug aus VG Freiburg, 10.11.2005 - 6 K 12/05
    Jede auf § 1 Abs. 9 BauNVO gestützte Planung muss mit Argumenten begründet werden, die sich aus der jeweiligen konkreten Lebenssituation ergeben und die geeignet sind, die jeweilige Abweichung von den gemäß § 1 Abs. 1 und 3, §§ 2 bis 14 BauNVO vorgegebenen Gebietstypen zu tragen (BVerwG, Urt. v. 22.05.1987, a.a.O.).

    Die Planung konkreter Projekte (Anlagen) ist nicht gestattet (BVerwG, Urt. v. 22.05.1987, a.a.O., und Beschl. v. 27.07.1998, NVwZ-RR 1999, 9).

    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es ein städtebaulich zulässiger Grund für Festsetzungen in einem Bebauungsplan ist, eine drohende Absenkung des Niveaus eines Baugebietes zu verhindern (BVerwG; Urt. v. 22.05.1987, NVwZ 1987, 1072 BVerwG, Urt. v. 21.12.1992, BRS 55 Nr. 42 ; BVerwG, Beschl. v. 05.01.1995 - 4 B270.94 - zitiert nach Juris VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.12.1991, a.a.O. ; VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 03.03.2005 - 3 S 1524/04 - HessVGH, Urt. v. 05.02.2004, - 4 N 360/03 - zitiert nach Juris ).

  • VGH Hessen, 05.02.2004 - 4 N 360/03

    Veränderungssperre zur Sicherung der geplanten Beschränkung von

    Auszug aus VG Freiburg, 10.11.2005 - 6 K 12/05
    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es ein städtebaulich zulässiger Grund für Festsetzungen in einem Bebauungsplan ist, eine drohende Absenkung des Niveaus eines Baugebietes zu verhindern (BVerwG; Urt. v. 22.05.1987, NVwZ 1987, 1072 ; BVerwG, Urt. v. 21.12.1992, BRS 55 Nr. 42 ; BVerwG, Beschl. v. 05.01.1995 - 4 B270.94 - zitiert nach Juris VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.12.1991, a.a.O. ; VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 03.03.2005 - 3 S 1524/04 - HessVGH, Urt. v. 05.02.2004, - 4 N 360/03 - zitiert nach Juris ).

    Dennoch ist den Gemeinden auch bei Gewerbegebieten grundsätzlich das Recht zuzugestehen, durch Bauleitplanung auf den Niveauerhalt hinzuwirken (vgl. HessVGH Urt. v. 05.02.2004, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1524/04

    Nutzungsausschlüsse im Kerngebiet; Sicherung durch Veränderungssperre

    Auszug aus VG Freiburg, 10.11.2005 - 6 K 12/05
    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es ein städtebaulich zulässiger Grund für Festsetzungen in einem Bebauungsplan ist, eine drohende Absenkung des Niveaus eines Baugebietes zu verhindern (BVerwG; Urt. v. 22.05.1987, NVwZ 1987, 1072 ; BVerwG, Urt. v. 21.12.1992, BRS 55 Nr. 42 ; BVerwG, Beschl. v. 05.01.1995 - 4 B270.94 - zitiert nach Juris VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.12.1991, a.a.O. ; VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 03.03.2005 - 3 S 1524/04 - HessVGH, Urt. v. 05.02.2004, - 4 N 360/03 - zitiert nach Juris ).

    Dabei ist das vom Beigeladenenvertreter angesprochene "Trading Down" - d.h. die Verdrängung traditioneller Einzelhandelsbetriebe durch bestimmte Vergnügungsstätten, die zu einer Niveauabsenkung des Gebietes führen, das zuletzt in ein reines Vergnügungsviertel umkippen kann (VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 3.3.2005 - 3 S 1524/04 -) - nur als ein Fall der städtebaulich unerwünschten Effekte einer solchen Niveauabsenkung anzusehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 5 S 1218/99

    Konfliktbewältigungsgebot bei planbedingtem Konflikt

    Auszug aus VG Freiburg, 10.11.2005 - 6 K 12/05
    Innerhalb des so gezogenen rechtlichen Rahmens darf die Gemeinde sich in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheiden (VGH Bad.-Württ, NKUrt. V. 08.11.2001, BauR 2002, 1209 m.w.N.).

    Die gerichtliche Kontrolle der Abwägung beschränkt sich nach Maßgabe der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bauleitplan (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB) auf die Überprüfung, ob der rechtliche Rahmen eingehalten ist, wobei Mängel im Abwägungsvorgang nur unter den Voraussetzungen des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlich sind und alle Abwägungsmängel nach § 215 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BauGB unbeachtlich werden (VGH Bad.-Württ., NKUrt. V. 08.11.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VG Freiburg, 10.11.2005 - 6 K 12/05
    Davon ist auszugehen, wenn eine planerische Festsetzung lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen, oder eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990, BauR 1991, 165 [BVerwG 18.12.1990 - 4 NB 8/90]).

    Auch die Gliederungsmöglichkeiten des § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO gestatten den Ausschluss bestimmter Nutzungen durch negative Festsetzungen (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2004 - 8 S 1374/03

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bebauungsplan; Zulässigkeit der Planung

    Auszug aus VG Freiburg, 10.11.2005 - 6 K 12/05
    Unzulässig ist ein Bebauungsplan, der aus zwingenden rechtlichen Gründen vollzugsunfähig ist oder der auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, a.a.O. m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 08.09.1999, ZfBR 2000, 275; VGH Bad.-Württ., NKUrt. V. 30.04.2004, VBlBW 2004, 422 und NKBeschl. v. 30.11.2000, NVwZ-RR 2001, 716).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03

    Hochregallager im Gewerbegebiet; Sonderinteresse eines Ratsmitglieds - Interessen

    Auszug aus VG Freiburg, 10.11.2005 - 6 K 12/05
    Unter diesen Umständen stellt das Merkmal der Erforderlichkeit praktisch nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen eine Schranke der Planungsbefugnisse dar (VGH Bad.-Württ, Urt. v. 22.09.2004, NVwZ-RR 2005, 773; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg; BauGB § 1 Rnr. 33).
  • BVerwG, 08.09.1999 - 4 BN 14.99
    Auszug aus VG Freiburg, 10.11.2005 - 6 K 12/05
    Unzulässig ist ein Bebauungsplan, der aus zwingenden rechtlichen Gründen vollzugsunfähig ist oder der auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, a.a.O. m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 08.09.1999, ZfBR 2000, 275; VGH Bad.-Württ., NKUrt. V. 30.04.2004, VBlBW 2004, 422 und NKBeschl. v. 30.11.2000, NVwZ-RR 2001, 716).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 5 S 3227/98

    Festsetzung eines Technologieparks als sonstiges Sondergebiet im Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2001 - 8 S 1119/01

    Ausschluss bestimmter Anlagentypen im Industriegebiet - städtebaulicher Grund

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1994 - 8 S 2255/93

    Ausschluß von Abfallentsorgungsanlagen durch Bebauungsplan

  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

  • BVerwG, 18.07.1997 - 4 B 116.97

    Bauplanungsrecht - Bestandsschutz bei Veränderungen oder Erweiterungen baulicher

  • BVerwG, 11.07.2001 - 4 B 36.01

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Bestandsschutz eines Gewerbebetriebes im Rahmen

  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88

    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 83.77

    Gewährung von Erholungsfürsorge - Überprüfung einer Ermessensentscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1991 - 3 S 1644/91

    Zusätzliche 10 Geldspielgeräte in einem Billardcafe sind eine

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 3244/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung der überbaubaren

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1989 - 3 S 3022/88

    Nutzungsänderung im Außenbereich - Umwandlung eines Kabaretts in eine Spielhalle

  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2006 - 6 K 211/05

    Verzinsung einer Steuernachforderung gemäß § 233a AO bei nachträglicher Änderung

    Streitig sind die festgesetzten Zinsen zur Körperschaftsteuer 1999; insoweit handelt es sich um ein Folgeverfahren zum Verfahren 6 K 12/05.

    Wie bereits im Verfahren 6 K 12/05 ausgeführt, hat das beklagte Finanzamt - FA - mit geändertem Körperschaftsteuerbescheid vom 13. Januar 2005 die Körperschaftsteuer auf 0 DM/0 EUR festgesetzt.

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