Rechtsprechung
   VG Aachen, 31.08.2005 - 6 K 1236/03   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Abschleppen - Langer Zeitraum zwischen Feststellung eines Verstoßes und Einschreiten der Behörde

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Anordnung von Abschleppmaßnahme nach vier Stunden ohne Einschreiten erneut zu überprüfen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Abschleppen - Langer Zeitraum zwischen Feststellung eines Verstoßes und Einschreiten der Behörde




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11  

    Falschparken, Behindertenparkplatz, Abschleppen

    Allerdings obliegt es der Behörde, wenn sie aus zwingenden Gründen nicht zu einer sofortigen Gefahrenbeseitigung in der Lage ist, sich vor der Umsetzung einer kostenverursachenden Gefahrenabwehrmaßnahme noch einmal zu vergewissern, ob die beabsichtigte Maßnahme zur Gefahrenabwehr noch geeignet und erforderlich ist (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 12. April 2011 - 21 K 1902/09 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 31. August 2005 - 6 K 1236/03 -, juris).
  • VG Aachen, 08.12.2008 - 6 K 830/08  
    Nach der letztgenannten Bestimmung ist für - rechtmäßige -, vgl. zum Erfordernis dieses ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals: OVG NRW, Urteil vom 28. November 2000 - 5 A 2625/00 -, NJW 2001, 2035 = juris, dort auch zur Verfassungsmäßigkeit von § 7 a Abs. 1 Nr. 7 KostO NRW; VG Aachen, Urteil vom 31. August 2005 - 6 K 1236/03 -, juris Rn. 34, Amtshandlungen im Zusammenhang mit dem Abschleppen eines zugelassenen Kraftfahrzeuges im Wege der Ersatzvornahme eine Gebühr von 25,- EUR bis 150,- EUR zu erheben.
  • VG Aachen, 08.10.2008 - 6 K 1435/08  

    Abschleppen eines in einer Fußgängerzone geparkten Kfz

    Nach der letztgenannten Bestimmung ist für - rechtmäßige -, vgl. zum Erfordernis dieses ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals: OVG NRW, Urteil vom 28. November 2000 - 5 A 2625/00 -, NJW 2001, 2035 ff. = juris, dort auch zur Verfassungsmäßigkeit von § 7 a Abs. 1 Nr. 7 KostO NRW; VG Aachen, Urteil vom 31. August 2005 - 6 K 1236/03 -, juris Rn. 34, Amtshandlungen im Zusammenhang mit dem Abschleppen eines zugelassenen Kraftfahrzeuges eine Gebühr von 25,- EUR bis 150,- EUR zu erheben.
  • VG Hamburg, 12.04.2011 - 21 K 1902/09  

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer

    Vielmehr obliegt es der Behörde, wenn sie aus zwingenden Gründen nicht zu einer sofortigen Gefahrenbeseitigung in der Lage ist, sich vor der Umsetzung einer kostenverursachenden Gefahrenabwehrmaßnahme noch einmal zu vergewissern, ob die beabsichtigte Maßnahme zur Gefahrenabwehr noch geeignet und erforderlich ist (vgl. VG Aachen, Urt. v. 31.8.2005, 6 K 1236/03, juris, Abschleppmaßnahme erst vier Stunden nach der Feststellung des Parkverstoßes).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht