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   FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06   

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https://dejure.org/2009,14923
FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06 (https://dejure.org/2009,14923)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.01.2009 - 6 K 1351/06 (https://dejure.org/2009,14923)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 6 K 1351/06 (https://dejure.org/2009,14923)
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    Besteuerung von Umsätzen aus einem Museumsshop

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    Besteuerung von Umsätzen aus einem Museumsshop

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 16.09.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06
    Bereits der potentielle Wettbewerb ist nach § 65 Nr. 3 AO geschützt (EuGH-Urteil vom 16.09.2008 C-288/07 - Isle of Wight - Rnrn. 62 bis 65, UR 2008, 816; Buchna, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 9. Auf. 2008, S. 296 mwN.).

    Eine Wettbewerbssituation scheidet jedoch nur dann aus, wenn der Markt für die angebotene Leistung örtlich so eingegrenzt ist, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung steuerpflichtiger Unternehmen ausgeschlossen werden kann (vgl. EuGH-Urteil vom 16.09.2008 C-288/07 - Isle of Wight - Rnrn. 45 und 53, UR 2008, 816; BFH-Urteil vom 29.10.2008 I R 51/07, DB 2009, 210 ).

  • BFH, 06.04.2005 - I R 85/04

    Abgrenzung von wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06
    Ein Zweckbetrieb liegt damit nur vor, wenn die Tätigkeit selbst, nicht die Entgelterhebung als solche für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Satzungszwecke erforderlich ist (vgl. BFH-Urteile vom 06.04.2005 I R 85/04, BStBl II 2005, 545 unter II. 4. a) der Gründe; vom 04.04.2007 I R 76/05, BStBl II 2007, 631 unter II. 3. c) bb) der Gründe).

    Allein die Tatsache, dass der Betrieb des Shops und die Durchführung der Veranstaltungen die Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke erleichtern und ihnen dienlich sind, weil der Kläger hierdurch zusätzliche Einnahmen erzielt, reicht für die Annahme eines Zweckbetriebs nicht aus (vgl. BFH-Urteil I R 85/04 unter II. 4. b) der Gründe).

  • BFH, 12.06.2008 - V R 33/05

    Umsatzsteuer: Carsharing unterliegt dem Regelsteuersatz

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06
    Selbst wenn bei der Erbringung entgeltlicher Leistungen gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, unterliegen die Leistungen dem Regelsteuersatz, wenn es sich um Leistungen handelt, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden, dem keine Zweckbetriebseigenschaft nach §§ 65 ff. AO zukommt (BFH-Urteil vom 12.06.2008 V R 33/05, UR 2008, 706).

    Bei Anwendung der Vorschrift kommt es entscheidend auf den von der jeweiligen Körperschaft verfolgten steuerbegünstigten Satzungszweck und allein auf die Tätigkeit im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb an (BFH-Beschluss vom 18. September 2007 I R 30/06, BFH/NV 2008, 490 zu § 66 AO ; BFH-Urteil V R 33/05, a.a.O.).

  • BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06
    Durch steuerliche Regelungen sollen weder Marktzutrittsschranken errichtet oder Wettbewerber vom Markt verdrängt, noch soll in sonstiger Weise der Wettbewerb beeinträchtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 27.10.1993 I R 60/91, BStBl II 1994, 573 ; vom 05.10.2006 VII R 24/03, BStBl II 2007, 243).
  • BFH, 04.04.2007 - I R 76/05

    Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen - Vertragsauslegung durch das FG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06
    Ein Zweckbetrieb liegt damit nur vor, wenn die Tätigkeit selbst, nicht die Entgelterhebung als solche für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Satzungszwecke erforderlich ist (vgl. BFH-Urteile vom 06.04.2005 I R 85/04, BStBl II 2005, 545 unter II. 4. a) der Gründe; vom 04.04.2007 I R 76/05, BStBl II 2007, 631 unter II. 3. c) bb) der Gründe).
  • BFH, 18.09.2007 - I R 30/06

    Rettungsdienste und Krankentransporte sind nicht gemeinnützig

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06
    Bei Anwendung der Vorschrift kommt es entscheidend auf den von der jeweiligen Körperschaft verfolgten steuerbegünstigten Satzungszweck und allein auf die Tätigkeit im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb an (BFH-Beschluss vom 18. September 2007 I R 30/06, BFH/NV 2008, 490 zu § 66 AO ; BFH-Urteil V R 33/05, a.a.O.).
  • BFH, 01.08.2002 - V R 21/01

    Werbeumsätze eines gemeinnützigen Sportvereins

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06
    Nach der zu § 65 Nr. 2 AO ergangenen Rechtsprechung des BFH sind steuerbegünstigte Zwecke dann nicht ohne die wirtschaftliche Betätigung erreichbar, wenn sich der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb von der Verfolgung des steuerbegünstigten Zwecks nicht trennen lässt, sondern vielmehr als das unentbehrliche und einzige Mittel zur Erreichung des steuerbegünstigten Zwecks anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 1. August 2002 V R 21/01, BStBl II 2003, 438 mwN. zur Rspr.).
  • BFH, 29.10.2008 - I R 51/07

    Wettbewerb unter kommunalen und privaten Krematorien führt zur Steuerpflicht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06
    Eine Wettbewerbssituation scheidet jedoch nur dann aus, wenn der Markt für die angebotene Leistung örtlich so eingegrenzt ist, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung steuerpflichtiger Unternehmen ausgeschlossen werden kann (vgl. EuGH-Urteil vom 16.09.2008 C-288/07 - Isle of Wight - Rnrn. 45 und 53, UR 2008, 816; BFH-Urteil vom 29.10.2008 I R 51/07, DB 2009, 210 ).
  • BFH, 27.10.1993 - I R 60/91

    Gemeinnützigkeit; Müllheizkraftwerk ist kein Zweckbetrieb

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06
    Durch steuerliche Regelungen sollen weder Marktzutrittsschranken errichtet oder Wettbewerber vom Markt verdrängt, noch soll in sonstiger Weise der Wettbewerb beeinträchtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 27.10.1993 I R 60/91, BStBl II 1994, 573 ; vom 05.10.2006 VII R 24/03, BStBl II 2007, 243).
  • BFH, 09.04.1987 - V R 150/78

    Für die Überlassung der Anlage eines gemeinnützigen Golfclubs an clubfremde

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06
    Für die Annahme eines Zweckbetriebs müssen alle drei Voraussetzungen erfüllt werden (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 1987 V R 150/78, BStBl II 1987, 659 ).
  • FG Saarland, 21.08.2002 - 1 K 249/00

    Steuerbefreiung eines Fördervereins

  • FG Baden-Württemberg, 18.04.2011 - 14 V 4072/10

    Erzielt ein Tierschutzverein dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8

    Die Leistungserbringung allein durch eine gemeinnützige Einrichtung reicht aber - im Gegensatz zum nationalen Recht - zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nicht aus, da die Richtlinie nur Leistungen für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit begünstigt (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 29. Januar 2009 6 K 1351/06, juris).
  • FG Niedersachsen, 08.04.2010 - 6 K 139/09

    Anerkennung eines Vereins als gemeinnützig bei ausschließlichem und unmittelbarem

    Fehlt dagegen die ausdrückliche Aufnahme des Satzungszwecks "Beschaffung von Mitteln", so liegt ein Verstoß gegen das Unmittelbarkeitsgebot nach § 57 AO vor, und die Vorschrift des § 58 Nr. 1 AO, die hiervon eine Ausnahme festlegt, ist nicht anwendbar (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Januar 2009 6 K 1351/06, veröffentl. bei juris; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 58 AO, Rn. 31; Jachmann in Beermann/Gosch, AO - FGO, § 58 AO, Rn. 11).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2012 - 6 K 1868/10

    Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf den Verkauf von Lotterielosen

    Auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gehe in seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 29. Januar 2009 (6 K 1351/06) davon aus, dass Erlöse aus den Verkäufen eines Museumsshops durch einen gemeinnützigen Verein zur ideellen und materiellen Unterstützung des Museums nicht dem ermäßigten Steuersatz unterlägen (Bl. 51 d. Umsatzsteuerakte).

    Insoweit kann auch nicht auf die Ausführung des Urteils des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. Januar 2009 (6 K 1351/06, DStRE 2010, 549) zurückgegriffen werden, da dort das Vorliegen eines Zweckbetriebs nach § 65 Abgabenordnung in Frage stand.

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