Rechtsprechung
FG Brandenburg, 06.12.2000 - 6 K 1353/99 E |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückgängigmachung von Sonderabschreibungen bei Rücktritt vom Kaufvertrag; Anzahlung auf Eigentumswohnung, die nicht errichtet worden ist, als Werbungskosten; Voraussetzungen der Anerkennung als Werbungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückgängigmachung von Sonderabschreibungen nach FördG bei Rücktritt vom Kaufvertrag: Anzahlung auf Eigentumswohnung, die nicht errichtet worden ist, als Werbungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rückgängigmachung von Sonderabschreibungen nach FördG bei Rücktritt vom Kaufvertrag - Anzahlung auf Eigentumswohnung, die nicht errichtet worden ist, als Werbungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Anzahlung steuerlich absetzen?
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Kaufpreisanzahlung als vorweggenommene Werbungskosten
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 06.12.2000 - 6 K 1353/99 E
- BFH, 28.06.2002 - IX R 51/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 558
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs
Auszug aus FG Brandenburg, 06.12.2000 - 6 K 1353/99
Aufwendungen i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind Vermögensabflüsse in Geld oder Geldeswert (BFH, Beschluss des Großen Senats vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BStBl. II 1990, 830, 836). - FG München, 12.05.1999 - 13 K 2924/98
Fördergebietsabschreibung: Rücktritt vom Kaufvertrag
Auszug aus FG Brandenburg, 06.12.2000 - 6 K 1353/99
Der Abzug von Sonderabschreibungen auf Anzahlungen i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 5 FördG ist rückgängig zu machen, wenn der Verkäufer oder der Käufer vor der Übergabe des Wirtschaftsgutes vom Kaufvertrag zurücktritt (so für den Rücktritt des Verkäufers FG München, Urteil vom 12. Mai 1999 13 K 2924/98, EFG 1999, 1037 ).