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   FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 6 K 1664/04   

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https://dejure.org/2005,19321
FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 6 K 1664/04 (https://dejure.org/2005,19321)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.03.2005 - 6 K 1664/04 (https://dejure.org/2005,19321)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. März 2005 - 6 K 1664/04 (https://dejure.org/2005,19321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung der Einkünfte eines bei einer luxemburgischen Spedition angestellten, unbeschränkt steuerpflichtigen Berufskraftfahrers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung der Einkünfte eines bei einer luxemburgischen Spedition angestellten, unbeschränkt steuerpflichtigen Berufskraftfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besteuerung der Einkünfte eines für eine luxemburgische Spedition tätigen unbeschränkt steuerpflichtigen Berufskraftfahrers; Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates; Fahrzeug als Arbeitsort des Kraftfahrers; Ansatz pauschaler Übernachtungskosten bei Übernachtung im ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 31.03.2004 - I R 88/03

    Steuerbefreite Arbeitseinkünfte eines Berufskraftfahrers für Urlaubstage

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 6 K 1664/04
    Die Aufteilung in steuerpflichtige und steuerfreie Einkünfte sei entsprechend dem Urteil des BFH vom 31.03.2004 I R 88/03 vorzunehmen.

    Dies ist der Fall bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Ansässigkeitsstaat oder in einem Drittstaat (BFH-Urteil vom 31.03.2004 I R 88/03, BStBl II 2004, 936 ).

    Der Bruttoarbeitslohn ist nach den Grundsätzen der Urteile des BFH vom 31.03.2004 - I R 88/03 (BStBl II 2004, 936 ) und I R 90/03 (n.v.) im Verhältnis 2, 5 : 97 Tage in steuerfreie und steuerpflichtige Einkünfte aufzuteilen.

  • BFH, 17.12.2003 - I R 75/03

    Progressionsvorbehalt bei ausländischen Einkünften

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 6 K 1664/04
    Bei der Aufteilung der Werbungskosten sei das Urteil des BFH vom 17.12.2003 - I R 75/03 zu beachten.

    Beim Progressionsvorbehalt sind von den Einkünften die gesamten Werbungskosten abzuziehen, mindestens jedoch der Pauschbetrag (Urteil des BFH v. 17.12.03 - I R 75/03, BFHE 204, 481 ).

  • FG München, 10.04.1997 - 11 K 1826/94

    Gemeinsame Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer; Geltendmachung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 6 K 1664/04
    Soweit der Beklagte sich auf ein Urteil des Finanzgerichts München vom 10.04.1997 (Az. 11 K 1826/94) stütze, sei dieses nicht maßgeblich.

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts München mit Urteil vom 10.04.1997 - 11 K 1826/94 (dokumentiert in Juris).

  • BFH, 11.05.1990 - VI R 140/86

    Zur Anwendung der für Auslandsdienstreisen geltenden Pauschbeträge für

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 6 K 1664/04
    Die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 11.05.1990, - BStBl II 1990, 777 ), wonach der Ansatz von Pauschbeträgen nicht in Betracht kommt, soweit er zu einer unzutreffenden Besteuerung führen würde, ist für Auslandsübernachtungen auch für die Streitjahre 1998 Lund 1999 gültig.
  • BFH, 31.03.2004 - I R 90/03

    Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 6 K 1664/04
    Der Bruttoarbeitslohn ist nach den Grundsätzen der Urteile des BFH vom 31.03.2004 - I R 88/03 (BStBl II 2004, 936 ) und I R 90/03 (n.v.) im Verhältnis 2, 5 : 97 Tage in steuerfreie und steuerpflichtige Einkünfte aufzuteilen.
  • BFH, 22.01.2002 - I B 79/01

    Berufskraftfahrer; Arbeitsort eines Fernfahrers

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 6 K 1664/04
    Da die Ausnahmebestimmung des Art. 10 Abs. 2 Nr. 2 DBA Luxemburg nicht somit eingreift, richtet sich die Besteuerung nach Art. 10 Abs. 1 i.V.m. Art. 16 DBA Luxemburg (Vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.01.2002 und 16.05.2002 I B 79/01 und I B 80/01, BFH/NV 2002, 902 und 1432).
  • BFH, 16.05.2002 - I B 80/01

    Auslegung von Art. 10 Abs. 1 und Abs. 3 DBA Luxemburg

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 6 K 1664/04
    Da die Ausnahmebestimmung des Art. 10 Abs. 2 Nr. 2 DBA Luxemburg nicht somit eingreift, richtet sich die Besteuerung nach Art. 10 Abs. 1 i.V.m. Art. 16 DBA Luxemburg (Vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.01.2002 und 16.05.2002 I B 79/01 und I B 80/01, BFH/NV 2002, 902 und 1432).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12

    Übernachtungskosten eines im Lkw übernachtenden Kraftfahrers

    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz habe mit Urteil vom 24. März 2005 - 6 K 1664/04 als obiter dictum den Ansatz von 5, 00 EUR pro Übernachtung als angemessen eingeschätzt.

    Soweit er sich auf das Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 24. März 2005 6 K 1664/04 berufe, sei anzumerken, dass in dem dort entschiedenen Fall die Besteuerungsgrundlagen im Wesentlichen geschätzt worden seien.

    Das FG Rheinland-Pfalz hatte mit Urteil vom 24. März 2005 (6 K 1664/04, juris) den Aufwand eines klagenden Fernfahrers pro Übernachtung für die Jahre 1998 und 1999 des dortigen Streitfalls bereits auf 10 DM geschätzt.

  • FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10

    Übernachtungspauschalen bei Berufskraftfahrern keine zusätzlichen Werbungskosten

    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz habe mit Urteil vom 24. März 2005 - 6 K 1664/04 als obiter dictum den Ansatz von 5, 00 EUR pro Übernachtung als angemessen eingeschätzt.

    Soweit er sich auf das Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 24. März 2005 6 K 1664/04 berufe, sei anzumerken, dass in dem dort entschiedenen Fall die Besteuerungsgrundlagen im Wesentlichen geschätzt worden seien.

    Er beruft sich dabei auf das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. März 2005 (6 K 1664/04, Juris).

    Nach alledem ergab sich für das Gericht anders als in der Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. März 2005 (6 K 1664/04, Juris) im Streitfall aus den vorgelegten Unterlagen und dem Sachvortrag des Klägers nicht mit hinreichender Gewissheit, dass die geltend gemachten Aufwendungen dem Grunde nach tatsächlich entstanden sind, zumal sie vom Finanzamt ausdrücklich in Frage gestellt worden sind.

  • FG Düsseldorf, 13.11.2018 - 10 K 2203/16

    Besteuerung von Einkünften eines Berufskraftfahrers (hier: Deutschland als

    Soweit die Tätigkeit im jeweiligen Drittstaat an nicht mehr als 183 Tagen ausgeübt wird, verbleibt das Besteuerungsrecht regelmäßig bei Deutschland (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2005 6 K 1664/04, FGReport 2005, 82 [Volltext: juris]; BMF-Schreiben vom 12. November 2014 IV B 2 - S 1300/08/10027 2014/0971694, BStBl I 2014, 1467 Rz. 285 ff., und nunmehr BMF-Schreiben vom 3. Mai 2018 IV B 2 - S 1300/08/10027 2018/0353235, BStBl I 2018, 643 Rz. 338 ff.).
  • FG Niedersachsen, 25.02.2008 - 7 K 378/05

    Einordnung der Erzielung von inländischen Einkünften aus nichtselbstständiger

    Dies ist der Fall bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Ansässigkeitsstaat oder in einem Drittstaat (BFH, Urteil vom 31. März 2004 I R 88/03, BStBl II 2004, 936; FG Rheinland-Pfalz, a.a.O., EFG 2001, 1105; Urteil vom 24. März 2005 6 K 1664/04, FGReport 2005, 82).
  • FG Sachsen, 20.08.2015 - 1 K 216/15

    Werbungskostenabzug für nicht nachgewiesene Übernachtungsnebenkosten eines an

    Der vom Kläger im Rahmen seiner eigenen Schätzung angesetzte Betrag erscheint nicht überhöht (BFH in BStBl II 2012, 926 [BFH 28.03.2012 - VI R 48/11] Rz. 17; Schleswig-Holsteinisches FG in EFG 2013, 24 Rz. 21; s. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2005 - 6 K 1664/04 , Rz. 30: Schätzung von 10 DM pro Übernachtung für die Jahre 1998 und 1999).
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