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   FG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 6 K 1753/19   

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https://dejure.org/2020,49021
FG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 6 K 1753/19 (https://dejure.org/2020,49021)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.02.2020 - 6 K 1753/19 (https://dejure.org/2020,49021)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 6 K 1753/19 (https://dejure.org/2020,49021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 33a Abs 1 EStG 2009, § 2 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG 2009, EStG VZ 2017
    Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen

  • IWW

    EStG § 33a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 33a Abs. 1
    Berechnung des Umfangs der abzugsfähigen Aufwendungen als Unterhaltsleistungen für ein studierendes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Verrechnung der erhaltenen Ausbildungshilfen mit negativen sonstigen Einkünften

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abzugsfähiger Unterhalt bei öffentlichen Ausbildungsbeihilfen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Unterhaltsleistungen an studierendes Kind

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH - VI R 39/19 (anhängig)

    Doppelte Haushaltsführung, Eigener Hausstand, Finanzierung, Kosten der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 6 K 1753/19
    Hierzu wird auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18.09.2019 - 9 K 209/18 (Juris, Revision anhängig, Az. des BFH: VI R 39/19) hingewiesen.
  • FG Niedersachsen, 18.09.2019 - 9 K 209/18

    Abzugsfähigkeit von beruflich veranlassten Aufwendungen für eine doppelte

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 6 K 1753/19
    Hierzu wird auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18.09.2019 - 9 K 209/18 (Juris, Revision anhängig, Az. des BFH: VI R 39/19) hingewiesen.
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 45/13

    Außergewöhnliche Belastungen - keine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte um

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 6 K 1753/19
    In dem vom BFH mit Urteil vom 18.06.2015 - VI R 45/13 (BFHE 250, 138, BStBl II 2015, 928) entschiedenen Fall ging es um die Berücksichtigung von Beiträge der unterhaltenen Person zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen,- Kranken- und Pflegeversicherung.
  • FG Münster, 27.04.2006 - 8 K 1375/03

    Unterhaltsaufwendungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 6 K 1753/19
    Das Urteil des FG Münster Urteil vom 27.04.2006 - 8 K 1375/03 E (EFG 2006, 1427) ist nicht einschlägig, da es dort um die Berücksichtigung eines Verlustvortrages ging, der systematisch erst im Anschluss an die Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich berücksichtigt wird.
  • BFH, 08.06.2022 - VI R 45/20

    Anrechnung eigener Einkünfte der unterhaltenen Person beim Abzug von

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.02.2020 - 6 K 1753/19 aufgehoben.
  • VG Aachen, 31.07.2019 - 6 L 694/19

    Asyl; Türkei; Gefahr für die Allgemeinheit; straffällig; Gülen

    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums - 6 K 1753/19.A - gegen die unter Ziff. 5 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (im Folgenden: Bundesamt) vom 03.06.2019 verfügte Abschiebungsandrohung anzuordnen, hat keinen Erfolg.
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