Rechtsprechung
FG Köln, 12.01.1994 - 6 K 1910/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 12.01.1994 - 6 K 1910/87
- BFH, 23.10.1996 - I R 63/95
Wird zitiert von ... (3)
- FG Köln, 24.10.2001 - 6 K 2899/97
Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung
Die Klägerin erhob daraufhin am 20. Mai 1987 beim Finanzgericht (FG) Köln Klage (6 K 1910/87).Schließlich beinhaltete der Vorschlag, daß "Zug um Zug mit dem finanzamtlichen Vollzug dieser tatsächlichen Verständigung" mit Aktenzeichen des FG Köln benannte "Klagen und Rechtsbehelfe" zurückgenommen werden sollten, darunter auch die Klage der Klägerin mit dem Aktenzeichen 6 K 1910/87.
Inhalt der zwischen B und dem FA K getroffenen tatsächlichen Verständigung war u.a., daß "Zug um Zug mit dem finanzamtlichen Vollzug dieser tatsächlichen Verständigung" die Klage "FG Köln 6 K 1910/87" zurückgenommen wird.
Da den an der tatsächlichen Verständigung Mitwirkenden bekannt war, daß im Verfahren 6 K 1910/87 nicht B Kläger war, sondern die von ihm vertretene Klägerin, erfolgte insoweit die Zusage zur Klagerücknahme erkennbar im Namen des B in dessen Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter der Klägerin.
- FG Hamburg, 11.09.2002 - IV 47/01
Klagefrist bei Fortsetzungsfeststellungsklage:
Es ist in der Rechtsprechung des Weiteren allgemein anerkannt, dass sich eine Prüfungsanordnung mit der Durchführung der Prüfung mit der Folge erledigt, dass eine Anfechtungsklage gegen die Prüfungsanordnung zulässigerweise nicht mehr erhoben werden kann (vgl. BFH, Urteile vom 12.2.1995 - IV R 83/92 - und 11.3.1992 - X R 116/90 - juris; FG Köln, Urteil vom 12.1.1994 - 6 K 1910/87 -, juris).Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Prüfungsanordnung auch anzuerkennen, wenn der Kläger damit die Auswertung der durch die Prüfung erlangten Kenntnisse durch die Behörden verhindern kann (vgl. BFH, Urteil vom 12.1.1995 - IV R 83/92 -, juris; ebenso FG Köln, Urteil vom 12.1.1994 - 6 K 1910/87 -, juris).
- FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 303/02
Stichprobenartige Überprüfung der Ursprungsnachweise bei der Ausfuhr von Waren …
Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass einem Kläger an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Prüfungsanordnung ein berechtigtes Interesse zuzugestehen ist, wenn er damit die Auswertung der durch die Prüfung erlangten Kenntnisse durch die beklagte Behörde verhindern kann (vgl. nur BFH, Urteil vom 12.1.1995 - IV R 83/92 -, juris; FG Köln, Urteil vom 12.1.1994 - 6 K 1910/87 -, juris; jeweils m.w.N.).