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   FG Sachsen, 25.06.2014 - 6 K 193/12   

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https://dejure.org/2014,16398
FG Sachsen, 25.06.2014 - 6 K 193/12 (https://dejure.org/2014,16398)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25.06.2014 - 6 K 193/12 (https://dejure.org/2014,16398)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 6 K 193/12 (https://dejure.org/2014,16398)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GrEStG §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 4; WEG § 10 Abs. 6 u. 7
    Keine Minderung des Kaufpreises um Instandhaltungsrücklage bei Grunderwerbsteuer für Erwerb einer Eigentumswohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb einer Eigentumswohnung um einen Anteil für die Instandhaltungsrücklage

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GrEStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4; WEG § 10 Abs. 6, 7
    Keine Kürzung der GrESt um die Instandhaltungsrücklage bei Erwerb einer Eigentumswohnung in der Zwangsversteigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bei Erwerb einer Eigentumswohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung keine Kürzung des Meistgebots als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer um anteilig miterworbene Instandhaltungsrücklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei Erwerb einer Eigentumswohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung keine Kürzung des Meistgebots als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer um anteilig miterworbene Instandhaltungsrücklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Instandhaltungsrücklage ist für Höhe der Grunderwerbsteuer irrelevant

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Instandhaltungsrücklage irrelevant für Höhe der Grunderwerbsteuer (IMR 2015, 1026)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1984
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus FG Sachsen, 25.06.2014 - 6 K 193/12
    Der Gesetzgeber schloss sich im Rahmen dieser Neufassung des WEG unter anderem der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Urteil vom 2. Juni 2005 ( V ZB 32/05, NJW 2005, 2061 m. w. N.) zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft an.

    Das Verwaltungsvermögen umfasst Ansprüche gegen die Wohnungseigentümer und gegen Dritte, insbesondere Bankinstitute (Urteil des BFH vom 2. Juni 2005, V ZB 32/05, NJW 2005, 2061 m. w. N.).

    Diese Trägerschaft bleibt unabhängig von einem Eigentümerwechsel beim Verband (Urteil des BGH vom 2. Juni 2005 V ZB 32/05, NJW 2005, 2061 m. w. N.; Klein in Bärmann, Kommentar zum WEG , § 10 WEG , Rdn. 283 m. w. N.).

  • BFH, 09.10.1991 - II R 20/89

    Guthaben in der Instandhaltungsrückstellung ist keine grunderwerbsteuerrechtliche

    Auszug aus FG Sachsen, 25.06.2014 - 6 K 193/12
    Der Kläger trägt vor, die anteilige Instandhaltungsrücklage gehe zwingend mit der Eigentumswohnung auf den Erwerber über und sei nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Oktober 1991 ( II R 20/89, BStBl. II 1992, 152) nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen.

    Etwas anderes kann sich auch nicht aus den Erwägungen im Urteil des BFH vom 9. Oktober 1991 ( II R 20/89, BStBl. II 1992, 152) ergeben, denn dieses ist zur Rechtslage vor Änderung des WEG ergangen.

  • LG Darmstadt, 03.12.2014 - 25 S 130/14

    Bezifferung des Anteils an der Instandhaltungsrücklage in Immobilienkaufvertrag

    Selbst wenn die tatsächlich bei Gefahrübergang vorhandene Instandhaltungsrücklage hinter der dem Kläger mitgeteilten zurückgeblieben ist, stellt dies keinen Schaden des Klägers dar, da die Instandhaltungsrücklage nicht dem Vermögen des Klägers, sondern gemäß § 10 Abs. 7 Satz 1 WEG dem Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft zugeordnet ist und der einzelne Wohnungseigentümer hieran über keinen bestimmbaren Anteil verfügt (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 25. Juni 2014 - 6 K 193/12 -, juris Rn. 15; Bundestags-Drucks. 16/887, S. 63; Drasdo, ZWE 2013, S. 297 [298]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 15 K 4320/10

    Instandhaltungsrückstellung mindert Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer bei

    3) Dies zugrunde gelegt schließt der Gesetzeswortlaut des § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG, wonach als Gegenleistung (unter anderem) "das Meistgebot" gilt, eine Minderung dieser Bemessungsgrundlage gleichwohl nicht aus (zweifelnd: Sächsisches Finanzgericht [FG], Urteil vom 25.06.2014 - 6 K 193/12 -, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht [UVR] 2014, 331).

    c) Hiervon ausgehend mindert auch im Falle des Erwerbes von Wohneigentum im Wege der Zwangsversteigerung eine bestehende Instandhaltungsrückstellung die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, indem das Meistgebot auf das Grundstück und auf die Instandhaltungsrückstellung zu verteilen ist (anderer Ansicht: Sächsisches FG, Urteil vom 02.04.2014 - 2 K 1663/13 -, a.a.O.; Sächsisches FG, Urteil vom 25.06.2014 - 6 K 193/12 -, a.a.O.).

  • BFH, 02.03.2016 - II R 6/15

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 02.03.2016 II R 27/14 - Ansatz des Meistgebots

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 25. Juni 2014  6 K 193/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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