Rechtsprechung
VG Neustadt, 17.09.1996 - 6 K 1941/95 |
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 17.09.1996 - 6 K 1941/95
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.1997 - 2 A 13044/96
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 06.07.2004 - 6 B 871/03
Entfernung aus dem Dienst, Polizeivollzugsbeamter, Aussagedelikt, …
Nachdem eine Strafanzeige gegen den Beamten wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Falschaussage als Zeuge in dem Verwaltungsrechtsstreit des Herrn M. K. vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz (6 K 1941/95) wegen der Entlassung als Beamter auf Probe vorlag, wurden die Vorermittlungen ausgesetzt.als Zeuge in der Verwaltungsstreitsache 6 K 1941/95 des Verwaltungsgerichts Chemnitz durch schriftliche "eidesstattliche Aussagen" vom 10.10.1996, 23.10.1996 und vom 25.11.1996 jeweils falsch ausgesagt habe, dass er alle Angaben freiwillig und ohne Beeinflussung durch einen Dritten getätigt, und in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts am 27.11.1996 falsch ausgesagt habe, dass er alle Angaben in seinen "eidesstattlichen Aussagen" freiwillig und ohne Beeinflussung einer anderen Person getätigt habe, .
Dem Senat liegen die Gerichtsakte der ersten Instanz einschließlich der von der Einleitungsbehörde dem Gericht vorgelegten Vorgänge, eine Kopie der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte, die Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Chemnitz 6 K 1941/95 (zwei Bände) und die Gerichtsakte des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts 2 B 177/97 (zwei Bände) vor, die insgesamt zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind.
- OVG Sachsen, 06.07.2004 - D 6 B 871/03
Entfernung aus dem Dienst, Polizeivollzugsbeamter, Aussagedelikt, …
Nachdem eine Strafanzeige gegen den Beamten wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Falschaussage als Zeuge in dem Verwaltungsrechtsstreit des Herrn M. K. vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz (6 K 1941/95) wegen der Entlassung als Beamter auf Probe vorlag, wurden die Vorermittlungen ausgesetzt.als Zeuge in der Verwaltungsstreitsache 6 K 1941/95 des Verwaltungsgerichts Chemnitz durch schriftliche "eidesstattliche Aussagen" vom 10.10.1996, 23.10.1996 und vom 25.11.1996 jeweils falsch ausgesagt habe, dass er alle Angaben freiwillig und ohne Beeinflussung durch einen Dritten getätigt, und in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts am 27.11.1996 falsch ausgesagt habe, dass er alle Angaben in seinen "eidesstattlichen Aussagen" freiwillig und ohne Beeinflussung einer anderen Person getätigt habe, .
Dem Senat liegen die Gerichtsakte der ersten Instanz einschließlich der von der Einleitungsbehörde dem Gericht vorgelegten Vorgänge, eine Kopie der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte, die Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Chemnitz 6 K 1941/95 (zwei Bände) und die Gerichtsakte des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts 2 B 177/97 (zwei Bände) vor, die insgesamt zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind.