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   FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1969/06   

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https://dejure.org/2009,16411
FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1969/06 (https://dejure.org/2009,16411)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.06.2009 - 6 K 1969/06 (https://dejure.org/2009,16411)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 6 K 1969/06 (https://dejure.org/2009,16411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis bei einer Klage des Insolvenzverwalters gegen Umsatzsteuerjahresbescheid wegen Zuordnung einer Berichtigung zum Zeitraum vor Insolvenzeröffnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtsschutzbedürfnis bei einer Klage des Insolvenzverwalters gegen Umsatzsteuerjahresbescheid wegen Zuordnung einer Berichtigung zum Zeitraum vor Insolvenzeröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1667
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 147/03

    Voraussetzungen der Aufrechnung in der Insolvenz

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1969/06
    Der BGH hatte mit Urteil vom 29.06.2004 - IX ZR 147/03 (BGHZ 160, 1 ; www.bundesgerichtshof.de) entschieden, dass gemäß § 95 Abs. 1 InsO nach Eintritt der Aufrechnungslage nicht nur aufgerechnet werden kann, wenn die aufzurechnenden Forderungen oder eine von ihnen zunächst bedingt oder betagt waren, sondern auch in Fällen, in denen eine rechtliche Voraussetzung für das Entstehen der einen oder anderen Forderung fehlte.

    Das Urteil des BGH vom 29.06.2004 - IX ZR 147/03 bezieht sich nach Auffassung des VII. Senats nicht auf solcherart latent begründete Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis.

    Der BGH hatte in seinem Urteil vom 29.06.2004 - IX ZR 147/03 zwar in den Gründen ausgeführt, dass der Gläubiger einer Forderung geschützt werden soll, die in ihrem rechtlichen Kern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen bereits gesichert ist und fällig wird, ohne dass es einer weiteren Rechtshandlung des Anspruchsinhabers bedarf.

  • BFH, 17.04.2007 - VII R 27/06

    Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1969/06
    Der VII. Senat des BFH (Urteile vom 04.02.2005 - VII R 20/04, BFHE 209, 13 und vom 17.04.2007 - VII R 27/06, BFHE 217, 8 , BFH/NV 2007, 1391 ) bejaht die Zulässigkeit der Aufrechnung mit der Begründung, die die ursprüngliche Steuerpflicht auslösenden Ereignisse (hier die Leistung der Anzahlungen) hätten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden.

    Bei der Sachverhaltsgestaltung, die der VII. Senat des BFH mit Urteil vom 17.04.2007 - VII R 27/06 zu entscheiden hatte, entstand der Erstattungsanspruch kraft Gesetzes (gemäß § 16 GrEStG ) aufgrund des Rücktritts des Vertragspartners vom Grundstückskaufvertrag.

    So führt er aus, dass gerade wenn ein solches Ereignis wie in den Fällen des § 17 UStG nicht zu einer Korrektur der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern zu einem dieser entgegen gesetzten selbständigen Anspruch bzw. zur Berücksichtigung zugunsten des Steuerpflichtigen in einem späteren Besteuerungszeitraum führt, es geboten ist, eine Aufrechnung der Finanzbehörde im Insolvenzverfahren zuzulassen, wie in dem Fall deutlich wird, dass die ursprünglich festgesetzte Steuer nicht bezahlt worden ist; es würde nämlich dann schwerlich gerechtfertigt sein, anzunehmen, die Finanzbehörde müsse eine (Umsatz-) Steuererstattung an die Insolvenzmasse leisten, könne aber ihre korrespondierende, unbefriedigte Steuerforderung lediglich als Insolvenzforderung geltend machen und müsse hinnehmen, mit ihr möglicherweise ganz oder teilweise auszufallen (VII R 27/06 a.a.O.).

  • BFH, 19.08.2008 - VII R 36/07

    Abtretung - Vorsteuer - Steuervergütung - Vorsteuerberichtigung - Feststellung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1969/06
    Mit Urteil vom 19.08.2008 - VII R 36/07 (BStBl II 2009, 90 ) hatte der VII. Senat erneut über die Frage zu entscheiden, ob eine spätere Berichtigung des Vorsteuerabzugs insolvenzrechtlich auf den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs zurückwirkt.

    Das Urteil vom 19.08.2008 - VII R 36/07 erging zu einer Vorsteuerberichtigung; einen Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH enthält es bereits deshalb nicht, weil eine Willenserklärung für den Eintritt der Rechtsfolge nicht erforderlich war.

  • BFH, 13.07.2006 - V B 70/06

    Insolvenzverfahren: Änderung der Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug,

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1969/06
    Der V. Senat des BFH hat im Beschluss vom 13.07.2006 - V B 70/06 (BStBl II 2007, 415 ) Zweifel daran geäußert, ob er sich dieser Rechtsauffassung anschließen kann.

    Der Senat schließt sich der im Beschluss vom 13.07.2006 - V B 70/06 vertretenen Rechtsauffassung des V. Senats an.

  • BFH, 16.07.1987 - V R 2/81

    Unzulässige Besteuerung - Abgekürzter Besteuerungszeitraum - Konkurs -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1969/06
    Entgegen der Auffassung des Klägers kann die Zulässigkeit aber nicht aus dem Urteil des BFH vom 16.07.1987 - V R 2/81 (BStBl II 1988, 190 ) abgeleitet werden.

    Der BFH hatte mit Urteil vom 16.07.1987 - V R 2/81 (BStBl II 1988, 190 ) auch entschieden, dass der Anspruch aus der Vorsteuerberichtigung Konkursforderung ist, folglich also dem Zeitpunkt vor Konkurseröffnung zuzuordnen ist.

  • BFH, 29.01.2009 - V R 64/07

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1969/06
    Das Urteil des BFH vom 29.01.2009 - V R 64/07 erging zwar zur Ist-Besteuerung im Rahmen des § 13 Abs. 1 Nr. 1b UStG und ist insofern für den Streitfall nicht einschlägig.
  • BFH, 16.12.2008 - VII R 17/08

    Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei widerrufener

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1969/06
    Durch die Konkurs- bzw. Insolvenzeröffnung wird der Voranmeldungszeitraum nicht unterbrochen (BFH Urteile vom 28.06.2000 - V R 45/99, BStBl II 2000, 703 und vom 16.12.2008 - VII R 17/08, UR 2009, S. 392, alle Entscheidungen bei Juris und).
  • BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04

    Aufrechnung von Umsatzsteuerforderung aufgrund Rechnungsausweises gegen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1969/06
    Der VII. Senat des BFH (Urteile vom 04.02.2005 - VII R 20/04, BFHE 209, 13 und vom 17.04.2007 - VII R 27/06, BFHE 217, 8 , BFH/NV 2007, 1391 ) bejaht die Zulässigkeit der Aufrechnung mit der Begründung, die die ursprüngliche Steuerpflicht auslösenden Ereignisse (hier die Leistung der Anzahlungen) hätten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden.
  • BFH, 28.06.2000 - V R 45/99

    Umsatzsteuer im Konkurs

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1969/06
    Durch die Konkurs- bzw. Insolvenzeröffnung wird der Voranmeldungszeitraum nicht unterbrochen (BFH Urteile vom 28.06.2000 - V R 45/99, BStBl II 2000, 703 und vom 16.12.2008 - VII R 17/08, UR 2009, S. 392, alle Entscheidungen bei Juris und).
  • BFH, 08.05.2003 - V R 20/02

    Rückgängigmachung einer Lieferung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1969/06
    Wählt der Insolvenzverwalter die Nichterfüllung eines Vertrages nach § 103 Abs. 2 InsO , so liegt ein Fall des § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG vor; die Umsatzsteuer ist zu berichtigen (BFH Urteil vom 08.05.2003 - V R 20/02, DStR 2003, 1750 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2008 - 7 V 7032/08

    Aussetzung der Vollziehung: Verbindlichkeit aus Vorsteuerberichtigung nach § 15a

  • FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 408/09

    Aufrechnungsmöglichkeit der Finanzverwaltung mit Körperschaftsteuerguthaben nach

    Zweifel an dieser Rechtsprechung in ihrer Absolutheit äußern jedoch der V. Senat des BFH in seinem Beschluss vom 13. Juli 2006 (V B 70/06, BStBl 2007, 415) und das FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 25. Juni 2009 (6 K 1969/06 unter Berufung auf BGH-Urteil vom 29. Juni 2004 IX ZR 147/03, nicht rechtskräftig, Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 34/09) wonach eine Aufrechnung nicht in Betracht komme (bzw. ernstlich zweifelhaft sei), wenn ein Erstattungsanspruch dadurch entstehe, dass die Umsatzsteuerschuld nach § 17 UStG berichtigt werde.

    Insoweit sieht der erkennende Senat im vorliegenden Verfahren keine Abweichung zur Rechtsprechung des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25. Juni 2009 6 K 1969/06).

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 2636/08

    Zuordnung einer Berichtigung infolge der Wahl der Nichterfüllung von Verträgen

    Das Finanzamt K trug im Verfahren 6 K 1969/06 ergänzend zu seinen Ausführungen in der Einspruchsentscheidung vor, auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibe das Kalenderjahr der maßgebliche Besteuerungszeitraum.

    Zur Begründung seiner Klage trägt der Kläger ergänzend zu seinem Vorbringen im Verfahren 6 K 1969/06 vor, der Beklagte gehe unzutreffender Weise davon aus, dass der auf der Wahl der Nichterfüllung gemäß § 103 Abs. 2 InsO beruhende Umsatzsteuererstattungsanspruch insolvenzrechtlich bereist im Zeitpunkt der Besteuerung des vereinbarten Entgelts begründet worden sei.

  • FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 434/09

    Aufrechnung von Insolvenzforderungen mit Körperschaftsteuerguthaben; Recht eines

    Zweifel an dieser Rechtsprechung in ihrer Absolutheit äußern jedoch der V. Senat des BFH in seinem Beschluss vom 13. Juli 2006 (V B 70/06, BStBl 2007, 415) und das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 25. Juni 2009 (6 K 1969/06, EFG 2009, 1667 unter Berufung auf BGH-Urteil vom 29. Juni 2004 IX ZR 147/03, nicht rechtskräftig, Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 34/09) wonach eine Aufrechnung nicht in Betracht komme (bzw. ernstlich zweifelhaft sei), wenn ein Erstattungsanspruch dadurch entstehe, dass die Umsatzsteuerschuld nach § 17 UStG berichtigt werde.

    Insoweit sieht der erkennende Senat im vorliegenden Verfahren keine Abweichung zur Rechtsprechung des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25. Juni 2009 6 K 1969/06, a.a.O.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 7 K 7008/08

    Umsatzsteuerliche Berichtigungsansprüche als Masseforderungen

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung des V. Senats in der Folge - jedenfalls im Ergebnis - zustimmend aufgenommen worden ist (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2009 2 K 925/06, EFG 2009, 1690; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juni 2009 6 K 1969/06, EFG 2009, 1667, Revision anhängig unter dem Az. V R 34/09; FG Münster, Urteil vom 8. Oktober 2009 5 K 1096/07 U, EFG 2010, 276, Revision anhängig unter dem Az. XI R 35/09; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. April 2010 1 K 533/09, EFG, 2010, 1845, Revision anhängig unter dem Az. V R 22/10; Waclawik, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis - ZIP - 2010, 1465).
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