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   FG Münster, 12.02.2014 - 6 K 2434/13 AO   

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FG Münster, 12.02.2014 - 6 K 2434/13 AO (https://dejure.org/2014,4001)
FG Münster, Entscheidung vom 12.02.2014 - 6 K 2434/13 AO (https://dejure.org/2014,4001)
FG Münster, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 6 K 2434/13 AO (https://dejure.org/2014,4001)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Prüfungsmaßnahmen auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)

  • Betriebs-Berater

    Begrenzte Pflicht zur Datenübermittlung auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchwarzArbG § 5 Abs 3; SchwarzArbG §§ 3 - 5
    Prüfungsmaßnahmen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ( SchwarzArbG ) bei einer Taxi-Genossenschaft -- Begriff des Auftraggebers, Umfang der Mitwirkungspflichten

  • rechtsportal.de

    SchwarzArbG § 5 Abs 3 ; SchwarzArbG §§ 3 - 5
    Prüfungsmaßnahmen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ( SchwarzArbG ) bei einer Taxi-Genossenschaft -- Begriff des Auftraggebers, Umfang der Mitwirkungspflichten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schwarzarbeitsbekämpfung - Prüfungsmaßnahmen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bei einer Taxi-Genossenschaft -- Begriff des Auftraggebers, Umfang der Mitwirkungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Begrenzte Pflicht zur Datenübermittlung auf Grundlage des SchwarzArbG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begrenzte Pflicht zur Datenübermittlung auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Begrenzte Pflicht zur Datenübermittlung auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Begrenzte Pflicht zur Datenübermittlung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nur begrenzte Datenübermittlungs-Pflicht nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeitsgesetz: Zoll hat kein Recht auf Herausgabe zukünftiger Daten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeitsgesetz: Zoll hat kein Recht die Herausgabe zukünftiger Daten zu verlangen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Begrenzte Datenübermittlungspflicht bei Prüfung von Schwarzarbeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeitsbekämpfung: Zollamt darf keine Vorrats-Datenabfrage von Unternehmen fordern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Begrenzte Pflicht zur Datenübermittlung auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - Gesetzliche Bestimmungen gestatteten keine fortlaufende, in die Zukunft reichende Überwachung von Arbeitgebern oder Auftraggebern

Papierfundstellen

  • BB 2014, 726
  • EFG 2014, 864
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.10.2012 - VII R 41/10

    Auskunftspflichtiger Auftraggeber im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

    Auszug aus FG Münster, 12.02.2014 - 6 K 2434/13
    Der streitige Sachverhalt unterscheide sich mithin maßgeblich von dem der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 23.10.2012 (VII R 41/10) zugrundeliegenden Fall.

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der die §§ 2 bis 5 SchwarzArbG anwendet und daher offensichtlich nicht von deren Nichtigkeit ausgeht (vgl. z.B. BFH Urteil vom 23.10.2012 VII R 41/10, BFH/NV 2013, 282 m.w.N.).

    Besondere Anforderungen an die Prüfungsanordnung stellt das Gesetz nicht (vgl. BFH Urteil vom 23.10.2012 VII R 41/10, BFH/NV 2013, 282).

    Denn Ermittlungen zur Feststellung von Schwarzarbeit wären aussichtslos, würden sie vorher angekündigt (vgl. BFH Urteil vom 23.10.2012 VII R 41/10, BFH/NV 2013, 282).

    Die bloße Weitergabe eines Auftrages ohne Verpflichtung des Vermittelten zum Tätigwerden reicht demgegenüber nicht aus (vgl. BFH Urteil vom 23.10.2012 VII R 41/10, BFH/NV 2013, 282).

    Er ist zudem vom Gesetzeszweck (vgl. BTDrucks 15/2573, Begründung B, zu § 1 Abs. 2, S. 18 a.E.) gedeckt (vgl. auch BFH Urteil vom 23.10.2012 VII R 41/10, BFH/NV 2013, 282).

  • Drs-Bund, 02.03.2004 - BT-Drs 15/2573
    Auszug aus FG Münster, 12.02.2014 - 6 K 2434/13
    Denn auch derjenige, der in das Zustandekommen eines Dienst- oder Werkvertrags derart eingeschaltet ist, dass er Bestellungen nicht nur unverbindlich weiterleitet, sondern die betreffenden Bestellungen in Wahrnehmung der ihm vom Auftragnehmer übertragenen Aufgaben entgegennimmt und diesen damit verpflichtend zum Einsatz bringt, trägt dazu bei, dass ggf. Schwarzarbeit geleistet bzw. ermöglicht wird (vgl. BTDrucks 15/2573, Begründung B, zu § 1 Abs. 2, S. 18 a.E.).

    Er ist zudem vom Gesetzeszweck (vgl. BTDrucks 15/2573, Begründung B, zu § 1 Abs. 2, S. 18 a.E.) gedeckt (vgl. auch BFH Urteil vom 23.10.2012 VII R 41/10, BFH/NV 2013, 282).

  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10

    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen -

    Auszug aus FG Münster, 12.02.2014 - 6 K 2434/13
    Erforderlich ist ein gewisser, die Verfahrensfortsetzung aus prozessökonomischen Gründen rechtfertigender Zusammenhang (z.B. BFH Urteil vom 04.12.2012 VIII R 5/10, BFH/NV 2013, 431).
  • BFH, 10.05.1991 - V R 51/90

    Kein Feststellungsinteresse (§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO) bei erledigter

    Auszug aus FG Münster, 12.02.2014 - 6 K 2434/13
    Bei Prüfungsanordnungen kann das besondere Feststellungsinteresse insbesondere darin bestehen, die Auswertung der durch die Prüfung erlangten Kenntnisse durch die beklagte Behörde zu verhindern (hierzu ausführlich BFH Urteil vom 10.05.1991 V R 51/90, BStBl II 1991, 825).
  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 11 K 544/16

    Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische

    Besondere Anforderungen an die Prüfungsanordnung stellt das Gesetz nicht (BFH, Beschluss vom 17. April 2013 - VII B 41/12, BFH/NV 2013, 1131; FG Münster, Urteil vom 12. Februar 2014 - 6 K 2434/13 AO, EFG 2014, 864).
  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 11 K 2644/16

    Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17.07.2018

    Besondere Anforderungen an die Prüfungsanordnung stellt das Gesetz nicht (BFH, Beschluss vom 17. April 2013 - VII B 41/12, BFH/NV 2013, 1131; FG Münster, Urteil vom 12. Februar 2014 - 6 K 2434/13 AO, EFG 2014, 864).
  • FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16

    Aussetzung der Vollziehung: Rechtmäßigkeit einer Prüfungsverfügung zur Kontrolle

    Besondere Anforderungen an die Prüfungsanordnung stellt das Gesetz nicht (BFH, Beschluss vom 17. April 2013 - VII B 41/12, BFH/NV 2013, 1131; FG Münster, Urteil vom 12. Februar 2014 - 6 K 2434/13 AO, EFG 2014, 864).
  • FG Sachsen, 23.08.2018 - 4 V 1019/18

    Aussetzung der Vollziehung der Prüfungsverfügung der Zollverwaltung (hier:

    Besondere Anforderungen an die Prüfungsanordnung stellt das Gesetz nicht (BFH, Beschluss vom 17.04.2013 - VII B 41/12, BFH/NV 2013, 1131 ; FG Münster, Urteil vom 12.02.2014 - 6 K 2434/13 AO , EFG 2014, 864 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 6 K 2066/14

    Zu den Voraussetzungen der Prüfungen im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit

    Bei der schriftlichen Aufforderung zur Vorlage der Geschäftsunterlagen handelt es sich um einen eigenständigen Verwaltungsakt, gegen den der Betroffene - wie vorliegend erfolgt - mittels Einspruch und Klage vorgehen kann (ebenso FG Münster, Urteil vom 12.02.2014, 6 K 2434/13, EFG 2014, 864).
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