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   FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 2538/04   

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FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 2538/04 (https://dejure.org/2007,15177)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.09.2007 - 6 K 2538/04 (https://dejure.org/2007,15177)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. September 2007 - 6 K 2538/04 (https://dejure.org/2007,15177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung einer gewinnmindernden Ansparrücklage oder Ansparabschreibung für die künftige Anschaffung oder Herstellung von neuen beweglichen Wirtschaftsgütern; Formale Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage; Getrennte Bildung der einzelnen Rücklagen in der ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 5; ; EStG § 7g Abs. 3 S. 2; ; HGB § 269

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansparrücklage für eine mobile Leichtbauhalle sowie bei wesentlicher Erweiterung des Betriebs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ansparrücklage für eine mobile Leichtbauhalle sowie bei wesentlicher Erweiterung des Betriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 204
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 2538/04
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, ist für jedes einzelne Wirtschaftsgut, das voraussichtlich angeschafft oder hergestellt wird, grundsätzlich eine gesonderte Rücklage zu bilden (vgl. BFH, Urteile vom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BStBl. II 2006, 432, unter II. 1. der Gründe; vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BStBl. II 2002, 385, unter II. 1. Buchst. a der Gründe).

    Deshalb sind nicht nur Angaben zur Funktion des Wirtschaftsgutes, sondern auch zu den voraussichtlichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten erforderlich (vgl. BFH-Urteil in BStBl. II 2002, 385; Beschluss vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).

  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/03

    Kein gesetzlicher Beteiligtenwechsel mangels Gesamtrechtsnachfolge bei

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 2538/04
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, ist für jedes einzelne Wirtschaftsgut, das voraussichtlich angeschafft oder hergestellt wird, grundsätzlich eine gesonderte Rücklage zu bilden (vgl. BFH, Urteile vom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BStBl. II 2006, 432, unter II. 1. der Gründe; vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BStBl. II 2002, 385, unter II. 1. Buchst. a der Gründe).

    Hierzu genügt es, wenn die notwendigen Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (BFH, Beschluss vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563) -und im Falle eines Gesamtpostens die entsprechenden Aufschlüsselungen -in einer zeitnah erstellten Aufzeichnung festgehalten werden, die in den steuerlichen Unterlagen des Steuerpflichtigen aufbewahrt wird und die der Steuerbehörde auf Verlangen jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann; bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach §§ 5, 4 Abs. 1 EStG ermitteln, reicht es daher aus, wenn die für die Anerkennung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG erforderlichen Angaben sich in der Buchführung befinden; dass sie im Jahresabschluss gemacht werden, ist nicht erforderlich (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1563; BFH in BStBl. II 2006, 432, unter II. 1. der Gründe).

  • BFH, 17.11.2004 - X R 38/02

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 2538/04
    Die "voraussichtliche" Investition muss hinreichend konkretisiert sein (BFH- Urteile in BFH/NV 2005, 846; vom 2. August 2006 XI R 44/05, BStBl II 2006, 903).

    Handelt es sich um die Neugründung eines Betriebes oder um die "wesentliche Erweiterung" eines bereits bestehenden Betriebes und bezieht sich die Bildung der Ansparrücklage auf erst noch anzuschaffende wesentliche Betriebsgrundlagen, so setzt eine Konkretisierung im vorgenannten Sinne zwecks Vermeidung einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung durch gleichsam "ins Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen voraus, dass diese wesentlichen Betriebsgrundlagen am maßgebenden Stichtag bereits verbindlich bestellt worden sind (vgl. BFH, Urteile vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFH/NV 2007, 1986, unter II. 2. Buchst. b der Gründe; vom 14. Februar 2007 XI R 24/06, BFH/NV 2007, 1110, unter II. 1. Buchst. c der Gründe; in BFH/NV 2005, 846).

  • BFH, 11.07.2007 - I R 104/05

    Voraussetzungen einer Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 2538/04
    Handelt es sich um die Neugründung eines Betriebes oder um die "wesentliche Erweiterung" eines bereits bestehenden Betriebes und bezieht sich die Bildung der Ansparrücklage auf erst noch anzuschaffende wesentliche Betriebsgrundlagen, so setzt eine Konkretisierung im vorgenannten Sinne zwecks Vermeidung einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung durch gleichsam "ins Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen voraus, dass diese wesentlichen Betriebsgrundlagen am maßgebenden Stichtag bereits verbindlich bestellt worden sind (vgl. BFH, Urteile vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFH/NV 2007, 1986, unter II. 2. Buchst. b der Gründe; vom 14. Februar 2007 XI R 24/06, BFH/NV 2007, 1110, unter II. 1. Buchst. c der Gründe; in BFH/NV 2005, 846).
  • BFH, 13.12.2005 - XI R 52/04

    Anforderungen an die Bildung der als Betriebsausgabe abziehbaren Rücklage nach §

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 2538/04
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, ist für jedes einzelne Wirtschaftsgut, das voraussichtlich angeschafft oder hergestellt wird, grundsätzlich eine gesonderte Rücklage zu bilden (vgl. BFH, Urteile vom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BStBl. II 2006, 432, unter II. 1. der Gründe; vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BStBl. II 2002, 385, unter II. 1. Buchst. a der Gründe).
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 44/05

    Schädlichkeit von geringfügigen Beteiligungen an Mitunternehmerschaften bei der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 2538/04
    Die "voraussichtliche" Investition muss hinreichend konkretisiert sein (BFH- Urteile in BFH/NV 2005, 846; vom 2. August 2006 XI R 44/05, BStBl II 2006, 903).
  • BFH, 20.09.2000 - II R 60/98

    Gebäude auf fremdem Grund und Boden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 2538/04
    Eine derartige Verankerung begründet aber die steuerliche Unbeweglichkeit, weil sie für eine Verbindung des Bauwerks mit dem Grund und Boden sorgt (vgl. BFH, Urteil vom 20. September 2000 II R 60/98, BFH/NV 2000, 581, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 16.06.2004 - X B 172/03

    Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 , Abs. 6 EStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 2538/04
    Nicht erforderlich ist allerdings, dass sich im Falle einer Rücklagenbildung für mehrere Investitionsvorhaben aus der beim Finanzamt eingereichten Gewinn-und Verlustrechnung und etwaigen weiteren Unterlagen unmittelbar ergibt, zu welchen Teilbeträgen sich ein Ausgabensammelposten "Ansparrücklage" auf die einzelnen benannten Investitionsgüter verteilt, solange gewährleistet ist, dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition mit derjenigen korrespondiert, für deren Finanzierung die Ansparrücklage gebildet wurde (BFH, Beschluss vom 16. Juni 2004 X B 172/03, BFH/NV 2004, 1528).
  • BFH, 24.05.2005 - X B 137/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Ansparrücklage

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 2538/04
    Hierzu genügt es, wenn die notwendigen Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (BFH, Beschluss vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563) -und im Falle eines Gesamtpostens die entsprechenden Aufschlüsselungen -in einer zeitnah erstellten Aufzeichnung festgehalten werden, die in den steuerlichen Unterlagen des Steuerpflichtigen aufbewahrt wird und die der Steuerbehörde auf Verlangen jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann; bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach §§ 5, 4 Abs. 1 EStG ermitteln, reicht es daher aus, wenn die für die Anerkennung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG erforderlichen Angaben sich in der Buchführung befinden; dass sie im Jahresabschluss gemacht werden, ist nicht erforderlich (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1563; BFH in BStBl. II 2006, 432, unter II. 1. der Gründe).
  • BFH, 14.02.2007 - XI R 24/06

    Ansparabschreibung: hinreichende Konkretisierung der "voraussichtlichen"

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 2538/04
    Handelt es sich um die Neugründung eines Betriebes oder um die "wesentliche Erweiterung" eines bereits bestehenden Betriebes und bezieht sich die Bildung der Ansparrücklage auf erst noch anzuschaffende wesentliche Betriebsgrundlagen, so setzt eine Konkretisierung im vorgenannten Sinne zwecks Vermeidung einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung durch gleichsam "ins Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen voraus, dass diese wesentlichen Betriebsgrundlagen am maßgebenden Stichtag bereits verbindlich bestellt worden sind (vgl. BFH, Urteile vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BFH/NV 2007, 1986, unter II. 2. Buchst. b der Gründe; vom 14. Februar 2007 XI R 24/06, BFH/NV 2007, 1110, unter II. 1. Buchst. c der Gründe; in BFH/NV 2005, 846).
  • BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02

    Ansparrücklage nach § 7 g EStG; inhaltliche Bezeichnung

  • BFH, 02.11.1999 - X B 51/99

    PKH; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • BFH, 23.09.1988 - III R 9/85

    Zulagebegünstigung der Anschaffung von Bürocontainern

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