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   FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 6 K 26/08   

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https://dejure.org/2008,16803
FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 6 K 26/08 (https://dejure.org/2008,16803)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.04.2008 - 6 K 26/08 (https://dejure.org/2008,16803)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. April 2008 - 6 K 26/08 (https://dejure.org/2008,16803)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 Abs. 1 S. 3 DVStB; § 18 Abs. 3 DVStB
    Bestehen des subjektiven öffentlichen Rechtes eines einzelnen Prüflings auf Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit als objektiv-rechtliches Gebot im Prüfungsrecht; Zulässigkeit der Auswahl von Kompensationsmaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde bei Störungen ...

  • Judicialis

    DVStB § 18 Abs. 1 S. 3; ; DVStB § 18 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DVStB § 18 Abs. 2; DVStB § 19; DVStB § 22
    Steuerberaterprüfung; Ordnungsgemäße Klausurdurchführung; Chancengleichheit - Steuerberaterprüfung: Recht des einzelnen Prüflings auf Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit als objektiv-rechtliches Gebot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerberaterprüfung: Recht des einzelnen Prüflings auf Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit als objektiv-rechtliches Gebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen des subjektiven öffentlichen Rechtes eines einzelnen Prüflings auf Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit als objektiv-rechtliches Gebot im Prüfungsrecht; Zulässigkeit der Auswahl von Kompensationsmaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde bei Störungen ...

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1156
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.07.1999 - VII R 111/98

    Chancengleichheit bei der Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 6 K 26/08
    Die Chancengleichheit ist verletzt, wenn die konkrete Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens zur Folge haben kann, dass das Leistungsvermögen des Prüflings beeinträchtigt und dieser damit gegenüber anderen Prüflingen in einer vergleichbaren Prüfungssituation benachteiligt ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 1992, VII R 87/90, BStBl II 1992, 634), wenn sich also nicht ausschließen lässt, dass die Prüfungsbedingungen wesentlich dazu beigetragen haben, dass der Prüfling kein besseres Prüfungsergebnis erzielt hat (BFH-Urteil vom 20. Juli 1999 VII R 111/98, BStBl II 1999, 803 m.w.N.).

    Durch derartige Täuschungshandlungen anderer Prüfungsteilnehmer erleidet die Chancengleichheit eines Prüflings, selbst wenn sie durch eine mangelhafte Prüfungsorganisation ermöglicht worden sind, keinen Schaden, solange sein eigenes Prüfungsverfahren korrekt verläuft und seine eigenen Prüfungsleistungen ordnungsgemäß bewertet werden (BFH-Urteil vom 30. November 1993 VII R 15/93, BFH/NV 1994, 584; BFH-Urteil vom 20. Juli 1999 VII R 111/98, BStBl II 1999, 803 m.w.N.).

  • BFH, 23.08.2001 - VII R 96/00

    Störungen bei Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 6 K 26/08
    Die Gerichte können vielmehr in vollem Umfange prüfen, ob die Prüfungsbehörde durch die von ihr gewährte Schreibverlängerung einen Ausgleich für die Störungen herbeigeführt haben (BFH-Urteil vom 23. August 2001 VII R 96/00, BStBl II 2002, 58 m.w.N.).

    In Ausnahmefällen ist sogar eine Verlängerung über sieben Stunden hinaus möglich (vgl. BFH-Urteil vom 23. August 2001 VII R 96/00, BStBl II 2002, 58).

  • BFH, 29.04.1993 - V R 118/89

    Formerfordernis der ausgestellten Abrechnungspapiere eines Unternehmens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 6 K 26/08
    Durch derartige Täuschungshandlungen anderer Prüfungsteilnehmer erleidet die Chancengleichheit eines Prüflings, selbst wenn sie durch eine mangelhafte Prüfungsorganisation ermöglicht worden sind, keinen Schaden, solange sein eigenes Prüfungsverfahren korrekt verläuft und seine eigenen Prüfungsleistungen ordnungsgemäß bewertet werden (BFH-Urteil vom 30. November 1993 VII R 15/93, BFH/NV 1994, 584; BFH-Urteil vom 20. Juli 1999 VII R 111/98, BStBl II 1999, 803 m.w.N.).

    Eine solche fehlerhafte Bewertung im Hinblick auf die verbesserte Startposition derjenigen Prüfungsteilnehmer, die vorzeitig in den Aufgabentext Einblick genommen haben, ist jedoch vor allem deswegen unwahrscheinlich, da die Bewertung der Arbeit der anderen Prüflinge (wie des Klägers) nicht nachteilig beeinflusst werden konnte, weil das Bewertungsschema der Aufsichtsarbeit bereits vor Prüfungsbeginn festgelegt war und später nicht verändert worden ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 30. November 1993 VII R 15/93, BFH/NV 1994, 584).

  • BFH, 30.11.1993 - VII R 15/93

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung wegen Lärmbeeinträchtigung während einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 6 K 26/08
    Durch derartige Täuschungshandlungen anderer Prüfungsteilnehmer erleidet die Chancengleichheit eines Prüflings, selbst wenn sie durch eine mangelhafte Prüfungsorganisation ermöglicht worden sind, keinen Schaden, solange sein eigenes Prüfungsverfahren korrekt verläuft und seine eigenen Prüfungsleistungen ordnungsgemäß bewertet werden (BFH-Urteil vom 30. November 1993 VII R 15/93, BFH/NV 1994, 584; BFH-Urteil vom 20. Juli 1999 VII R 111/98, BStBl II 1999, 803 m.w.N.).

    Eine solche fehlerhafte Bewertung im Hinblick auf die verbesserte Startposition derjenigen Prüfungsteilnehmer, die vorzeitig in den Aufgabentext Einblick genommen haben, ist jedoch vor allem deswegen unwahrscheinlich, da die Bewertung der Arbeit der anderen Prüflinge (wie des Klägers) nicht nachteilig beeinflusst werden konnte, weil das Bewertungsschema der Aufsichtsarbeit bereits vor Prüfungsbeginn festgelegt war und später nicht verändert worden ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 30. November 1993 VII R 15/93, BFH/NV 1994, 584).

  • FG Hamburg, 11.04.1989 - V 20/89
    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 6 K 26/08
    a) Zwar mag allein der Umstand, dass der Beginn der Bearbeitungszeit der ersten Aufsichtsarbeit von ursprünglich 9:00 Uhr auf 10:15 Uhr verlegt wurde, geeignet sein, die Prüflinge -und damit auch den Klägerin ihrer Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen; es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereits dieser Umstand bei den Kandidaten Verunsicherung, Verwirrung und Unruhe ausgelöst hat und damit eine Beeinträchtigung der für die Prüfung notwendigen Konzentrationsfähigkeit bewirkt hat (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 11. April 1989 V 20/89, BFG 1989, 470).

    Zwar hat das FG Hamburg in seiner Entscheidung vom 11. April 1989 (V 20/89, EFG 1989, 470) zwischen dem Beginn der Prüfung und dem Beginn der Bearbeitungszeit differenziert und dann die gesamte Bearbeitungszeit an den Grenzen des § 18 DVStB geprüft; dem folgt der erkennende Senat jedoch nicht.

  • BFH, 27.07.1993 - VII R 11/93

    1. Subjektive Fehlvorstellungen eines Prüflings über Verletzung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 6 K 26/08
    a) Der Grundsatz der Chancengleichheit als prüfungsrechtliche Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes -GG-) verlangt, dass den Prüflingen Gelegenheit gegeben wird, ihre Prüfungsleistungen unter möglichst gleichartigen Prüfungsbedingungen zu erbringen (BFH-Urteil vom 27. Juli 1993 VII R 11/93, BStBl II 1994, 259).
  • BFH, 10.03.1992 - VII R 87/90

    Verlängerung der Bearbeitungszeit in Prüfung wegen Lärm

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 6 K 26/08
    Die Chancengleichheit ist verletzt, wenn die konkrete Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens zur Folge haben kann, dass das Leistungsvermögen des Prüflings beeinträchtigt und dieser damit gegenüber anderen Prüflingen in einer vergleichbaren Prüfungssituation benachteiligt ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 1992, VII R 87/90, BStBl II 1992, 634), wenn sich also nicht ausschließen lässt, dass die Prüfungsbedingungen wesentlich dazu beigetragen haben, dass der Prüfling kein besseres Prüfungsergebnis erzielt hat (BFH-Urteil vom 20. Juli 1999 VII R 111/98, BStBl II 1999, 803 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 6510/15

    Prüfungsrecht; Modulfristverlängerung; rechtzeitig gestellter und begründeter

    Ein in den Prüfungsbestimmungen vorgegebener Zeitrahmen ist gleichfalls in der Rechtsprechung unbeanstandet geblieben (FG Hannover, Urt. v. 24.4.2008, 6 K 26/08, EFG 2008, 1156, juris Rn. 21; VG Berlin, Urt. v. 25.2.2015, 12 K 324.14, juris Rn. 19).
  • VG Hamburg, 14.12.2016 - 2 K 6704/15

    Prüfungsordnung Betriebswirtschaft; Festlegung von Prüfungsdauer und

    Ein in den Prüfungsbestimmungen vorgegebener Zeitrahmen ist gleichfalls in der Rechtsprechung unbeanstandet geblieben (FG Hannover, Urt. v. 24.4.2008, 6 K 26/08, EFG 2008, 1156, juris Rn. 21; VG Berlin, Urt. v. 25.2.2015, 12 K 324.14, juris Rn. 19).
  • VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 1266/16

    Feststellung des Bestehens der Zwischenprüfung im Studium der Rechtswissenschaft;

    Ein in den Prüfungsbestimmungen vorgegebener Zeitrahmen ist gleichfalls in der Rechtsprechung unbeanstandet geblieben (FG Hannover, Urt. v. 24.4.2008, 6 K 26/08, EFG 2008, 1156, juris Rn. 21; VG Berlin, Urt. v. 25.2.2015, 12 K 324.14, juris Rn. 19).
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