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   FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2009 - 6 K 2763/07   

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https://dejure.org/2009,23421
FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2009 - 6 K 2763/07 (https://dejure.org/2009,23421)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.05.2009 - 6 K 2763/07 (https://dejure.org/2009,23421)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 6 K 2763/07 (https://dejure.org/2009,23421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen einer Kosmetikerin gegenüber Patienten eines Arztes auf dessen Anordnung; Steuerfreiheit der Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut (Krankengymnast), Hebamme oder aus einer ähnlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aknebehandlung einer Kosmetikerin unter Arztaufsicht umsatzsteuerfrei

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Aknebehandlung und Umsatzsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 271
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.01.2008 - XI R 53/06

    Hippotherapie als von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2009 - 6 K 2763/07
    Da es der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verbietet, dass Wirtschaftsteilnehmer, die gleichartige Umsätze bewirken, bei der Mehrwertsteuererhebung unterschiedlich behandelt werden, ist in den Fällen, in denen der Unternehmer keinen 'Katalogberuf' i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG ausübt und nicht die hierfür erforderliche Berufsausbildung besitzt, grundsätzlich von einem Befähigungsnachweis auszugehen, wenn die Heilbehandlungen des Unternehmers in der Regel von Sozialversicherungsträgern finanziert werden (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 2008 - XI R 53/06, BStBl. II 2008, 647).
  • BFH, 11.11.2004 - V R 34/02

    Umsatzsteuerbare Leistungen eines Heileurythmisten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2009 - 6 K 2763/07
    Ausschlaggebend ist aber nicht allein der Umstand, dass tatsächlich Leistungen dieser Art. von den Sozialversicherungsträger erstattet worden sind, sondern Indiz für eine entsprechende berufliche Befähigung kann sein, dass die betreffenden Leistungen grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen von den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung übernommen werden (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 2004 - V R 34/02, BStBl II 2005, 316 ; ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juni 2008 - XI B 11/08, NV).
  • BFH, 06.06.2008 - XI B 11/08

    Frage der Steuerfreiheit von Umsätzen eines Heilpraktikers aus Fastenseminaren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2009 - 6 K 2763/07
    Ausschlaggebend ist aber nicht allein der Umstand, dass tatsächlich Leistungen dieser Art. von den Sozialversicherungsträger erstattet worden sind, sondern Indiz für eine entsprechende berufliche Befähigung kann sein, dass die betreffenden Leistungen grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen von den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung übernommen werden (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 2004 - V R 34/02, BStBl II 2005, 316 ; ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juni 2008 - XI B 11/08, NV).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.08.2013 - 6 K 1122/11

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Massageleistungen einer freien Mitarbeiterin

    Nach dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (6 K 2763/07 bei juris, dort Rz. 13) komme es auf einen Befähigungsnachweis der Antragstellerin grundsätzlich nicht an, wenn die Heilbehandlungen von den Sozialversicherungsträgern finanziert würden.

    Der erkennende Senat hatte mit Urteil vom 14. Mai 2009 (6 K 2763/07, EFG 2010, 271) entschieden, dass die von einer Kosmetikerin gegenüber einem (Haut-)Arzt durch die Vornahme von Aknebehandlungen an dessen Patienten erbrachten, pauschal vergüteten Leistungen, welche dieser seinen privat versicherten Patienten gem. GOÄ in Rechnung stellt, als heilberufliche Tätigkeit i.S.d. § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG umsatzsteuerfrei sind, wenn die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dieser Leistungen übernommen hätten, wären sie gegenüber gesetzlich Versicherten erbracht worden.

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