Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 K 2888/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12663
OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 K 2888/96 (https://dejure.org/1997,12663)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.04.1997 - 6 K 2888/96 (https://dejure.org/1997,12663)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. April 1997 - 6 K 2888/96 (https://dejure.org/1997,12663)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,12663) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94

    Bauplanungsrecht: Begriff des Gemeinbedarfs i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 K 2888/96
    Es genügt, wenn mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung eine öffentliche Aufgabe wahrgenommen wird, hinter die etwaiges privatwirtschaftliches Gewinnstreben eindeutig zurücktritt (vgl. BVerwG, NVwZ 1994, 1004 f.).

    Der öffentliche Zweck setzt nicht voraus, daß die Einrichtungen die Merkmale des Gemeingebrauchs erfüllen (vgl. BVerwG, NVwZ 1994, 1004 f.).

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 K 2888/96
    In der Rechtsprechung des BVerwG ist geklärt, daß ein solcher Zusatz zur erforderlichen Konkretisierung genügt (vgl. DVBl. 1988, 845).

    Daß es unterschiedlich ausfallen kann (das Spektrum reicht von der Kirche bis zum Tennisplatz), wird durch die zu fordernde Konkretisierung (vgl. BVerwG, DVBl. 1988, 845) ausgeglichen.

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 K 2888/96
    Zu den Abwägungsgrundsätzen zählt zwar das Trennungsprinzip, nach dem Industrie- und Wohngebiete nach Möglichkeit angemessen voneinander getrennt werden sollen (vgl. BVerwGE 45, 309 ff.).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 K 2888/96
    In Ausnahmefällen kann eine Höhenfestsetzung "erdrückende Wirkung" haben, wenn etwa ein zwölfgeschossiges Hochhaus neben einer vorhandenen zweieinhalbgeschossigen Bebauung geplant wird (vgl. BVerwG, DVBl. 1981, 928 ff.).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 K 2888/96
    b) Die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche war nach der planerischen Konzeption der Antragsgegnerin (vgl. BVerwG, NJW 1971, 1626) erforderlich.
  • BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88

    Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 K 2888/96
    Die Art der baulichen Nutzung kann auch durch Festsetzungen aufgrund einzelner Bestimmungen des § 9 Abs. 1 BauGB bestimmt werden (vgl. BVerwG, NVwZ 1990, 459 f.).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

    In seinem Urteil vom 24. April 1997 (- 6 K 2888/96 -, NdsRpfl. 1998, 136, Langtext auch in JURIS) hat das Nds. Oberverwaltungsgericht zu einem Fall, in dem ein bislang zweigeschossiges Gebäudes einer Berufsgenossenschaft, welches auf einer Anhöhe westlich von Reihen-Wohnhäusern stand, um ein drittes Geschoss sollte erhöht werden dürfen, das Folgende ausgeführt:.
  • BVerwG, 23.12.1997 - 4 BN 23.97

    Bebauungsplan; Festsetzungen; Baugebiet, Gemeinbedarfsfläche;

    BVerwG 4 BN 23.97 OVG 6 K 2888/96.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.1997 - 6 M 474/97

    Abwehranspruch gegen gebietsfremdes Vorhaben auch im; Baugebiet; Bebauungsplan;

    Die Urfassung und die zweite Änderung sind Gegenstand des von den Antragstellern zum Aktenzeichen 6 K 2888/96 geführten Normenkontrollverfahrens, für das der Senat zum 24. April 1997 mündliche Verhandlung anberaumt hat.

    Es ist offen und erst im Verfahren 6 K 2888/96, nicht jedoch im Eilverfahren zu klären, ob das angegriffene Vorhaben als Einrichtung des Gemeinbedarfs (zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 228) wird angesehen werden können.

    Diese Rüge haben die Antragsteller erstmals (wohl) erst im Jahre 1996 im Verfahren 6 K 2888/96 und damit nach Ablauf der genannten Frist erhoben.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht