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   FG München, 28.11.2006 - 6 K 2959/05   

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https://dejure.org/2006,21889
FG München, 28.11.2006 - 6 K 2959/05 (https://dejure.org/2006,21889)
FG München, Entscheidung vom 28.11.2006 - 6 K 2959/05 (https://dejure.org/2006,21889)
FG München, Entscheidung vom 28. November 2006 - 6 K 2959/05 (https://dejure.org/2006,21889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierte Anfechtung einer Einspruchsentscheidung mangels Zustellung des Steuerbescheides; Anforderungen an die ordnungsgemäße Zustellung eines Steuerbescheides; Angabe der Geschäftsnummer auf der Postzustellungsurkunde (PZU); Bestimmung der notwendigen Angaben auf dem ...

  • Judicialis

    VwZG § 3 Abs. 1 S. 2; ; VwzG § 8; ; VwzG a.F. § 9; ; AO 1977 § 164 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage; Bekanntgabe durch förmliche Zustellung; Angabe der "Geschäftsnummer" auf der PZU

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage - Bekanntgabe durch förmliche Zustellung - Angabe der "Geschäftsnummer" auf der PZU

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 807
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.03.2000 - III R 19/99

    Anforderungen an "förmliche Zustellung"

    Auszug aus FG München, 28.11.2006 - 6 K 2959/05
    Die Regelungen des VwzG über die förmliche Zustellung zeichnen sich insgesamt durch Formstrenge aus, weil anders der vom Gesetz beabsichtigte Zweck, eine rasche und mühelose Feststellung darüber zu ermöglichen, ob eine Zustellung wirksam ist, nicht verwirklicht werden kann (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16. März 2000, III R 19/99, BStBl II 2000, 520).

    Dies gilt auch bei einer Verletzung des § 3 Abs. 1 Satz 2 VwzG (BFH-Urteil in BStBl II 2000, 520).

    Die bestehenden Unklarheiten gehen zu Lasten des FA (BFH-Urteil in BStBl II 2000, 520, 521).

  • BFH, 18.03.2004 - V R 11/02

    Förmliche Zustellung eines Umsatzsteuerbescheids

    Auszug aus FG München, 28.11.2006 - 6 K 2959/05
    Vielmehr bedarf es im Fall eines Steuerbescheids der Ergänzung um die Steuerart sowie das Steuerjahr (BFH-Urteil vom 18. März 2004, V R 11/02, BFH/NV 2004, 996).

    "ggf. weitere Kennz." aus, das entsprechend seiner vorgedruckten Umschreibung der Konkretisierung der Geschäftsnummer dient (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 996).

  • BFH, 25.01.1983 - VIII R 54/79

    Einkommensteuerbescheid - Zulässigkeit eines Einspruch - Bekanntgabe eines

    Auszug aus FG München, 28.11.2006 - 6 K 2959/05
    Den bereits vorliegenden Einspruch brauchte der Kläger nach Heilung des Zustellungsmangels somit nicht zu wiederholen (vgl. auch BFH-Urteil vom 25. Januar 1983 VIII R 54/79 BStBl II 1983, 543).
  • BFH, 13.10.2005 - IV R 44/03

    Förmliche Zustellung von Feststellungsbescheiden - Angabe des Gegenstands der

    Auszug aus FG München, 28.11.2006 - 6 K 2959/05
    Für die danach notwendige Identifizierung des zuzustellenden Schriftstücks durch die Geschäftsnummer genügt nach der Rechtsprechung allein die Verwendung der Steuernummer nicht (BFH-Urteil vom 13. Oktober 2005, IV R 44/03, BStBl II 2006, 214 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 25.11.2019 - 28 K 19280/17

    Zustellung Postzustellungsurkunde Schriftstück Briefkasten Einwurf

    vgl. BFH, Beschluss vom 4. Juli 2008 - IV R 78/05 - juris Rn. 21; vgl. auch FG München, Gerichtsbescheid vom 28. November 2006 - 6 K 2959/05 - juris Rn. 16, wonach die Identifizierung des zuzustellenden Schriftstücks im Allgemeinen nicht die Angabe des Datums erfordert, unter dem das Schriftstück ergangen ist.
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