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   VG Karlsruhe, 15.05.2006 - 6 K 3424/04   

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VG Karlsruhe, 15.05.2006 - 6 K 3424/04 (https://dejure.org/2006,30055)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.05.2006 - 6 K 3424/04 (https://dejure.org/2006,30055)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - 6 K 3424/04 (https://dejure.org/2006,30055)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Lebensmittelmarkts mit 103 Stellplätzen; Versagung des Bauvorbescheids aufgrund der Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzungsart ohne vorherige Genehmigung; Bestimmung der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2006 - 6 K 3424/04
    Davon ausgehend handelt es sich bei dem streitgegenständlichen Lebensmittelmarkt um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Sinne der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 10/04 -, NVwZ 2006, 452 [BVerwG 24.11.2005 - 4 C 10/04] ), weil der Markt eine Verkaufsfläche von 800 m2 überschreitet.

    Denn zur reinen Verkaufsfläche von 793, 991 m2 ist die Fläche des Windfangs von 13, 457 m2 - Angaben entsprechend der klägerischen Bauvoranfrage - hinzuzurechnen (BVerwG, Urt. v. 24.11.2005, a.a.O..).

    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.11.2005, a.a.O..) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 13.07.2004 - 5 S 1205/03 -, BauR 2005, 968) lässt sich allenfalls ein Abzug von 1 cm Putz entnehmen.

    Der XXX-Markt weist eine Verkaufsfläche einschließlich Kassenzone und Eingangsbereich von ca. 722 m2 auf (vgl. dazu Urteil der Kammer vom 21.06.2005 - 6 K 1923/04 -) und ist damit nach der dargelegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24.11.2005 (a.a.O..) nicht mehr als großflächiger Einzelhandelsbetrieb zu qualifizieren.

  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2006 - 6 K 3424/04
    Dem ist auch bei Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.04.2000 - 4 B 25/00 -, BauR 2001, 212).

    Nach alledem kann dahinstehen, ob der großflächige Einzelhandelsbetrieb des Klägers auch deshalb unzulässig ist, weil er gegen das im Einfügenserfordernis enthaltene Rücksichtnahmegebot verstößt (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 20.04.2000, a.a.O..).

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2006 - 6 K 3424/04
    Umgekehrt wird das Grundstück, auf dem dieses Vorhaben verwirklicht werden soll, in diesen Merkmalen nur von anderen Nutzungen in einem begrenzten räumlichen Umfeld geprägt (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 03.02.1984 - 4 C 25.82 -, BVerwGE 68, 360).

    Ist danach ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb - wie geplant - nicht vorhanden, so stellt sich die weitere Frage, ob sich das Vorhaben trotz Überschreitung des Rahmens einfügt, weil es in der näheren Umgebung keine bewältigungsbedürftigen Spannungen erzeugt oder vorhandene Spannungen nicht verstärkt und in diesem Sinne "harmonisch" ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1987, a.a.O..; Urt. v. 03.02.1984, a.a.O..).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85

    Merkmale des "Einfügens" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in einen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2006 - 6 K 3424/04
    Denn in einer Umgebung, in der - wie hier - bisher ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb nicht vorhanden ist, würde ein entsprechendes Vorhaben den Rahmen der Umgebungsbebauung überschreiten (vgl. dazu: BVerwG, Beseht, v. 12.03.1990 - 4 B 210/89 -, zitiert nach juris; Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 6/85, 4 C 7/85 -, BauR 1987, 531).

    Ist danach ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb - wie geplant - nicht vorhanden, so stellt sich die weitere Frage, ob sich das Vorhaben trotz Überschreitung des Rahmens einfügt, weil es in der näheren Umgebung keine bewältigungsbedürftigen Spannungen erzeugt oder vorhandene Spannungen nicht verstärkt und in diesem Sinne "harmonisch" ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1987, a.a.O..; Urt. v. 03.02.1984, a.a.O..).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2006 - 6 K 3424/04
    Welche zeitlichen Grenzen hierfür zu beachten sind, richtet sich nach der Verkehrsauffassung (BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, BRS 57 Nr. 67).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2006 - 6 K 3424/04
    Vertretbar dürfte aber auch die Auffassung sein, der Bebauungsplan leide an einem Abwägungsfehler, wenn seine Festsetzungen - wie hier - nicht dem Willen des Satzungsgebers entsprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2004 - 5 S 1205/03

    Großflächigkeit eines Einzelhandels auch nach Erweiterung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2006 - 6 K 3424/04
    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.11.2005, a.a.O..) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 13.07.2004 - 5 S 1205/03 -, BauR 2005, 968) lässt sich allenfalls ein Abzug von 1 cm Putz entnehmen.
  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2006 - 6 K 3424/04
    Zwar ist die auf dem Baugrundstück vorhandene Bebauung grundsätzlich zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 22.09.1967 - IV C 109.65 -, BRS 18 Nr. 24).
  • VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 1923/04

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides hinsichtlich Art und Maß der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2006 - 6 K 3424/04
    Der XXX-Markt weist eine Verkaufsfläche einschließlich Kassenzone und Eingangsbereich von ca. 722 m2 auf (vgl. dazu Urteil der Kammer vom 21.06.2005 - 6 K 1923/04 -) und ist damit nach der dargelegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24.11.2005 (a.a.O..) nicht mehr als großflächiger Einzelhandelsbetrieb zu qualifizieren.
  • BVerwG, 12.03.1990 - 4 B 210.89

    Einordnung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes im Sinne der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2006 - 6 K 3424/04
    Denn in einer Umgebung, in der - wie hier - bisher ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb nicht vorhanden ist, würde ein entsprechendes Vorhaben den Rahmen der Umgebungsbebauung überschreiten (vgl. dazu: BVerwG, Beseht, v. 12.03.1990 - 4 B 210/89 -, zitiert nach juris; Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 6/85, 4 C 7/85 -, BauR 1987, 531).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 S 2309/05

    Unzulässigkeit eines Lebensmittelmarktes auf einem ehemaligen Kasernengrundstück;

    Ein Putzabzug in dieser Größenordnung mag (noch) angemessen sein (vgl. aber auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2004, a.a.O.: 1 cm ist angemessen; ähnlich VG Karlsruhe, Urteil vom 15.05.2006 - 6 K 3424/04 -: Allenfalls ein Abzug von 1 cm für drei Seiten des Verkaufsraums).
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