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   FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04   

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FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04 (https://dejure.org/2005,20354)
FG München, Entscheidung vom 26.07.2005 - 6 K 3759/04 (https://dejure.org/2005,20354)
FG München, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 6 K 3759/04 (https://dejure.org/2005,20354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Körperschaftsteuerbescheides sowie eines Bescheides über den Gewerbesteuer-Messbetrag gegenüber einem nicht rechtsfähigen Feuerwehrverein; Steuerliche Behandlung der Veranstaltung eines Gründungsfestes durch einen nicht rechtsfähigen Feuerwehrverein; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gründungsfest als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Feuerwehrvereins; Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Feuerwehrvereins; Körperschaftsteuer 2000; Gewerbesteuermessbetrag 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gründungsfest als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Feuerwehrvereins - Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Feuerwehrvereins - Körperschaftsteuer 2000 - Gewerbesteuermessbetrag 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 68
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04
    Bei einem erst zu eröffnenden Betrieb verlangt die Rechtsprechung des BFH, dass die Investitionsentscheidung hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen ausreichend konkretisiert ist; bei einer Anschaffung setzt dies die verbindliche Bestellung voraus (BFH-Urteil vom 25.4.2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ).

    Bei einer Betriebseröffnung genügt nicht die Ankündigung, bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen zu wollen; vielmehr müssen die wesentlichen Betriebsgrundlagen des zu eröffnenden Betriebes verbindlich bestellt sein, damit die behauptete angestrebte Betriebseröffnung als glaubhaft erscheint (BFH vom 25.4.2002 in BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ).

  • BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01

    Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage

    Auszug aus FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04
    Voraussetzung für den Abzug ist u.a., dass die voraussichtliche Investition zumindest innerhalb des Zeitraumes von zwei Jahren konkretisiert wird (Urteil vom 6.3.2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250 , BStBl II 2004, 187 ).

    Außerdem ist der Betriebsausgabenabzug in der Einnahme-Überschuss-Rechnung (BFH-Urteil vom 6.3.2003 in BFHE 202, 250 , BStBl II 2004, 187 ) oder in einer Anlage hierzu (s. BFH-Beschluss vom 4.8.2004 IV B 238/02, BFH/NV 2005, 44 ) zu dokumentieren Das in § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG genannte Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" erfordert eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen aus der Sicht des Endes des Gewinnermittlungszeitraumes.

  • BFH, 18.12.1996 - I R 16/96

    Annahme eines aus den Mitgliedern einer Freiwilligen Feuerwehr bestehenden

    Auszug aus FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04
    c) Auch der BFH hat im Urteil vom 18.12.1996 I R 16/96 (BFHE 182, 195 , BStBl II 1997, 361 ) die wirtschaftliche Tätigkeit einer Löschgruppe in Nordrhein-Westfalen dem nichtrechtsfähigen Verein "Löschgruppe" zugerechnet und nicht etwa der Stadt, deren öffentliche Einrichtung sie ist (s. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen -FSHG-, GVBl NW 1975, 182).
  • BFH, 26.02.1992 - I R 149/90

    Steuerpflichtigkeit von Altkleidersammlungen (§§ 14 , 64 AO 1 977)

    Auszug aus FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04
    Die Entscheidung des BFH vom 6.2.1992 I R 149/90 (BFHE 167, 147 , BStBl II 1992, 693 ) steht dieser Betrachtung nicht entgegen.
  • BFH, 04.08.2004 - IV B 238/02

    Ansparrücklage bei Einnahmenüberschuss-Rechnung

    Auszug aus FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04
    Außerdem ist der Betriebsausgabenabzug in der Einnahme-Überschuss-Rechnung (BFH-Urteil vom 6.3.2003 in BFHE 202, 250 , BStBl II 2004, 187 ) oder in einer Anlage hierzu (s. BFH-Beschluss vom 4.8.2004 IV B 238/02, BFH/NV 2005, 44 ) zu dokumentieren Das in § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG genannte Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" erfordert eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen aus der Sicht des Endes des Gewinnermittlungszeitraumes.
  • FG Thüringen, 30.09.2021 - 4 K 55/18

    Zur Umsatzsteuerpflicht, Körperschaftsteuerpflicht und Gewerbesteuerpflicht einer

    Der gemeinsame Zweck braucht nicht ausdrücklich in einer schriftlichen Satzung festgelegt zu sein (Urteil des Finanzgerichts München vom 26.07.2005 6 K 3759/04, EFG 2006, 68).
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