Rechtsprechung
FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Körperschaftsteuerbescheides sowie eines Bescheides über den Gewerbesteuer-Messbetrag gegenüber einem nicht rechtsfähigen Feuerwehrverein; Steuerliche Behandlung der Veranstaltung eines Gründungsfestes durch einen nicht rechtsfähigen Feuerwehrverein; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gründungsfest als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Feuerwehrvereins; Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Feuerwehrvereins; Körperschaftsteuer 2000; Gewerbesteuermessbetrag 2000
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gründungsfest als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Feuerwehrvereins - Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Feuerwehrvereins - Körperschaftsteuer 2000 - Gewerbesteuermessbetrag 2000
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Papierfundstellen
- EFG 2006, 68
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung
Auszug aus FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04
Bei einem erst zu eröffnenden Betrieb verlangt die Rechtsprechung des BFH, dass die Investitionsentscheidung hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen ausreichend konkretisiert ist; bei einer Anschaffung setzt dies die verbindliche Bestellung voraus (BFH-Urteil vom 25.4.2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ).Bei einer Betriebseröffnung genügt nicht die Ankündigung, bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen zu wollen; vielmehr müssen die wesentlichen Betriebsgrundlagen des zu eröffnenden Betriebes verbindlich bestellt sein, damit die behauptete angestrebte Betriebseröffnung als glaubhaft erscheint (BFH vom 25.4.2002 in BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ).
- BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage
Auszug aus FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04
Voraussetzung für den Abzug ist u.a., dass die voraussichtliche Investition zumindest innerhalb des Zeitraumes von zwei Jahren konkretisiert wird (Urteil vom 6.3.2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250 , BStBl II 2004, 187 ).Außerdem ist der Betriebsausgabenabzug in der Einnahme-Überschuss-Rechnung (BFH-Urteil vom 6.3.2003 in BFHE 202, 250 , BStBl II 2004, 187 ) oder in einer Anlage hierzu (…s. BFH-Beschluss vom 4.8.2004 IV B 238/02, BFH/NV 2005, 44 ) zu dokumentieren Das in § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG genannte Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" erfordert eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen aus der Sicht des Endes des Gewinnermittlungszeitraumes.
- BFH, 18.12.1996 - I R 16/96
Annahme eines aus den Mitgliedern einer Freiwilligen Feuerwehr bestehenden …
Auszug aus FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04
c) Auch der BFH hat im Urteil vom 18.12.1996 I R 16/96 (BFHE 182, 195 , BStBl II 1997, 361 ) die wirtschaftliche Tätigkeit einer Löschgruppe in Nordrhein-Westfalen dem nichtrechtsfähigen Verein "Löschgruppe" zugerechnet und nicht etwa der Stadt, deren öffentliche Einrichtung sie ist (s. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen -FSHG-, GVBl NW 1975, 182). - BFH, 26.02.1992 - I R 149/90
Steuerpflichtigkeit von Altkleidersammlungen (§§ 14 , 64 AO 1 977)
Auszug aus FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04
Die Entscheidung des BFH vom 6.2.1992 I R 149/90 (BFHE 167, 147 , BStBl II 1992, 693 ) steht dieser Betrachtung nicht entgegen. - BFH, 04.08.2004 - IV B 238/02
Ansparrücklage bei Einnahmenüberschuss-Rechnung
Auszug aus FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04
Außerdem ist der Betriebsausgabenabzug in der Einnahme-Überschuss-Rechnung (BFH-Urteil vom 6.3.2003 in BFHE 202, 250 , BStBl II 2004, 187 ) oder in einer Anlage hierzu (s. BFH-Beschluss vom 4.8.2004 IV B 238/02, BFH/NV 2005, 44 ) zu dokumentieren Das in § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG genannte Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" erfordert eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen aus der Sicht des Endes des Gewinnermittlungszeitraumes.
- FG Thüringen, 30.09.2021 - 4 K 55/18
Zur Umsatzsteuerpflicht, Körperschaftsteuerpflicht und Gewerbesteuerpflicht einer …
Der gemeinsame Zweck braucht nicht ausdrücklich in einer schriftlichen Satzung festgelegt zu sein (Urteil des Finanzgerichts München vom 26.07.2005 6 K 3759/04, EFG 2006, 68).