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   FG München, 03.02.2015 - 6 K 3817/13   

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https://dejure.org/2015,48374
FG München, 03.02.2015 - 6 K 3817/13 (https://dejure.org/2015,48374)
FG München, Entscheidung vom 03.02.2015 - 6 K 3817/13 (https://dejure.org/2015,48374)
FG München, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 6 K 3817/13 (https://dejure.org/2015,48374)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    § 4 Abs. 1 EStG; § 5 EStG; § 6 Abs. 1 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Bilanzierung des Hälfteanteils einer Doppelgarage bei einem Einfamilienhaus zum Betriebsvermögen

  • rewis.io

    Halbe, zum Parken eines betrieblichen PKW eines Ehegatten genutzte Doppelgarage als gewillkürtes Betriebsvermögen dieses Ehegatten bei Miteigentum von Ehegatten an einem Wohngebäude mit Doppelgarage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bilanzierung des Hälfteanteils einer Doppelgarage eines Einfamilienhauses

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 ; EStG § 6 Abs. 1
    Einkommensteuerliche Bilanzierung des Hälfteanteils einer Doppelgarage bei einem Einfamilienhaus zum Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Halbe, zum Parken eines betrieblichen PKW eines Ehegatten genutzte Doppelgarage als gewillkürtes Betriebsvermögen dieses Ehegatten bei Miteigentum von Ehegatten an einem Wohngebäude mit Doppelgarage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsfahrzeug - und die halbe Doppelgarage als Betriebsvermögen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 887
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79

    Einheitliche AfA für Zweifamilienhaus und freistehende Doppelgarage auch bei

    Auszug aus FG München, 03.02.2015 - 6 K 3817/13
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 28. Juni 1983 (Az.: VIII R 179/79) eindeutig entschieden, dass eine zu einem Wohnhaus gehörende Doppelgarage als unselbständiges Nebengebäude anzusehen sei und deshalb die Tatsache, dass ein zu einem Betriebsvermögen des Grundstückseigentümers gehörender Pkw eingestellt werde, nicht dazu führe, dass die Garage oder ein Teil hiervon Betriebsvermögen werde oder werden könne.

    Eine Garage wird allein durch die Unterstellung eines zu einem Betriebsvermögen gehörenden PKW weder ganz noch zur Hälfte Betriebsvermögen (BFH-Urteil vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196).

    Dem Einwand der Kläger - bezugnehmend auf die Entscheidung des BFH vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196 - der Garagenanteil sei rechtswidrig als Betriebsvermögen erfasst worden und könne daher auch nicht entnommen werden, folgt der Senat nicht.

  • BFH, 05.09.1990 - X R 3/89

    Ermittlung der Kosten für betrieblich genutzte Nebenräume nach dem Verhältnis der

    Auszug aus FG München, 03.02.2015 - 6 K 3817/13
    Entscheidet sich ein Steuerpflichtiger, betrieblich genutzte Nebenräume in die Kostenberechnung einzubeziehen, so sind die Kosten nach dem Verhältnis des gesamten betrieblich genutzten Bereichs (betrieblich genutzte Haupt- und Nebenräume) zu der Gesamtfläche (Haupt- und Nebenräume) aufzuteilen (BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 3/89, BStBl II 1991, 389).

    Dies hinderte die Kläger nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsprechung des BFH indes nicht, die anteilige betrieblich genutzte Fläche des Einfamilienhauses dem (gewillkürten) Betriebsvermögen zuzuordnen (so etwa Urteil des BFH vom 21. Juli 1982 I R 97/78, BStBl II 1983, 288; BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 3/89, BStBl II 1991, 389, die der von den Klägern zitierten Entscheidung zeitlich nachfolgen und die die Zuordnung auch von Garagen in Einfamilienhäusern zum Betriebsvermögen bestätigen).

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG München, 03.02.2015 - 6 K 3817/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss des Großen Senats vom 23. August 1999 GrS 5/97, BStBl II 1999, 774) sind Teile eines Gebäudes, die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen, selbständige Wirtschaftsgüter i.S. des § 6 Abs. 1 EStG.
  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen

    Auszug aus FG München, 03.02.2015 - 6 K 3817/13
    Notwendiges Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1, § 5 Einkommensteuergesetz - EStG -) sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) solche Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb in dem Sinne unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind (vgl. etwa BFH-Urteil vom 6. März 1991 X R 57/88, BStBl II 1991, 829 m.w.N.).
  • BFH, 30.04.1975 - I R 111/73

    Notwendiges Betriebsvermögen - Notwendiges Privatvermögen - Gewillkürtes

    Auszug aus FG München, 03.02.2015 - 6 K 3817/13
    Ein Wirtschaftsgut, das weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen ist, kann gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn es objektiv dazu geeignet ist und erkennbar dazu bestimmt ist, den Betrieb zu fördern (vgl. Urteil des BFH vom 30. April 1975 I R 111/73, BStBl II 1975, 582).
  • BFH, 06.11.1991 - XI R 27/90

    Zu den Voraussetzungen einer Entnahme bei einer bisher betrieblich genutzten und

    Auszug aus FG München, 03.02.2015 - 6 K 3817/13
    Ein Wirtschaftsgut (hier: betrieblich genutzte Grundstücksfläche) verliert seine Eigenschaft als Betriebsvermögen durch die Auflösung des sachlichen oder persönlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb (BFH-Urteil vom 6. November 1991 XI R 27/90, BStBl II 1993, 391).
  • BFH, 19.02.1987 - IV R 175/85

    Anteil an Einfamilienhaus als Sonderbetriebsvermögen eines Kommanditisten einer

    Auszug aus FG München, 03.02.2015 - 6 K 3817/13
    Auch wenn die Annahme notwendigen Betriebsvermögens nicht voraussetzt, dass das Wirtschaftsgut für den Betrieb notwendig im Sinne einer Unentbehrlichkeit ist, muss es sich doch in irgendeiner Weise auf den Betriebsablauf beziehen und ihm zu dienen bestimmt sein (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1987 IV R 175/85, BStBl II 1987, 430).
  • BFH, 21.07.1982 - I R 97/78

    Betriebsvermögen - Privat genutztes Wohnhaus - Einbringung eines Wohnhauses in

    Auszug aus FG München, 03.02.2015 - 6 K 3817/13
    Dies hinderte die Kläger nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsprechung des BFH indes nicht, die anteilige betrieblich genutzte Fläche des Einfamilienhauses dem (gewillkürten) Betriebsvermögen zuzuordnen (so etwa Urteil des BFH vom 21. Juli 1982 I R 97/78, BStBl II 1983, 288; BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 3/89, BStBl II 1991, 389, die der von den Klägern zitierten Entscheidung zeitlich nachfolgen und die die Zuordnung auch von Garagen in Einfamilienhäusern zum Betriebsvermögen bestätigen).
  • BFH, 10.10.2017 - X R 1/16

    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 3. Februar 2015  6 K 3817/13 aufgehoben.
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