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FG München, 25.10.2005 - 6 K 5409/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerliche Berücksichtigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen über die Erbringung von Reinigungsleistungen; Beurteilung des Vertrages anhand des sog. Fremdvergleichs; Zweck eines Fremdvergleichs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 4
Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses mit nahen Angehörigen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses mit nahen Angehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Familienverträge - (Rück-)Schenkung des Arbeitslohns an die Tochter
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schwiegermutter als Putzfrau beschäftigt - Finanzgericht erkennt ihren Lohn als Betriebsausgabe an
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94
Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die …
Auszug aus FG München, 25.10.2005 - 6 K 5409/04
Dieser sog. Fremdvergleich dient bei Rechtsverhältnissen unter Angehörigen der Feststellung, ob der zu beurteilende Sachverhalt dem privaten Bereich oder dem Bereich der Einkunftserzielung zuzuordnen ist (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 28.1.1997 IX R 23/94, BStBl II 1997, 655 ). - BFH, 03.03.2004 - X R 12/02
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus FG München, 25.10.2005 - 6 K 5409/04
Bei der Prüfung eines unter nahen Angehörigen geschlossenen Vertrages ist nicht die (Nicht-)Erfüllung eines Einzelkriteriums ausschlaggebend, vielmehr ist die Frage, ob ein solcher Vertrag trotz gewisser Abweichungen vom Fremdüblichen der Besteuerung zugrunde zu legen ist, aufgrund eines Gesamtbildes zu beurteilen (z.B. BFH-Urteil vom 3.2.2004 X R 12/02, BStBl II 2004, 722 ). - BFH, 04.11.1986 - VIII R 82/85
Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei schenkweiser Rückgabe …
Auszug aus FG München, 25.10.2005 - 6 K 5409/04
Auch die Tatsache, dass die Zeugin das erhaltene Geld später ihrer Tochter (der Klin) zurückgab, damit diese es an die Enkel weiterleitete, ist für die steuerliche Anerkennung nicht von Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 4.11.1986 VIII R 82/85, BStBl II 1987, 336 ).