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   FG Sachsen, 06.10.2011 - 6 K 552/09   

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https://dejure.org/2011,30841
FG Sachsen, 06.10.2011 - 6 K 552/09 (https://dejure.org/2011,30841)
FG Sachsen, Entscheidung vom 06.10.2011 - 6 K 552/09 (https://dejure.org/2011,30841)
FG Sachsen, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 6 K 552/09 (https://dejure.org/2011,30841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dauer eines zu berücksichtigenden Absetzungszeitraumes bei Vorliegen von Mietereinbauten als sogenannte Ladeneinbauten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    AfA-Zeitraum bei Mietereinbauten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    AfA-Zeitraum bei Mietereinbauten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.11.1997 - X R 78/94

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    Auszug aus FG Sachsen, 06.10.2011 - 6 K 552/09
    Sofern die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische Nutzungsdauer ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (BFH, BFH/NV 2004, 474, m.w.N.; BFH, BStBl. II 1998, 59).

    Ein wirtschaftlicher Verbrauch ist nur anzunehmen, wenn die Möglichkeit einer wirtschaftlich sinnvollen (anderweitigen) Nutzung oder Verwertung endgültig entfallen ist (BFH, BStBl II 1998, 59).

  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

    Auszug aus FG Sachsen, 06.10.2011 - 6 K 552/09
    Aufwendungen, die für Mietereinbauten und sonstige Bauten auf fremdem Grund und Boden vorgenommen werden, können nach allgemeinen Regeln abgesetzt werden, sofern der Steuerpflichtige die Kosten getragen hat, den Bau tatsächlich nutzt und ihm - dem Steuerpflichtigen - bei Beendigung der Nutzung ein Entschädigungsanspruch zusteht (so schon BFH, BStBl. II 1994, 164).

    Bei Verträgen unter Angehörigen mit Verlängerungsoption ist anzunehmen, dass diese auch mehrfach ausgeübt werden wird (vgl. BFH, BStBl. II 1994, 164; SächsFG, Urteil vom 18.07.2003, 2 K 1912/01).

  • FG Sachsen, 18.07.2003 - 2 K 1912/01

    Nutzungsdauer von Mieterumbauten bei Mietvertrag zwischen Ehegatten;

    Auszug aus FG Sachsen, 06.10.2011 - 6 K 552/09
    Soweit der Beklagte die Aufwendungen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG abgeschrieben hat, kann er sich grundsätzlich auf die Rechtsprechung des BFH berufen, wonach die Herstellungskosten von Mieterbauten nach dem Vorbild von Bauten auf fremdem Grund und Boden entsprechend den für Gebäude geltenden Bestimmungen abzusetzen sind (BFH, BStBl. II 1997, 533; BFH, BStBl. II 1995, 281 unter C. V. der Gründe; SächsFG, Urteil vom 18.07.2003, 2 K 1912/01).

    Bei Verträgen unter Angehörigen mit Verlängerungsoption ist anzunehmen, dass diese auch mehrfach ausgeübt werden wird (vgl. BFH, BStBl. II 1994, 164; SächsFG, Urteil vom 18.07.2003, 2 K 1912/01).

  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus FG Sachsen, 06.10.2011 - 6 K 552/09
    Soweit der Beklagte die Aufwendungen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG abgeschrieben hat, kann er sich grundsätzlich auf die Rechtsprechung des BFH berufen, wonach die Herstellungskosten von Mieterbauten nach dem Vorbild von Bauten auf fremdem Grund und Boden entsprechend den für Gebäude geltenden Bestimmungen abzusetzen sind (BFH, BStBl. II 1997, 533; BFH, BStBl. II 1995, 281 unter C. V. der Gründe; SächsFG, Urteil vom 18.07.2003, 2 K 1912/01).
  • BFH, 15.10.1996 - VIII R 44/94

    1. Zur Aktivierung von Mietereinbauten und -umbauten in der Bilanz des Mieters 2.

    Auszug aus FG Sachsen, 06.10.2011 - 6 K 552/09
    Soweit der Beklagte die Aufwendungen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG abgeschrieben hat, kann er sich grundsätzlich auf die Rechtsprechung des BFH berufen, wonach die Herstellungskosten von Mieterbauten nach dem Vorbild von Bauten auf fremdem Grund und Boden entsprechend den für Gebäude geltenden Bestimmungen abzusetzen sind (BFH, BStBl. II 1997, 533; BFH, BStBl. II 1995, 281 unter C. V. der Gründe; SächsFG, Urteil vom 18.07.2003, 2 K 1912/01).
  • BFH, 18.09.2003 - X R 54/01

    Wirtschaftliches Eigentum; Nutzungsdauer eines Gebäudes

    Auszug aus FG Sachsen, 06.10.2011 - 6 K 552/09
    Sofern die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische Nutzungsdauer ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (BFH, BFH/NV 2004, 474, m.w.N.; BFH, BStBl. II 1998, 59).
  • BFH, 31.10.1978 - VIII R 146/75

    Gebäude auf fremdem Grund und Boden - Nutzungsmöglichkeit - Herstellungskosten -

    Auszug aus FG Sachsen, 06.10.2011 - 6 K 552/09
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles (BFH, BStBl. II 1979, 507).
  • BFH, 19.06.2015 - III B 2/14

    Absetzung für Abnutzung von Mietereinbauten - Abschreibung nach den für das

    Das FG-Urteil weiche zudem vom Urteil des Sächsischen FG vom 6. Oktober 2001  6 K 552/09 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2012, 529) ab.

    Das den Umbau einer Bäckerei zu einem Antiquitätengeschäft betreffende Urteil des Sächsischen FG in DStRE 2012, 529 hat eine technische Nutzungsdauer von 20 Jahren angenommen, weil es sich im Wesentlichen nicht um langlebigere Bestandteile, sondern um Kosten technischer Einrichtungen wie Heizungsleitungen, Heizungskessel und Elektroinstallation sowie die Holzfenster und Fußboden gehandelt habe, und weiter ausgeführt, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer nicht weniger als 20 Jahre betrage, weil der Mietvertrag eine Mindestmietdauer von zehn Jahren und eine Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr vorsehe, wenn keine vorherige Kündigung erfolge.

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.10.2013 - 1 K 492/08

    Absetzung für Abnutzung für Pächtereinbauten und Pächterumbauten

    Das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 6. Oktober 2001 (6 K 552/09) betreffe einen vergleichbaren Fall, in dem auch eine kürzere Abschreibungsdauer angesetzt wurde, so dass im Fall einer Klageabweisung der Revisionszulassungsgrund divergierender Entscheidungen gegeben sei.

    Zum angeführten Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 6. Oktober 2001 (6 K 552/09) sei auszuführen, dass im Bezugsverfahren die kürzere Abschreibungsdauer der Mietsache aufgrund der konkreten Umstände geschätzt worden und der Fall nicht vergleichbar sei.

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