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   FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2013 - 6 K 6074/10   

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FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2013 - 6 K 6074/10 (https://dejure.org/2013,67870)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2013 - 6 K 6074/10 (https://dejure.org/2013,67870)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 6 K 6074/10 (https://dejure.org/2013,67870)
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 02.12.2015 - X K 7/14

    Entschädigungsklage; Bestimmtheit des Antrags; Ruhensgründe - Vermutungsregel bei

    Der Beklagte wird verurteilt, an jeden der Kläger wegen überlanger Dauer des Klageverfahrens 6 K 6074/10 beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg für einen Zeitraum von zwölf Monaten Entschädigung in Höhe von 1.200 EUR, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Juli 2014 zu zahlen.

    Die Kläger begehren Entschädigung nach § 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) für das seit dem 9. März 2010 anhängige und durch Urteil vom 7. Mai 2013, zugestellt am 17. Mai 2013 (Kläger) bzw. 28. Mai 2013 (Finanzamt --FA--), beendete Verfahren 6 K 6074/10 vor dem Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg, das die Einkommensteuer 2007 der Kläger zum Gegenstand hatte.

    Die Kläger beantragen, den Beklagten zu verurteilen, an jeden der Kläger wegen überlanger Dauer des zum Az. 6 K 6074/10 beim FG Berlin-Brandenburg durchgeführten Klageverfahrens eine angemessene Entschädigung, deren Höhe nach freiem Ermessen vom BFH festzusetzen ist, nach § 198 Abs. 2 GVG nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) seit Rechtshängigkeit zu zahlen; hilfsweise jedoch den Beklagten zu verurteilen, an jeden der Kläger wegen überlanger Dauer des zum Az. 6 K 6074/10 beim FG Berlin-Brandenburg durchgeführten Klageverfahrens eine Entschädigung in Höhe von mindestens 600 EUR, somit insgesamt 1.200 EUR, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

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