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   FG Nürnberg, 19.06.2012 - 6 K 633/10   

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https://dejure.org/2012,22087
FG Nürnberg, 19.06.2012 - 6 K 633/10 (https://dejure.org/2012,22087)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 19.06.2012 - 6 K 633/10 (https://dejure.org/2012,22087)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 6 K 633/10 (https://dejure.org/2012,22087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufgabegewinn nur bei Aufgabe aller wesentlichen Betriebsgrundlagen, zu denen auch das Sonderbetriebsvermögen zählt, in einem einheitlichen Vorgang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Feststellung eines Veräußerungsgewinnes durch Aufgabe des Gewerbebetriebs oder eines Mitunternehmeranteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Veräußerungsgewinnes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Veräußerungsgewinnes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.03.2007 - XI R 15/05

    Gewerbliche Prägung durch ausländische Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.06.2012 - 6 K 633/10
    Scheidet aus einer gewerblich geprägten Personengesellschaft die Kapitalgesellschaft aus und verliert die Personengesellschaft dadurch ihre gewerbliche Prägung, führt dies zu einer Betriebsaufgabe i.S. des § 16 Abs. 3 EStG (BFH-Urteil vom 14.03.2007 XI R 15/05, BStBl II 2007, 924).

    Durch das Ausscheiden der Komplementärin im Jahr 2004 kann damit auf der Ebene der Kommanditgesellschaft ein Aufgabegewinn gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 EStG realisiert worden sein, der dem Kläger in voller Höhe als steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zuzurechnen (so auch BFH-Urteil vom 14.03.2007 XI R 15/05, BStBl II 2007, 924) wäre.

  • BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87

    Keine Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.06.2012 - 6 K 633/10
    Es vertrat die Auffassung, die §§ 16 und 34 EStG fänden bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils keine Anwendung, wenn - wie hier - gleichzeitig wesentliche Bemessungsgrundlagen des Sonderbetriebsvermögens zum Buchwert in ein anderes Betriebs- oder Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers überführt (BFH-Urteil vom 19.03.1991 VIII R 76/87, BStBl II 1991, 635) würden.

    Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer Personengesellschaft besteht aus seinem Gesellschaftsanteil und seinem Sonderbetriebsvermögen (dazu ausführlich BFH-Urteil vom 19.03.1991 VIII R 76/87, BStBl II 1991, 635).

  • BFH, 02.10.1997 - IV R 84/96

    Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.06.2012 - 6 K 633/10
    Deshalb sind auch diejenigen Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens, die zwar funktional für die Mitunternehmerschaft nicht erforderlich sind (Sonderbetriebsvermögen (II)), in denen aber erhebliche stille Reserven ruhen, als wesentliche Betriebsgrundlagen zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 02.10.1997 IV R 84/96, BStBl II 1998, 104).
  • BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 19. Juni 2012  6 K 633/10 aufgehoben und der Bescheid für 2004 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 27. Dezember 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. März 2010 insoweit aufgehoben, als darin auf den Rechtsvorgänger der Klägerin entfallende laufende Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 39.516,38 EUR und ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 0 EUR festgestellt worden sind.
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