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   FG Düsseldorf, 28.05.2002 - 6 K 7121/99 K   

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https://dejure.org/2002,11646
FG Düsseldorf, 28.05.2002 - 6 K 7121/99 K (https://dejure.org/2002,11646)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2002 - 6 K 7121/99 K (https://dejure.org/2002,11646)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 6 K 7121/99 K (https://dejure.org/2002,11646)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gelddiebstahl; Nichtabziehbare Betriebsausgabe; Sorgfaltsverstoß; Gesellschafter-Geschäftsführer; Aktivierung; Schadensersatzanspruch - Gelddiebstahl aufgrund Sorgfaltspflichtverletzung des Geschäftsführers begründet Schadensersatzanspruch der GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gelddiebstahl aufgrund Sorgfaltspflichtverletzung des Geschäftsführers begründet Schadensersatzanspruch der GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 639
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.09.1994 - I R 6/94

    Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.05.2002 - 6 K 7121/99
    Jedenfalls hat die Klägerin in ihrem Jahresabschluss zum 31.12.1994 ertragswirksam einen Schadensersatzanspruch gegen ihren Gesellschafter-Geschäftsführer auf der Grundlage von § 43 Abs. 2 GmbH-Gesetz (GmbHG) zu bilanzieren, der sich auch einkommenserhöhend bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage auswirkt (siehe allgemein zum Vorrang der zutreffenden handelsbilanziellen Vermögenserfassung: Bundesfinanzhof I R 6/94 vom 14.09.1994, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1997, 89; I R 79/97 vom 24.03.1998, BStBl. II 1998, 578; I R 26/95 vom 18.12.1996, Deutsches Steuerrecht 1997, 575 ["Zivilrechtliche Ansprüche einer Kapitalgesellschaft gegen ihren Gesellschafter, die in der Steuerbilanz erfolgswirksam zu aktivieren sind, können nicht gleichzeitig die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG auslösen.

    Über das weitere "Schicksal" der Schadensersatzforderung der Klägerin (z.B. in Form einer Freistellung von der Verpflichtung bzw. dem Verzicht auf eine Geltendmachung der Forderung) ist in dem hier anhängigen Streitjahr nicht zu befinden, da eine ertragsmindernde Maßnahme (die als verdeckte Gewinnausschüttung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG außerhalb der Bilanz wieder hinzuzurechnen wäre - siehe z.B. BFH I R 6/94 vom 14.09.1994, BStBl. II 1997, 89) nicht ersichtlich ist.

  • BFH, 18.12.1996 - I R 26/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.05.2002 - 6 K 7121/99
    Jedenfalls hat die Klägerin in ihrem Jahresabschluss zum 31.12.1994 ertragswirksam einen Schadensersatzanspruch gegen ihren Gesellschafter-Geschäftsführer auf der Grundlage von § 43 Abs. 2 GmbH-Gesetz (GmbHG) zu bilanzieren, der sich auch einkommenserhöhend bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage auswirkt (siehe allgemein zum Vorrang der zutreffenden handelsbilanziellen Vermögenserfassung: Bundesfinanzhof I R 6/94 vom 14.09.1994, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1997, 89; I R 79/97 vom 24.03.1998, BStBl. II 1998, 578; I R 26/95 vom 18.12.1996, Deutsches Steuerrecht 1997, 575 ["Zivilrechtliche Ansprüche einer Kapitalgesellschaft gegen ihren Gesellschafter, die in der Steuerbilanz erfolgswirksam zu aktivieren sind, können nicht gleichzeitig die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG auslösen.
  • BFH, 24.03.1998 - I R 79/97

    VGA einer Komplementär-GmbH

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.05.2002 - 6 K 7121/99
    Jedenfalls hat die Klägerin in ihrem Jahresabschluss zum 31.12.1994 ertragswirksam einen Schadensersatzanspruch gegen ihren Gesellschafter-Geschäftsführer auf der Grundlage von § 43 Abs. 2 GmbH-Gesetz (GmbHG) zu bilanzieren, der sich auch einkommenserhöhend bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage auswirkt (siehe allgemein zum Vorrang der zutreffenden handelsbilanziellen Vermögenserfassung: Bundesfinanzhof I R 6/94 vom 14.09.1994, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1997, 89; I R 79/97 vom 24.03.1998, BStBl. II 1998, 578; I R 26/95 vom 18.12.1996, Deutsches Steuerrecht 1997, 575 ["Zivilrechtliche Ansprüche einer Kapitalgesellschaft gegen ihren Gesellschafter, die in der Steuerbilanz erfolgswirksam zu aktivieren sind, können nicht gleichzeitig die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG auslösen.
  • FG Sachsen, 18.05.2001 - 5 V 2302/00

    Vereinbarkeit des § 8a KStG mit dem Gebot der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.05.2002 - 6 K 7121/99
    Wird eine entsprechende Forderung von der Kapitalgesellschaft tatsächlich nicht aktiviert, so ist die Steuerbilanz als solche zu berichtigen."]; dem folgend z.B. Finanzgericht Sachsen vom 18.05.2001, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1318).
  • BFH, 17.09.2003 - I R 91/02

    Berücksichtigung von außerordentlichem Aufwand wegen Gelddiebstahls im Rahmen der

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf wies sie mit inhaltlich übereinstimmenden Urteilen vom 28. Mai 2002 6 K 7119/99 K, abgedruckt in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst (DStRE) 2003, 807, und 6 K 7121/99 K, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 639, als unbegründet ab.
  • BFH, 15.09.2004 - I B 92/04

    VGA - Gelddiebstahl

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf wies sie mit inhaltlich übereinstimmenden Urteilen vom 28. Mai 2002 6 K 7119/99 K, abgedruckt in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2003, 807, und 6 K 7121/99 K, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 639, als unbegründet ab.
  • BFH, 17.09.2003 - I R 92/02
    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf wies sie mit inhaltlich übereinstimmenden Urteilen vom 28. Mai 2002 6 K 7119/99 K, abgedruckt in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst (DStRE) 2003, 807, und 6 K 7121/99 K, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 639, als unbegründet ab.
  • BFH, 15.09.2004 - I B 93/04
    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf wies sie mit inhaltlich übereinstimmenden Urteilen vom 28. Mai 2002 6 K 7119/99 K, abgedruckt in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2003, 807, und 6 K 7121/99 K, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 639, als unbegründet ab.
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