Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 20.03.1997 - 6 K 72/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der nicht in Grundbesitz bestehenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei der Gewinnermittlung; Begründung einer Kürzung der Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um die nach dem Gewinn aus ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 24.04.1991 - I R 10/89
Gepachtetes Anlagevermögen ist bei Bauausführungen dem Gemeindebezirk der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.06.1976 - IV R 200/72
Zur Abgrenzung zwischen tarifbegünstigter Betriebsaufgabe und Betriebsverlegung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 23.01.1992 - XI R 47/89
Ermittlung der Gewerbeerträge eines Organträgers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 29.11.1988 - VIII R 316/82
Gewinn aus einem Räumungsverkauf kein Aufgabegewinn
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 14.10.1993 - 6 V 20/92
Gewerbesteuer; Betriebsaufspaltung bei gleichem Standort der Betriebe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 04.10.1999 - I B 41/99
Hinzurechnung Miet- und Pachtzinsen bei Betriebsaufspaltung
Es bleibt sonach bei der uneingeschränkten Anwendung der Hinzurechnungsvorschrift (ebenso FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 20. März 1997 6 K 72/95, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1034;… Güroff in Glanegger/Güroff, Gewerbesteuergesetz, 4. Aufl., § 8 Nr. 7 Rz. 19).