Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 6 K 83/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG: Behandlung des Arbeitgeberanteils zu vermögenswirksamen Leistungen, Abzug der freiwilligen Versicherungsaufwendungen offen
- IWW
- Judicialis
EStG § 32 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 S. 2
Berücksichtigung des Arbeitgeberanteils an vermögenswirksamen Leistungen beim Kinderfreibetrag - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berücksichtigung des Arbeitgeberanteils an vermögenswirksamen Leistungen beim Kinderfreibetrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Kurzinformation)
Kindergeld - Vermögenswirksame Leistungen sind keine Einkünfte
- IWW (Kurzinformation)
Kindergeld - Vermögenswirksame Leistungen sind keine Einkünfte
- IWW (Kurzinformation)
Vermögenswirksame Leistungen - Vermögenswirksame Leistungen sind keine Einkünfte
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
VL gehören nicht zum Einkommen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Arbeitgeberanteile an vermögenswirksamen Leistungen sind bei der Berechnung des Jahresgrenzbetrags nicht als Einkünfte und Bezüge des Kindes zu berücksichtigen
Besprechungen u.ä.
- steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)
Vermögenswirksame Leistungen und Kindergeld
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 6 K 83/06
- BFH, 22.09.2011 - III R 23/09
Papierfundstellen
- EFG 2009, 937
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 6 K 83/06
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, Entscheidungen des BVerfG (BVerfGE) 112, 164 seien bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes sämtliche Aufwendungen abzuziehen, denen sich das Kind nicht entziehen könne und die damit zum Unterhalt nicht zur Verfügung stünden.Nach dem Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164 sind Sozialversicherungsbeiträge des Kindes nicht in die Bemessungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einzubeziehen.
Die folgerichtige Beachtung dieses Zwecks verlangt, dass für die Einbeziehung von Mitteln des Kindes in die Bemessungsgröße für die Freigrenze die mögliche Entlastungswirkung solcher Mittel bei den unterhaltspflichtigen Eltern entscheidet, denn auf deren Leistungsfähigkeit kommt es für Gewährung und Begrenzung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen an (BVerfG-Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164).
Ebenso wie Versicherungsleistungen an das Kind (z.B. Arbeitslosengeld und Rentenleistungen) "nach der Konzeption des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG erst zum Zeitpunkt des Zuflusses gegebenenfalls als Einkünfte oder Bezüge zu berücksichtigen sind" (so BVerfG-Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164), sind auch die Arbeitgeberanteile an den vL zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung gegebenenfalls als Einkünfte oder Bezüge zu berücksichtigen.
- BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 6 K 83/06
Dementsprechend bleiben die vL auch im Unterhaltsrecht in Höhe der Zusatzleistungen des Arbeitgebers anrechnungsfrei (Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. April 2005 XII ZR 273/02, Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ) 162, 384, unter II. 3 der Entscheidungsgründe). - BFH, 11.12.2001 - VI R 113/99
Kindergeld; vermögenswirksame Leistungen als eigene Einkünfte
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 6 K 83/06
Der BFH hat im Urteil vom 11. Dezember 2001 VI R 113/99, BStBl II 2002, 684, also noch vor Ergehen des BVerfG-Beschlusses vom 11 Januar 2005 (s.o.) entschieden, die vermögenswirksamen Leistungen gehörten gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes zu den steuerpflichtigen Einnahmen und seien daher bei der Ermittlung der Einkünfte des Kindes mitzurechnen.
- FG Nürnberg, 30.09.2009 - 3 K 426/07
Ermittlung des Jahresgrenzbetrags nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG: VWL als …
Entsprechend handelt es sich bei vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers, auch wenn diese unmittelbar in einen Sparvertrag fließen, nur um besonders geregelte Sparleistungen, die ebenso wie Zusatzversicherungen nicht als unvermeidbar angesehen werden können.# Die Vermögensbildung gehört auch nicht zum Lebensbedarf des Kindes (…FG Köln Urt. v. 25.9.2008 10 K 1722/08, EFG 2009, 188;… FG Schleswig-Holstein Urt. v. 25.9.2002 5 K 15/02, EFG 2003, 104;… BFH Urt. v. 11.12.2001 VI R 113/99, BStBl II 2002, 684; aA: FG Baden-Württemberg Urt. v. 16.2.2009 6 K 83/06, EFG 2009, 937 (Revision: BFH III 23/09)).