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   FG Düsseldorf, 12.12.2000 - 6 K 8964/98 K, G, U, F   

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https://dejure.org/2000,8239
FG Düsseldorf, 12.12.2000 - 6 K 8964/98 K, G, U, F (https://dejure.org/2000,8239)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.2000 - 6 K 8964/98 K, G, U, F (https://dejure.org/2000,8239)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 6 K 8964/98 K, G, U, F (https://dejure.org/2000,8239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung des Auswertungszeitraums bei Hemmung der Festsetzungsverjährung aufgrund Fahndungsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzungsverjährung; Ablaufhemmung; Steuerfahndung; Auswertungsfrist bei Betriebsprüfung; Verwirkung - Begrenzung des Auswertungszeitraums bei Hemmung der Festsetzungsverjährung aufgrund Fahndungsprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Begrenzung des Auswertungszeitraums bei Hemmung der Festsetzungsverjährung aufgrund Fahndungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 865
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 09.03.1999 - VIII R 19/97

    Steufa; Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2000 - 6 K 8964/98
    Die überwiegende Meinung in der Literatur sieht allerdings - ohne Rückgriff auf den Grundsatz der "Verwirkung" - die Regelung des Abs. 5 als "planwidrig lückenhaft" an und spricht sich für eine rechtsanaloge Anwendung von Abs. 4 Satz 3 aus (Rüsken, in Klein, AO , 7. Aufl., § 171 Tz. 82; G. Söffing, Deutsche Steuer-Zeitung -DStZ- 1996, 713, 720 f.; Kaligin, DStZ 1997, 314 [jedenfalls soweit Steuerfahndungsprüfungen strafrechtlich ergebnislos verlaufen sind] u. Betriebs-Berater -BB- 1997, 1505, 1506 f.; Raupach/Böckstiegel, Der Betrieb -DB- 1997, 2560, 2563 f.; Kahrs, DStZ 1998, 272, 275; M. Söffing/Pinternagel/Nommemsen, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1998, 68, 71; Offerhaus/Kiesel, DB 2000, 1984, 1987 f.; offen gelassen von BFH VIII R 19/97 vom 09.03.1999, BFH/NV 1999, 1186 ).

    Da die Übersendung des Ermittlungsberichts auch innerhalb der Frist von vier Jahren nach dem Abschluss der Ermittlungen erfolgte (auch dann, wenn man dies mit dem Zeitpunkt der im Bericht zuletzt datierten konkreten Ermittlungshandlung gleichsetzt, umso mehr, wenn man dies mit dem Tätigwerden ausweislich der anfallenden Reisekosten gleichsetzt), beginnt mit der Bekanntgabe des Ermittlungsberichts ein weiterer Zeitrahmen für die Auswertung der getroffenen Feststellungen (siehe auch die Fallsituation in BFH VIII R 19/97 vom 09.03.1999, BFH/NV 1999, 1186 - dort war nach der letzten Ermittlungshandlung [1984] in 1992 eine Besprechung der Ergebnisse erfolgt, die eine 4-jährige Auswertungsfrist in Gang setzte).

  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2000 - 6 K 8964/98
    Die Annahme einer Verwirkung setzt vielmehr zusätzlich voraus, dass der Steuerpflichtige sich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs auch tatsächlich eingerichtet hat und ihm wegen der von ihm getroffenen Maßnahmen oder Vorkehrungen die Entrichtung der nachträglich doch noch festgesetzten Steuer nicht mehr zugemutet werden kann (BFH-Urteil vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130 , BStBl II 1979, 121 )" (so BFH III R 5/87 vom 10.08.1989, BStBl II 1990, 38 - zu 3.).
  • BFH, 14.04.1999 - XI R 30/96

    Ablaufhemmung bei Steuerfahndung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2000 - 6 K 8964/98
    Die Ablaufhemmung bezieht sich dabei auf den Umfang bzw. das Ergebnis der tatsächlich geführten Ermittlungen (siehe z.B. Bundesfinanzhof -BFH- XI R 30/96 vom 14.04.1999, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1999, 478; XI R 15/99 vom 14.04.1999, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1999, 1311 ; Kruse in Tipke/Kruse, AO /FGO, § 171 AO Tz. 72; Rüsken in Klein, AO , 7. Aufl., § 171 Tz. 78; Frotscher in Schwarz, AO , § 171 Tz. 65 - jeweils mit weiteren Nachweisen); diese wurden ihrem Gegenstand nach über die Prüfung der Anteilsübertragung hinaus in 1990 auf weitere Gegenstände (auf der Grundlage einer Prüfung des "gesamten Umfangs der Geschäftsbeziehungen zwischen der Klägerin und den Kreditinstituten" - auch auf die "Rückstellung für Prozeßkosten") ausgedehnt (Vermerk der Steuerfahndung vom 13.09.1990).
  • BFH, 10.08.1989 - III R 5/87

    Betriebsprüfung bei einer Personengesellschaft hemmt auch die Verjährung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2000 - 6 K 8964/98
    Die Annahme einer Verwirkung setzt vielmehr zusätzlich voraus, dass der Steuerpflichtige sich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs auch tatsächlich eingerichtet hat und ihm wegen der von ihm getroffenen Maßnahmen oder Vorkehrungen die Entrichtung der nachträglich doch noch festgesetzten Steuer nicht mehr zugemutet werden kann (BFH-Urteil vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130 , BStBl II 1979, 121 )" (so BFH III R 5/87 vom 10.08.1989, BStBl II 1990, 38 - zu 3.).
  • BFH, 19.12.1979 - I R 23/79

    Ablaufhemmung der Verjährung - Verjährung - Betriebsprüfung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2000 - 6 K 8964/98
    Der Gesetzgeber habe "darauf verzichtet, eine zeitliche Begrenzung für den Erlass der auf Grund der Betriebsprüfung ergehenden Steuerbescheide vorzusehen (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1979 I R 23/79, BFHE 129, 462 , BStBl II 1980, 368 ).
  • BFH, 03.05.1979 - I R 49/78

    Kaufvertrag - Sachleistungverpflichtung des Käufers - Gewinn aus der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2000 - 6 K 8964/98
    Den auf dieser Grundlage bestehenden Widerspruch zu dem Zweck der Verjährungsvorschriften - innerhalb eines festen Zeitrahmens Klarheit über den Gegenstand des Steuerschuldverhältnisses zu schaffen - sollte die Ergänzung des Satzes 3 (mit einer an § 169 Abs. 2 AO orientierten Frist für die Auswertung der Prüfungsfeststellungen [demgegenüber hatte BFH I R 49/78 vom 03.05.1979, BStBl II 1979, 738 eine Auswertungszeitspanne von 8 Jahren als für eine "Verwirkung" nicht ausreichend erachtet]) beseitigen.
  • BFH, 09.12.1994 - VIII B 117/93

    Voraussetzungen für eine Hinzurechnung der Körperschaftsteuer bei den Einkünften

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2000 - 6 K 8964/98
    In der Literatur wird die Frage, ob es eine zeitliche Begrenzung für die Auswertung von Prüfungsfeststellungen in Abs. 5 gibt, unterschiedlich erörtert: Ruban (in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO /FGO, § 171 AO Tz. 79b) ist der Auffassung, dass in Abs. 5 eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer "planwidrigen Unvollständigkeit" nicht vorliegen könne, da dem Gesetzgeber die gleichliegende Problematik bei den Hemmungstatbeständen der Abs. 4 und 5 bekannt gewesen sein musste - allein eine Verwirkung des Steueranspruchs könne die Dauer der Ablaufhemmung begrenzen (eine Verwirkung dürfe aber nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen [in dem dort als Beleg angeführten Urteil des FG des Saarlandes 1 K 118/92 vom 14.10.1993, EFG 1994, 274 ging es um eine für die Dauer von vier Jahren unterbrochene und später durch die Steuerfahndung fortgesetzte Außenprüfung; die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das klageabweisende Urteil blieb erfolglos, s. BFH VIII B 117/93 vom 09.12.1994, BFH/NV 1995, 509]).
  • BFH, 19.06.1979 - VII R 27/77

    Betriebsprüfung - Besonders qualifizierte Maßnahme der Verwaltung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2000 - 6 K 8964/98
    Zu dem gleichen Ergebnis kommt Hartmann (in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 171 AO Tz. 62), der auf BFH in BStBl II 1980, 31 verweist, wonach für Fragen der Verjährung eine Steuerfahndungsprüfung als Betriebsprüfung anzusehen sei - dann seien aber auch gleiche Regeln für die Verjährung anzuwenden mit der Folge, dass bei einem Überschreiten der in Abs. 4 Satz 3 genannten Frist (wenn der Steuerpflichtige dieses Überschreiten nicht verschuldet oder mitverschuldet habe) der Auswertung "Verwirkung" entgegengehalten werden könnte.
  • BFH, 14.04.1999 - XI R 15/99

    Vorbehalt der Nachprüfung; Ablaufhemmung bei Fahndungsermittlungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2000 - 6 K 8964/98
    Die Ablaufhemmung bezieht sich dabei auf den Umfang bzw. das Ergebnis der tatsächlich geführten Ermittlungen (siehe z.B. Bundesfinanzhof -BFH- XI R 30/96 vom 14.04.1999, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1999, 478; XI R 15/99 vom 14.04.1999, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1999, 1311 ; Kruse in Tipke/Kruse, AO /FGO, § 171 AO Tz. 72; Rüsken in Klein, AO , 7. Aufl., § 171 Tz. 78; Frotscher in Schwarz, AO , § 171 Tz. 65 - jeweils mit weiteren Nachweisen); diese wurden ihrem Gegenstand nach über die Prüfung der Anteilsübertragung hinaus in 1990 auf weitere Gegenstände (auf der Grundlage einer Prüfung des "gesamten Umfangs der Geschäftsbeziehungen zwischen der Klägerin und den Kreditinstituten" - auch auf die "Rückstellung für Prozeßkosten") ausgedehnt (Vermerk der Steuerfahndung vom 13.09.1990).
  • FG Saarland, 14.10.1993 - 1 K 118/92

    Abgabenordnung; Verhältnis von Fahndungsverfahren bei einer GmbH zur Besteuerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2000 - 6 K 8964/98
    In der Literatur wird die Frage, ob es eine zeitliche Begrenzung für die Auswertung von Prüfungsfeststellungen in Abs. 5 gibt, unterschiedlich erörtert: Ruban (in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO /FGO, § 171 AO Tz. 79b) ist der Auffassung, dass in Abs. 5 eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer "planwidrigen Unvollständigkeit" nicht vorliegen könne, da dem Gesetzgeber die gleichliegende Problematik bei den Hemmungstatbeständen der Abs. 4 und 5 bekannt gewesen sein musste - allein eine Verwirkung des Steueranspruchs könne die Dauer der Ablaufhemmung begrenzen (eine Verwirkung dürfe aber nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen [in dem dort als Beleg angeführten Urteil des FG des Saarlandes 1 K 118/92 vom 14.10.1993, EFG 1994, 274 ging es um eine für die Dauer von vier Jahren unterbrochene und später durch die Steuerfahndung fortgesetzte Außenprüfung; die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das klageabweisende Urteil blieb erfolglos, s. BFH VIII B 117/93 vom 09.12.1994, BFH/NV 1995, 509]).
  • FG München, 19.12.2013 - 1 K 2603/11

    Zur Frage, welche Anforderungen an eine Schlussbesprechung i. S. der §§ 171 Abs.

    Dagegen konnten vor der Einfügung des Satzes 3 in § 171 Abs. 4 AO Änderungsbescheide auf Grund einer Außenprüfung ergehen, ohne dass ein fester zeitlicher Rahmen für den Erlass der Bescheide vorgesehen war; der Erlass der Bescheide konnte allenfalls unter dem Gesichtspunkt von "Treu und Glauben" aufzuhalten sein (vgl. dazu Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 2000 6 K 8964/98 K, G, U, F, EFG 2001, 865).
  • BFH, 24.04.2002 - I R 25/01

    Ablaufhemmung bei Fahndungsprüfung

    Gegen dieses Urteil, das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 865 abgedruckt ist, richtet sich die vom FG zugelassene Revision der Klägerin.
  • BVerfG, 05.11.2002 - 1 BvR 1461/02

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, wenn gerügte Grundrechtsverletzung von

    b) das Zwischenurteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12. Dezember 2000 - 6 K 8964/98 K, G, U, F -,.
  • FG Düsseldorf, 04.05.2010 - 6 K 4187/05

    Steuerliche Berücksichtigung von Betriebsausgaben als Abzug i.R.d. Zahlung von

    Hinsichtlich der "Informantenaufwendungen" ermittelte der Beklagte unter Zugrundelegung der im Verfahren 6 K 8964/98 gefundenen Einigung (vgl. Protokoll zum Erörterungstermin vom 29.04.2003) die nicht abzugsfähigen Ausgaben mit.

    Weiterhin ließ der Beklagte die Kosten hinsichtlich der Beteiligung "S Inc., " i.H.v. ............ DM unter Hinweis auf die Einigung im Verfahren 6 K 8964/98 (vgl. Protokoll des Erörterungstermins vom 29.04.2003, Seite 6) zum Betriebsausgabenabzug zu.

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12041/10

    Gültigkeit der Hemmung der Verjährung wegen Betriebsprüfung bis ein Jahr nach dem

    Dagegen konnten vor der Einfügung des Satzes 3 in § 171 Abs. 4 AO Änderungsbescheide auf Grund einer Außenprüfung ergehen, ohne dass ein fester zeitlicher Rahmen für den Erlass der Bescheide vorgesehen war; der Erlass der Bescheide konnte allenfalls unter dem Gesichtspunkt von "Treu und Glauben" aufzuhalten sein (vgl. dazu FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 2000 6 K 8964/98 K, G, U, F, EFG 2001, 865).
  • FG München, 14.10.2002 - 13 K 2512/99

    Festsetzungsverjährung; Festsetzungsfrist; Verlängerung derselben; Ablaufhemmung

    Die Dauer der Ablaufhemmung ist in § 171 Abs. 5 AO für den Fall geregelt, dass aufgrund der Ermittlungen Steuerbescheide erlassen werden (FG Düsseldorf, Zwischenurteil vom 12.12.2000 6 K 8964/98, EFG 2001, 865).
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