Rechtsprechung
   VG Leipzig, 03.04.2009 - 6 L 1823/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,33996
VG Leipzig, 03.04.2009 - 6 L 1823/08 (https://dejure.org/2009,33996)
VG Leipzig, Entscheidung vom 03.04.2009 - 6 L 1823/08 (https://dejure.org/2009,33996)
VG Leipzig, Entscheidung vom 03. April 2009 - 6 L 1823/08 (https://dejure.org/2009,33996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,33996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung einer Eingliederungsvereinbarung zur Eingemeindung der Gemeinde Eulatal in die Stadt Frohburg; Zulässigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Bescheids zur Genehmigung einer Eingliederungsvereinbarung; Voraussetzungen für ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 30.06.1997 - 3 S 391/97

    Gemeinde; Eingemeindungsvereinbarung; Bürgerbegehren; Rechtsfehlerhaft

    Auszug aus VG Leipzig, 03.04.2009 - 6 L 1823/08
    Als Hoheitsakt vollzieht die Genehmigung die vereinbarte Gebietsänderung mit konstitutiver Wirkung wie die staatliche Gesetzgebung nach § 8 Abs. 4 SächsGemO (SächsOVG, Beschl. v. 30.6.1997, LKV 1998, 237; VGH Mannheim, Urt. v. 1.3.1977, ESVGH 27, 150; ferner § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO).

    Die Eingliederungsvereinbarung ist mit seiner Unterschriftsleistung wirksam geworden (SächsOVG, Beschl. v. 30.6.1997, LKV 1998, 237).

  • OVG Sachsen, 09.03.2007 - 4 BS 216/06

    Bürgerentscheid zur Dresdner Waldschlösschenbrücke muss umgesetzt werden

    Auszug aus VG Leipzig, 03.04.2009 - 6 L 1823/08
    Auch die sächsischen Verwaltungsgerichte wie beispielsweise das Verwaltungsgericht Leipzig in seiner Entscheidung zu den "Schkeuditzer Grundschulen" (Urt. v. 12.6.2007 - 6 K 287/07 -) und das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zur "Waldschlösschenbrücke" (SächsOVG, Beschl. v. 9.3.1007 - 4 BS 216/06 -) haben immer wieder auf die überragende Bedeutung des dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 1, 2, Art. 28 Abs. 2 GG), der Sächsischen Verfassung (Präambel und Art. 1 Satz 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 70 SächsVerf) und der Sächsischen Gemeindeordnung (§ 1 Abs. 1 SächsGemO) zugrunde liegenden Demokratieprinzips in Zusammenhang mit einem Bürgerbegehren hingewiesen.
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Leipzig, 03.04.2009 - 6 L 1823/08
    Schon im Jahre 1964 hat das Bundesverwaltungsgericht die für die Demokratie überragende Bedeutung der Vorschriften über die Bürgerbeteiligung erkannt und die diesbezüglichen Vorschriften als subjektiv-öffentliche Rechte prämiert (BVerwG, Urt. v. 20.3.1964 - VII C 10.61 -, zit. nach [...]).
  • VG Dresden, 19.12.2006 - 4 K 1967/06

    Anforderungen an einen zulässigen Antrag auf Bürgerentscheid; Dem Bürgerbegehren

    Auszug aus VG Leipzig, 03.04.2009 - 6 L 1823/08
    Die Antragsteller sind als Initiatoren eines Bürgerbegehrens nach§ 25 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO (VG Dresden, Beschl. v. 19.12.2006 - 4 K 1967/06 -, zit. nach [...]) in ihren demokratischen Rechten verletzt (Art. 1 Satz 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 70 SächsVerf, § 42 Abs. 2 VwGO).
  • VG Augsburg, 25.05.2007 - Au 7 K 05.304
    Auszug aus VG Leipzig, 03.04.2009 - 6 L 1823/08
    Nach der Überzeugung der Kammer können einmal gegebene Unterstützerunterschriften nicht mehr ohne weiteres - jedenfalls nach der Übergabe diese Unterschriften an die zuständige Gemeindeverwaltung zurückgezogen werden (VG Augsburg, Urt. v. 25.5.2007 - Au 7 K 05.304 -, Au 7 K 05.306 -, ohne Begründung anders Rehak in: Quecke/Schmid, SächsGemO, 2008, § 25 Rn. 6, 7).
  • OVG Sachsen, 27.01.2010 - 4 B 300/09

    Eingliederungsvereinbarung, Bürgerbegehren, Antragsbefugnis

    Az.: 4 B 300/09 6 L 1823/08.

    Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 3. April 2009 - 6 L 1823/08 - geändert; der Antrag der Antragsteller auf Aufhebung der Vollziehung des Bescheides des Antragsgegners vom 18. Dezember 2008 bzw. auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs vom 23. Dezember 2008 hiergegen wird abgelehnt.

  • OVG Sachsen, 28.04.2009 - 4 B 300/09

    Vollzugsaussetzung; Bürgerbegehren

    Auf den Antrag des Antragsgegners und der Beigeladenen wird die Vollziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 3. April 2009 - 6 L 1823/08 - bis zu einer Entscheidung des Senats über die Beschwerde ausgesetzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht