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VG Arnsberg, 21.12.1994 - 6 L 2538/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1995, 205
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- OVG Hamburg, 03.03.1994 - Bf VII 1/93
Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenabhängigkeit; Haschisch
Auszug aus VG Arnsberg, 21.12.1994 - 6 L 2538/94
Dabei kann und muß zur Auflage gemacht werden, daß die Urinproben während eines längeren Zeitraumes, jedoch jeweils zu einem von dem Antragsteller nicht vorhersehbaren Zeitpunkt zu nehmen sind (vgl. Krankheit und Kraftverkehr, Gutachten des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Gesundheit, Heft 71 (4.Auflage 1992) der vom Bundesminister für Verkehr herausgegebenen Schriftenreihe, S. 23; s.a. Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 3.3.1994 - OVG Bf VII 1/93 -, Die öffentliche Verwaltung - DÖV - 1994, 741 [742 r.Sp.u.]).Erforderlich ist nur eine korrekt durchgeführte Probenahme (vgl. Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 3.3.1994, a.a.O., S.742; Salger, Deutsches Autorecht - DAR - 1994, 433 [439 m.w.N. in Fußnote 40]).
- BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59
Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel
Auszug aus VG Arnsberg, 21.12.1994 - 6 L 2538/94
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 2. Dezember 1960 - VII C 43.59 -, amtliche Entscheidungssammlung (BVerwGE) 11, 274 f.; Urteil vom 15. Juli 1988 - VII C 46.87 -, Neue Juristische Wochenschrift 1989, 116, darf auf die Ungeeignetheit eines Kraftfahrers dann geschlossen werden, wenn er sich weigert, einer aufgrund von Zweifeln an seiner Kraftfahreignung zu Recht getroffenen Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens nachzukommen. - VGH Baden-Württemberg, 06.09.1988 - 10 S 2334/87
Entziehung der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Haschischkonsum - Echorausch
Auszug aus VG Arnsberg, 21.12.1994 - 6 L 2538/94
Der Antragsgegner war nicht bereits deshalb berechtigt, die Beibringung eines Gutachtens vom Antragsteller zu fordern, weil nach den Angaben des Antragstellers und den Feststellungen im Strafverfahren vor dem Amtsgerichts von einem regelmäßigen (vgl. dazu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 6.9.1988 - 10 S 2334/87 -, Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg (VBlBW) 1989, S. 146 f.) Haschischkonsum des Antragstellers in dem Zeitraum Mai 1992 bis 24.1.1993 ausgegangen werden kann. - BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 52.88
Erstattung von MPU-Kosten - Verdacht auf regelmäßigen Cannabis-Konsum
Auszug aus VG Arnsberg, 21.12.1994 - 6 L 2538/94
Erstens müssen berechtigte, durch Tatsachen belegte Zweifel an der Kraftfahreignung bestehen, und zweitens muß die angeordnete Überprüfung ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel sein, um gerade die konkret aufgetauchten Eignungszweifel aufzuklären (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - VII C 52.88 -, NZV 1990, 165 ; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. November 1991, - 19 A 1674/91 -).
- VG Lüneburg, 22.03.2004 - 5 B 1/04
Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung mangels Fahreignung; Führen eines KfZ …
Das von dem Antragsteller genannte Gegenbeispiel, dass die Anordnung einer MPU aufgrund einer mehr als 18 Monate zurückliegenden Einnahme von Cannabis (VG Arnsberg, Beschluss vom 21.12.1994 - 6 L 2538/94 -) als rechtswidrig angesehen wurde, ist hier nicht einschlägig.