Rechtsprechung
VG Potsdam, 21.05.2014 - 6 L 380/14.A |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 34a, AufemthG § 60a, AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
Systemische Mängel, Asylverfahren, Spanien, Dublinverfahren, Abschiebungsanordnung, humanitäre Gründe, Refugee Strike, Oranienplatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus VG Potsdam, 21.05.2014 - 6 L 380/14
Der Antragsteller hat insbesondere keinen subjektiven, öffentlich-rechtlichen Anspruch darauf, dass Deutschland nach freiem Ermessen von der dort vorgesehen Möglichkeit eines Selbsteintritts in sein Asylverfahren Gebrauch macht (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - Rs. C-4/11 -, juris); eine Überstellung in den nach den Kriterien des im vorliegenden Fall weiter maßgeblichen Kapitels III der Dublin II-Verordnung ermittelten zuständigen Mitgliedstaat - hier nach Spanien - scheidet lediglich dann aus, wenn diese Überstellung den Betreffenden der tatsächlichen Gefahr aussetzte, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 4 GRCh unterworfen zu sein (so bereits EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-411/10 und C-493/10 -, juris). - EuGH, 14.11.2013 - C-4/11
Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen …
Auszug aus VG Potsdam, 21.05.2014 - 6 L 380/14
Der Antragsteller hat insbesondere keinen subjektiven, öffentlich-rechtlichen Anspruch darauf, dass Deutschland nach freiem Ermessen von der dort vorgesehen Möglichkeit eines Selbsteintritts in sein Asylverfahren Gebrauch macht (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - Rs. C-4/11 -, juris); eine Überstellung in den nach den Kriterien des im vorliegenden Fall weiter maßgeblichen Kapitels III der Dublin II-Verordnung ermittelten zuständigen Mitgliedstaat - hier nach Spanien - scheidet lediglich dann aus, wenn diese Überstellung den Betreffenden der tatsächlichen Gefahr aussetzte, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 4 GRCh unterworfen zu sein (so bereits EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-411/10 und C-493/10 -, juris). - EGMR, 02.04.2013 - 27725/10
MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY
Auszug aus VG Potsdam, 21.05.2014 - 6 L 380/14
Dabei stehen einer Überstellung im Rahmen des Dublin-Systems nicht schon (irgend)eine Verletzung von EU-Recht, vereinzelte Verstöße gegen sonstige Grundrechte sowie anderweitige Missstände unterhalb der Schwelle "systemischer Mängel" entgegen (…vgl. Thym, Zulässigkeit von Dublin-Überstellungen nach Italien, ZAR 2013, S. 331, unter Bezugnahme u.a. auf EGMR, Beschluss vom 2. April 2014 - Nr. 27725/10 -, ZAR 2013, 336), sondern einzig außergewöhnlich zwingende humanitäre Gründe, wie es in Art. 15 Dublin II-VO bzw. jetzt in Art. 17 Abs. 2 Dublin III-VO bereits angelegt ist. - BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
Auszug aus VG Potsdam, 21.05.2014 - 6 L 380/14
Dem Gericht liegen in diesem Zusammenhang keine stichhaltigen Informationen darüber vor, dass sich Spanien insoweit seinen unionsrechtlichen Verpflichtungen in beachtlicher Weise entzöge; eine Ausforschung ins Blaue kommt angesichts der asylverfahrensrechtlichen Darlegungslast des Antragstellers (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 19. März 2014 - 10 B 6.14 - juris) nicht in Betracht.
- VG Cottbus, 15.03.2017 - 5 L 238/16
Rechtswirkungen des Unterbleibens des persönlichen Gesprächs i.S.d. EUV 604/2013 …
Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - Juris). - VG Cottbus, 11.10.2016 - 5 L 387/16
Dublin-Verfahren: Fehlerfolge bei unterbliebenem persönlichem Gespräch; keine …
Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - Juris). - VG Potsdam, 21.04.2017 - 6 K 527/16
Dublin-Verfahren Russ. Föderation/Polen; Abschiebung nach Polen zum Durchführen …
Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - juris).
- VG Cottbus, 10.01.2018 - 5 L 197/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - Juris). - VG Cottbus, 26.08.2016 - 5 L 7/16
Asylrecht - Eilverfahren
Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - Juris). - VG Cottbus, 30.11.2018 - 5 L 601/18
Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Polen
Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - Juris). - VG Cottbus, 11.11.2016 - 5 L 551/16
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung der Abschiebung; Dublin-Verfahren
Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - Juris). - VG Trier, 07.10.2020 - 7 K4915/19
Iran: Dublin: Aussetzung der Überstellungen aufgrund von Corona rechtmäßig
2014 - 6 L 380/14.A - VG Cottbus, Beschluss vom 30. November 2018 - VG 5 L 601/18.A -, jeweils juris). - VG Potsdam, 19.01.2017 - 6 K 2306/15
Überstellung von Asylbewerbern nach Polen; PTBS und Suizidalität
Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - Juris).