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   VG Potsdam, 21.05.2014 - 6 L 380/14.A   

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https://dejure.org/2014,24793
VG Potsdam, 21.05.2014 - 6 L 380/14.A (https://dejure.org/2014,24793)
VG Potsdam, Entscheidung vom 21.05.2014 - 6 L 380/14.A (https://dejure.org/2014,24793)
VG Potsdam, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A (https://dejure.org/2014,24793)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Potsdam, 21.05.2014 - 6 L 380/14
    Der Antragsteller hat insbesondere keinen subjektiven, öffentlich-rechtlichen Anspruch darauf, dass Deutschland nach freiem Ermessen von der dort vorgesehen Möglichkeit eines Selbsteintritts in sein Asylverfahren Gebrauch macht (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - Rs. C-4/11 -, juris); eine Überstellung in den nach den Kriterien des im vorliegenden Fall weiter maßgeblichen Kapitels III der Dublin II-Verordnung ermittelten zuständigen Mitgliedstaat - hier nach Spanien - scheidet lediglich dann aus, wenn diese Überstellung den Betreffenden der tatsächlichen Gefahr aussetzte, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 4 GRCh unterworfen zu sein (so bereits EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-411/10 und C-493/10 -, juris).
  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

    Auszug aus VG Potsdam, 21.05.2014 - 6 L 380/14
    Der Antragsteller hat insbesondere keinen subjektiven, öffentlich-rechtlichen Anspruch darauf, dass Deutschland nach freiem Ermessen von der dort vorgesehen Möglichkeit eines Selbsteintritts in sein Asylverfahren Gebrauch macht (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - Rs. C-4/11 -, juris); eine Überstellung in den nach den Kriterien des im vorliegenden Fall weiter maßgeblichen Kapitels III der Dublin II-Verordnung ermittelten zuständigen Mitgliedstaat - hier nach Spanien - scheidet lediglich dann aus, wenn diese Überstellung den Betreffenden der tatsächlichen Gefahr aussetzte, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 4 GRCh unterworfen zu sein (so bereits EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-411/10 und C-493/10 -, juris).
  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Potsdam, 21.05.2014 - 6 L 380/14
    Dabei stehen einer Überstellung im Rahmen des Dublin-Systems nicht schon (irgend)eine Verletzung von EU-Recht, vereinzelte Verstöße gegen sonstige Grundrechte sowie anderweitige Missstände unterhalb der Schwelle "systemischer Mängel" entgegen (vgl. Thym, Zulässigkeit von Dublin-Überstellungen nach Italien, ZAR 2013, S. 331, unter Bezugnahme u.a. auf EGMR, Beschluss vom 2. April 2014 - Nr. 27725/10 -, ZAR 2013, 336), sondern einzig außergewöhnlich zwingende humanitäre Gründe, wie es in Art. 15 Dublin II-VO bzw. jetzt in Art. 17 Abs. 2 Dublin III-VO bereits angelegt ist.
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Potsdam, 21.05.2014 - 6 L 380/14
    Dem Gericht liegen in diesem Zusammenhang keine stichhaltigen Informationen darüber vor, dass sich Spanien insoweit seinen unionsrechtlichen Verpflichtungen in beachtlicher Weise entzöge; eine Ausforschung ins Blaue kommt angesichts der asylverfahrensrechtlichen Darlegungslast des Antragstellers (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 19. März 2014 - 10 B 6.14 - juris) nicht in Betracht.
  • VG Cottbus, 15.03.2017 - 5 L 238/16

    Rechtswirkungen des Unterbleibens des persönlichen Gesprächs i.S.d. EUV 604/2013

    Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - Juris).
  • VG Cottbus, 11.10.2016 - 5 L 387/16

    Dublin-Verfahren: Fehlerfolge bei unterbliebenem persönlichem Gespräch; keine

    Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - Juris).
  • VG Potsdam, 21.04.2017 - 6 K 527/16

    Dublin-Verfahren Russ. Föderation/Polen; Abschiebung nach Polen zum Durchführen

    Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - juris).
  • VG Cottbus, 10.01.2018 - 5 L 197/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - Juris).
  • VG Cottbus, 26.08.2016 - 5 L 7/16

    Asylrecht - Eilverfahren

    Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - Juris).
  • VG Cottbus, 30.11.2018 - 5 L 601/18

    Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Polen

    Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - Juris).
  • VG Cottbus, 11.11.2016 - 5 L 551/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung der Abschiebung; Dublin-Verfahren

    Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - Juris).
  • VG Trier, 07.10.2020 - 7 K4915/19

    Iran: Dublin: Aussetzung der Überstellungen aufgrund von Corona rechtmäßig

    2014 - 6 L 380/14.A - VG Cottbus, Beschluss vom 30. November 2018 - VG 5 L 601/18.A -, jeweils juris).
  • VG Potsdam, 19.01.2017 - 6 K 2306/15

    Überstellung von Asylbewerbern nach Polen; PTBS und Suizidalität

    Unionsrecht sieht also auch für Fälle kranker Asylantragsteller grundsätzlich eine Rücküberstellung in den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat vor und setzt daher - wiederum im Rahmen des Konzepts wechselseitigen Vertrauens - voraus, dass die spezifischen Bedürfnisse insoweit besonders schutzbedürftiger Menschen prinzipiell beachtet werden (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 6 L 380/14.A - Juris).
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