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   VG Trier, 20.06.2006 - 6 L 515/06.TR   

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https://dejure.org/2006,19234
VG Trier, 20.06.2006 - 6 L 515/06.TR (https://dejure.org/2006,19234)
VG Trier, Entscheidung vom 20.06.2006 - 6 L 515/06.TR (https://dejure.org/2006,19234)
VG Trier, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 6 L 515/06.TR (https://dejure.org/2006,19234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten; Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebots als Aufgabe der Länder; Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von Erlaubnissen; Verfassungsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche ...

  • Glücksspiel & Recht

    Vermittlung von Sportwetten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten in Deutschland verboten

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Private Sportwetten verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten in Deutschland verboten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ohne Konzession keine privaten Sportwetten in Rheinland-Pfalz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ohne Konzession keine privaten Sportwetten in Rheinland-Pfalz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG München, 10.05.2006 - M 22 S 06.1513
    Auszug aus VG Trier, 20.06.2006 - 6 L 515/06
    Mit der ganz herrschenden Rechtsprechung (vgl. die umfangreichen Nachweise in dem, den Beteiligten bekannten Beschluss des VG München vom 10. Mai 2006 - M 22 S 06.1513 - sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. Juni 2005 - 12 B 10190/05.OVG -) geht die Kammer vielmehr davon aus, dass es sich bei den von der Antragstellerin vermittelten Sportwetten in Form so genannter Oddset-Wetten mit festen Gewinnquoten um ein Glücksspiel handelt, weil die Entscheidung über Gewinn und Verlust allein oder jedenfalls hauptsächlich vom Zufall abhängt und nicht wesentlich von den Kenntnissen und Fähigkeiten der Beteiligten beeinflusst wird.

    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 06. November 2003 - C - 243/01 - Gambelli -) der einzelne Mitgliedstaat berechtigt, auf seinem Gebiet im Bereich von Lotterien und anderen Glücksspielen unterschiedliche (Schutz-)Regelungen zu treffen (vgl. ebenso VG München, Beschluss vom 10. Mai 2006 a.a.O. sowie VG Münster, Beschluss vom 02. Juni 2006 - 9 L 379/06 -).

    Ob daneben die von der Antragstellerin betriebene Vermittlung von Sportwetten dem Tatbestand des unerlaubten Glücksspiels nach § 284 StGB jedenfalls in Form der Beihilfe nach § 27 Abs. 1 StGB unterfällt, bedarf vor diesem Hintergrund vorliegend keiner Entscheidung (vgl. insoweit bejahend VG München, Beschluss vom 10. Mai 2006 a.a.O., VG Münster, Beschluss vom 02. Juni 2006 a.a.O., VG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 3 L 757/06 - jeweils m.w.N.; offen gelassen vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. Juni 2005 a.a.O.).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Trier, 20.06.2006 - 6 L 515/06
    Insbesondere aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - ergeben sich keine durchgreifenden Bedenken an der rheinland-pfälzischen Regelung des Landesgesetzes über das öffentliche Glücksspiel.

    Erweist sich danach die Grundverfügung der Antragsgegnerin wahrscheinlich als rechtmäßig, so überwiegt das öffentliche Interesse an ihrer Vollziehung letztendlich auch deshalb, weil von Sportwetten, wie von anderen Glücksspielen, ein erhebliches Suchtpotential ausgeht und die Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel darstellt (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 a.a.O.).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Trier, 20.06.2006 - 6 L 515/06
    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 06. November 2003 - C - 243/01 - Gambelli -) der einzelne Mitgliedstaat berechtigt, auf seinem Gebiet im Bereich von Lotterien und anderen Glücksspielen unterschiedliche (Schutz-)Regelungen zu treffen (vgl. ebenso VG München, Beschluss vom 10. Mai 2006 a.a.O. sowie VG Münster, Beschluss vom 02. Juni 2006 - 9 L 379/06 -).

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 06. November 2003 - C 243/01 -) stellt es eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs nach den Art. 43 und 49 des EG-Vertrages dar, wenn ein Mitgliedstaat keine Konzession oder Genehmigungen für die Tätigkeit des Sammelns, der Annahme, der Bestellung und der Übertragung von Wetten, insbesondere über Sportereignisse, erteilt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.2005 - 12 B 10190/05

    Private Vermittlung von Oddset-Wetten vorläufig zulässig

    Auszug aus VG Trier, 20.06.2006 - 6 L 515/06
    Mit der ganz herrschenden Rechtsprechung (vgl. die umfangreichen Nachweise in dem, den Beteiligten bekannten Beschluss des VG München vom 10. Mai 2006 - M 22 S 06.1513 - sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. Juni 2005 - 12 B 10190/05.OVG -) geht die Kammer vielmehr davon aus, dass es sich bei den von der Antragstellerin vermittelten Sportwetten in Form so genannter Oddset-Wetten mit festen Gewinnquoten um ein Glücksspiel handelt, weil die Entscheidung über Gewinn und Verlust allein oder jedenfalls hauptsächlich vom Zufall abhängt und nicht wesentlich von den Kenntnissen und Fähigkeiten der Beteiligten beeinflusst wird.

    Ob daneben die von der Antragstellerin betriebene Vermittlung von Sportwetten dem Tatbestand des unerlaubten Glücksspiels nach § 284 StGB jedenfalls in Form der Beihilfe nach § 27 Abs. 1 StGB unterfällt, bedarf vor diesem Hintergrund vorliegend keiner Entscheidung (vgl. insoweit bejahend VG München, Beschluss vom 10. Mai 2006 a.a.O., VG Münster, Beschluss vom 02. Juni 2006 a.a.O., VG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 3 L 757/06 - jeweils m.w.N.; offen gelassen vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. Juni 2005 a.a.O.).

  • VG Münster, 02.06.2006 - 9 L 379/06

    Schließung von Wettbüros

    Auszug aus VG Trier, 20.06.2006 - 6 L 515/06
    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 06. November 2003 - C - 243/01 - Gambelli -) der einzelne Mitgliedstaat berechtigt, auf seinem Gebiet im Bereich von Lotterien und anderen Glücksspielen unterschiedliche (Schutz-)Regelungen zu treffen (vgl. ebenso VG München, Beschluss vom 10. Mai 2006 a.a.O. sowie VG Münster, Beschluss vom 02. Juni 2006 - 9 L 379/06 -).
  • VG Düsseldorf, 09.05.2006 - 3 L 757/06

    Untersagung der Annahme von Sportwetten; Mitwirkung an der Durchführung eines

    Auszug aus VG Trier, 20.06.2006 - 6 L 515/06
    Ob daneben die von der Antragstellerin betriebene Vermittlung von Sportwetten dem Tatbestand des unerlaubten Glücksspiels nach § 284 StGB jedenfalls in Form der Beihilfe nach § 27 Abs. 1 StGB unterfällt, bedarf vor diesem Hintergrund vorliegend keiner Entscheidung (vgl. insoweit bejahend VG München, Beschluss vom 10. Mai 2006 a.a.O., VG Münster, Beschluss vom 02. Juni 2006 a.a.O., VG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 3 L 757/06 - jeweils m.w.N.; offen gelassen vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. Juni 2005 a.a.O.).
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