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   LG Flensburg, 29.06.2005 - 6 O 18/00   

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https://dejure.org/2005,28978
LG Flensburg, 29.06.2005 - 6 O 18/00 (https://dejure.org/2005,28978)
LG Flensburg, Entscheidung vom 29.06.2005 - 6 O 18/00 (https://dejure.org/2005,28978)
LG Flensburg, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - 6 O 18/00 (https://dejure.org/2005,28978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern gezahlte Summe ist auf Grundlage ungerechtfertigter Bereicherung zurückzuzahlen; Rückforderung einer wegen Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern gezahlten Summe auf Grundlage ungerechtfertigter Bereicherung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.03.1996 - 21 U 147/95

    Rechtswirkung des Prüfervermerks eines Architekten auf einer Zwischenrechnung

    Auszug aus LG Flensburg, 29.06.2005 - 6 O 18/00
    Der Prüfvermerk des Architekten K. und seine Zahlungsfreigabe auf der Rechnung vom 15.04.1999 stellen kein Anerkenntnis dar und binden den Bauherr nicht (Kniffka, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage, 12. Teil, Rn. 76; OLG Hamm BauR 1996, 739).

    Wird das gemeinsame Aufmaß von dem Architekten und dem Unternehmer erstellt, ist es für den Bauherrn bindend; die Vollmacht des Architekten umfasst die für den Bauherrn rechtsverbindliche Feststellung der Aufmaßwerte, also der tatsächlichen vom Unternehmer erbrachten Leistungen (OLG Hamm BauR 1996, 739, 740).

  • BGH, 09.03.1989 - IX ZR 64/88

    Rückforderungsanspruch des aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch

    Auszug aus LG Flensburg, 29.06.2005 - 6 O 18/00
    Daraus folgt: Gegenüber dem aus § 812 BGB gestützten Verlangen der Klägerin auf Herausgabe ihrer Leistung muss die Beklagte das Entstehen und die Fälligkeit der durch die Bürgschaft gesicherten Hauptforderung darlegen und beweisen (BGH NJW 1989, 1606).
  • OLG Schleswig, 30.03.2006 - 5 U 122/05

    Ausschluss des Einwands mangelnder Prüffähigkeit einer Schlussrechnung im

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. Juni 2005 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Flensburg - 6 O 18/00 - wird zurückgewiesen.
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