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   LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2014 - 6 O 2040/14   

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https://dejure.org/2014,18969
LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2014 - 6 O 2040/14 (https://dejure.org/2014,18969)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 28.07.2014 - 6 O 2040/14 (https://dejure.org/2014,18969)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - 6 O 2040/14 (https://dejure.org/2014,18969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche eines Kapitalanlegers im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an einem sog. Schiffsfonds; Hinweis eines Anlagevermittlers auf verdeckte Innenprovisionen; Überschreitung von 15 v.H. der Beteiligungssumme; Aufklärung über das Anfallen der Provision; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2014 - 6 O 2040/14
    Es handelt sich hierbei um eine echte Beweislastumkehr (BGH NJW 2012, 2427).

    Insoweit gelten keine Darlegungs- und Beweiserleichterungen (vgl. nur BGH NJW 2012, 2427, Rz. 67 m.w.N.).

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2014 - 6 O 2040/14
    Erforderlich ist jedoch, dass dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Az.: III ZR 145/06, NJW-RR 2007, 1692, Rz. 9).

    Soweit er diese Aufklärung nicht mündlich erteilt, kann mittels rechtzeitiger Übergabe eines vollständigen und inhaltlich richtigen Prospekts der Informationsverschaffungspflicht Seitens des Vermittlers Genüge getan werden (BGH, Az.: III ZR 145/06, NJW-RR 2007, 1692, Rz. 9).

  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2014 - 6 O 2040/14
    Hintergrund dieser Aufklärungspflicht ist, dass die Innenprovision unmittelbar das Anlagevermögen schmälert, damit Einfluss auf die Werthaltigkeit der vom Anleger erworbenen Anlage hat und deswegen bei diesem insoweit eine Fehlvorstellung herbeiführen kann (BGH, Az.: XI ZR 191/10, NJW 2011, 3227, Rz. 22).

    Wann die Übergabe als rechtzeitig zu qualifizieren ist, richtet sich nach den Umständen eines Einzelfalls (BGH, Az.: XI ZR 191/10, NJW 2011, 3229, Rz. 18).

  • BGH, 04.06.2013 - XI ZR 188/11

    Schadensersatz gegen eine Bank wegen Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2014 - 6 O 2040/14
    Kürzlich hat der BGH nochmals betont, dass der Anleger lediglich einen rechtzeitig übergebenen Prospekt im eigenen Interesse sorgfältig und eingehend durchlesen muss (BGH, Az. XI ZR 188/11, BeckRS 2013, 10912, Rz. 30).

    Insoweit hat der BGH in seinem Urteil vom 04.06.2013 (Az.: Az. XI ZR 188/11, BeckRS 2013, 10912, Rz. 30) zwar zunächst ausgeführt, dass es grds. zu Lasten des Anlegers gehe, wenn er von der Bank ordnungsgemäß mittels Übergabe eines fehlerfreien Prospektes aufgeklärt worden sei, er diese Informationen jedoch nicht zur Kenntnis nehme.

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12

    Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2014 - 6 O 2040/14
    Die Erhöhung unterliegt der gerichtlichen Überprüfung (BGH NJW-RR 2013, 1020; 2012, 2813).
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2014 - 6 O 2040/14
    Lässt sich ein Schadensersatzanspruch auf mehrere Beratungsfehler stützen, beginnt die kenntnisabhängige Verjährungsfrist für jeden Beratungsfehler gesondert zu laufen (BGH NJW 2008, 506).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10

    Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2014 - 6 O 2040/14
    Zwar wirkt die Geltendmachung von entgangenen Alternativzinsen nicht streitwerterhöhend (BGH NJW 2012, 2446).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2014 - 6 O 2040/14
    Vielmehr genügt aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit im Grundsatz die Kenntnis der den Ersatzanspruch begründenden tatsächlichen Umstände (st. Rspr., vgl. nur BGH, NJW 2007, 830, 833; 2008, 2576, 2578).
  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2014 - 6 O 2040/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (vgl. nur BGH NJW 2011, 1949, 1953) Diese so genannte Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt für alle Aufklärungs- und Beratungsfehler eines Anlageberaters/-vermittlers (BGH a.a.O.; Palandt- Grüneberg , a.a.O., § 280, Rn. 39).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2014 - 6 O 2040/14
    Höchstrichterlich wurde insofern durch den BGH entschieden, dass der Umstand, dass der Anlegerinteressent den ihm überlassenen Emissionsprospekt nicht durchgelesen hat für sich allein nicht genügt, um eine grob fahrlässige Unkenntnis von einem Beratungsfehler zu begründen (BGH NJW 2010, 3292, 3295).
  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • LG Dortmund, 11.07.2014 - 3 O 218/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten bei

  • OLG Frankfurt, 06.05.2011 - 19 U 293/10

    Zur Erfüllung der Aufklärungspflicht einer Bank durch rechtzeitige Übergabe des

  • LG Darmstadt, 14.09.2012 - 1 O 246/11

    Kapitalanlagerecht: Voraussetzungen der Aufklärungspflicht der Beraterbank über

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