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   LG Heilbronn, 19.11.2007 - 6 O 252/06 Hg   

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LG Heilbronn, 19.11.2007 - 6 O 252/06 Hg (https://dejure.org/2007,41183)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 19.11.2007 - 6 O 252/06 Hg (https://dejure.org/2007,41183)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 19. November 2007 - 6 O 252/06 Hg (https://dejure.org/2007,41183)
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  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nächtlicher Uhrenschlag muss nicht eingestellt werden - Klage im "Glockenstreit" abgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.11.2007 - 6 O 252/06
    Wie das BVerwG klargestellt hat, fällt selbst das einer Religionsgemeinschaft zuzurechnende Zeitschlagen nicht in den von Art. 4 I , 19 III GG besonders geschützten Bereich, in dem die allgemeinen Gesetze nur eingeschränkt gelten ( BVerwGE 90, 163 = NJW 1992, 2779 [BVerwG 30.04.1992 - 7 C 25.91] ...)".

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass unter Berufung auf die Tradition des Zeitschlages heutzutage den Nachbarn zur Nachtzeit kein stärkerer Lärm angesonnen werden kann, als sie nach der allgemeinen Schutzwürdigkeit des von ihnen bewohnten Gebiets üblicherweise hinzunehmen hätten ( BVerwG NJW 1992, 2779; VGH München NVwZ-RR 2004, 829 f.; VG Stuttgart Urteil vom 21.12.2005 - 2 K 580/05 ).

    Die Eignung der TA Lärm als Regelwerk für die Zumutbarkeit von Glockengeläut ist allgemein anerkannt (vgl. nur BVerwG NJW 1992, 2779).

    Es spricht allerdings viel dafür, dass die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wiederholt vertretene Auffassung ( BVerwG NJW 1992, 2779; NVwZ-RR 1997, 390 f.; VGH München NVwZ-RR 2004, 829 f.; VG Stuttgart Urteil vom 21.12.2005 - 2 K 580/05 ), der Mittelungspegel besitze nur eine sehr geringe Aussagekraft, weshalb auf die Bildung des Mittelungspegels und des auf diesen bezogenen Beurteilungspegels von vornherein verzichtet werden könne, unzutreffend ist.

    Letztlich wird mit der abweichenden Auffassung der TA Lärm die - soweit ersichtlich in Rechtsprechung und Literatur von niemandem in Frage gestellte - prinzipielle Eignung als Regelwerk für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Glockengeläut (so ausdrücklich BVerwG NJW 1992, 2779) abgesprochen.

    iii) Auch das Argument, für die schlafstörende Wirkung von Einzelgeräuschen wie Glockengeläut sei "weniger ihre Art und Dauer als vornehmlich ihre Lautstärke maßgebend" ( BVerwG NJW 1992, 2779; VGH München NVwZ-RR 2004, 829 f.), vermag nicht zu überzeugen.

  • VGH Bayern, 09.12.2003 - 22 ZB 03.3011

    Nächtliches Glockenschlagen darf den Schlaf nicht stören

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.11.2007 - 6 O 252/06
    Der VGH München ( NVwZ-RR 2004, 829, 831) hat insofern ausgeführt: "Bei objektiver Betrachtung fehlt dem nächtlichen Betrieb der Glocken ohnehin der ... behauptete religiöse Bezug.

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass unter Berufung auf die Tradition des Zeitschlages heutzutage den Nachbarn zur Nachtzeit kein stärkerer Lärm angesonnen werden kann, als sie nach der allgemeinen Schutzwürdigkeit des von ihnen bewohnten Gebiets üblicherweise hinzunehmen hätten ( BVerwG NJW 1992, 2779; VGH München NVwZ-RR 2004, 829 f.; VG Stuttgart Urteil vom 21.12.2005 - 2 K 580/05 ).

    Es spricht allerdings viel dafür, dass die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wiederholt vertretene Auffassung ( BVerwG NJW 1992, 2779; NVwZ-RR 1997, 390 f.; VGH München NVwZ-RR 2004, 829 f.; VG Stuttgart Urteil vom 21.12.2005 - 2 K 580/05 ), der Mittelungspegel besitze nur eine sehr geringe Aussagekraft, weshalb auf die Bildung des Mittelungspegels und des auf diesen bezogenen Beurteilungspegels von vornherein verzichtet werden könne, unzutreffend ist.

    Beide Werte müssen grundsätzlich eingehalten werden (so ausdrücklich VGH München NVwZ-RR 2004, 829 f.; VG Stuttgart a.a.O.).

    iii) Auch das Argument, für die schlafstörende Wirkung von Einzelgeräuschen wie Glockengeläut sei "weniger ihre Art und Dauer als vornehmlich ihre Lautstärke maßgebend" ( BVerwG NJW 1992, 2779; VGH München NVwZ-RR 2004, 829 f.), vermag nicht zu überzeugen.

    Nach der Bewertungssystematik der TA Lärm stehen die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel und für kurzzeitige Geräuschspitzen nicht alternativ zu Auswahl, sondern müssen grundsätzlich beide eingehalten werden ( VGH München NVwZ-RR 2004, 829 f).

  • VG Stuttgart, 21.12.2005 - 2 K 580/05

    Abwehranspruch gegen nächtliches Zeitschlagen einer Kirchturmuhr.

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.11.2007 - 6 O 252/06
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass unter Berufung auf die Tradition des Zeitschlages heutzutage den Nachbarn zur Nachtzeit kein stärkerer Lärm angesonnen werden kann, als sie nach der allgemeinen Schutzwürdigkeit des von ihnen bewohnten Gebiets üblicherweise hinzunehmen hätten ( BVerwG NJW 1992, 2779; VGH München NVwZ-RR 2004, 829 f.; VG Stuttgart Urteil vom 21.12.2005 - 2 K 580/05 ).

    Es spricht allerdings viel dafür, dass die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wiederholt vertretene Auffassung ( BVerwG NJW 1992, 2779; NVwZ-RR 1997, 390 f.; VGH München NVwZ-RR 2004, 829 f.; VG Stuttgart Urteil vom 21.12.2005 - 2 K 580/05 ), der Mittelungspegel besitze nur eine sehr geringe Aussagekraft, weshalb auf die Bildung des Mittelungspegels und des auf diesen bezogenen Beurteilungspegels von vornherein verzichtet werden könne, unzutreffend ist.

  • VGH Bayern, 11.01.2005 - 22 ZB 04.3246
    Auszug aus LG Heilbronn, 19.11.2007 - 6 O 252/06
    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich insofern beispielsweise von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des BVerwG NVwZ-RR 1997, 390 und VGH München NVwZ-RR 2005, 315 zugrunde liegen, weil es dort jeweils nur um ein dreimal am Tage stattfindendes (liturgisches) Läuten ging.
  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.11.2007 - 6 O 252/06
    Die mit dem Klagantrag Ziff. 3 geltend gemachten vorprozessualen Rechtsverfolgungskosten sind nicht werterhöhend ( BGH NJW 2007, 3289 [BGH 30.01.2007 - X ZB 7/06] ).
  • VG Minden, 04.05.2006 - 9 K 108/06

    Glockenspiel muss schweigen - Schutz der Wohnruhe hat Vorrang

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.11.2007 - 6 O 252/06
    Ein Zuschlag von 6 dB(A) käme beispielsweise in Betracht bei einem Glockenspiel (vgl. den Sachverhalt in der Entscheidung des VG Minden vom 4.5.2006 - 9 K 108/06 , zit. nach juris).
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   LG Saarbrücken, 11.07.2007 - 6 O 252/06   

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https://dejure.org/2007,52075
LG Saarbrücken, 11.07.2007 - 6 O 252/06 (https://dejure.org/2007,52075)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.07.2007 - 6 O 252/06 (https://dejure.org/2007,52075)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 6 O 252/06 (https://dejure.org/2007,52075)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07

    Heilung von Vertretungsmängeln bei Gesamtvertretung; Fahrlässige Unkenntnis des

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11.7.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 6 O 252/06 - wie folgt abgeändert:.
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