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LG Trier, 13.10.2014 - 6 O 360/13 |
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Verfahrensgang
- LG Trier, 13.10.2014 - 6 O 360/13
- OLG Koblenz, 05.11.2015 - 8 U 1247/14
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 05.11.2015 - 8 U 1247/14
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Empfehlung eines Swap-Vertrags trotz …
Der Senat beabsichtigt nach vorläufiger Beratung, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 13.10.2014, Az.: 6 O 360/13, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.das am 13.10.2014 verkündete und am 14.10.2014 zugestellte Urteil des Landgerichts Trier, Aktenzeichen 6 O 360/13, abzuändern und die Klage abzuweisen;.
Der Senat beabsichtigt nach vorläufiger Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 13.10.2014, Az. 6 O 360/13, gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.