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LG Rostock, 12.05.2011 - 6 O 45/10 |
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Verfahrensgang
- LG Rostock, 12.05.2011 - 6 O 45/10
- OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Übertragung von Nutzungsrechten: …
Der Beklagten wird es unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Rostock vom 12.05.2011 (Az.: 6 O 45/10) bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, letztere zu vollziehen am Geschäftsführer der Komplementärin, oder bei Meidung einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,- EUR, Ordnungshaft höchstens zwei Jahre) über das im Urteil des Landgerichts Rostock vom 12.05.2011 (Az.: 6 O 45/10) ausgesprochene Verbot hinausgehend.