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   LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2015 - 6 O 9499/14   

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https://dejure.org/2015,7829
LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2015 - 6 O 9499/14 (https://dejure.org/2015,7829)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 20.04.2015 - 6 O 9499/14 (https://dejure.org/2015,7829)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 20. April 2015 - 6 O 9499/14 (https://dejure.org/2015,7829)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines bereits drei Jahre früher außerordentlichen gekündigten Darlehensvertrages hinsichtlich Verwirkung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 490 Abs. 2, § 503 Abs. 2
    Nicht verwirkter Widerruf eines Immobiliendarlehens und dessen Rechtsfolgen

  • rewis.io

    Streitwert, Widerruf, Immobiliardarlehensvertrag, Vermutung, Außerordentlich gekündigter Darlehensvertrag, Widerruf

  • ra.de
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobiliendarlehensvertrag kann trotz außerordentlicher Kündigung noch widerrufen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung des Widerrufs eines bereits drei Jahre früher außerordentlich gekündigten Darlehensvertrages

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung des Widerrufs eines bereits drei Jahre früher außerordentlich gekündigten Darlehensvertrages

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kreditwiderruf: Keine Verwirkung bei Widerruf 3 Jahre nach Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung der PSD Bank fehlerhaft - Widerruf wirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerruf Verbraucherdarlehen aktuell: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts bei bereits gekündigtem Darlehensvertrag

  • widerruf-darlehen-anwalt.de (Kurzinformation)

    Bank 3 Jahre nach Kündigung des Darlehens zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kreditwiderruf: Keine Verwirkung 3 Jahre nach Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwirkung bei Ausübung des Widerrufsrechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbraucherdarlehen: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts bei bereits gekündigtem Darlehensvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung der PSD Bank fehlerhaft - Widerruf wirksam

  • widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)

Sonstiges

  • anwalt-suchservice.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Widerrufsbelehrung der PSD Bank fehlerhaft - Widerruf wirksam

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2015 - 6 O 9499/14
    Danach erfordert der Schutz des Verbrauchers eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (vgl. nur NJW 2002, 3396; NJW 2007, 1946, Rz. 13; NJW 2009, 3572, Rz. 14; NJW-RR 2012, 1197, Rz. 19).

    Diesbezüglich besteht nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine tatsächliche Vermutung dahingehend, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat (BGH, Urteil vom 10.03.2009, XI ZR 33/08, Rz. 29, für den Anspruch gem. §§ 357, 346 Abs. 1 BGB, und Urteil vom 24.04.2007, XI ZR 17/06, Rz. 35, für den Anspruch auf Nutzungsersatz gem. § 818 Abs. 3 BGB; Servais , NJW 2014, 3748, 3751 m.w.N.).

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2015 - 6 O 9499/14
    Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (BGH NJW-RR 2009, 709, Rz. 14).

    Er muss daher auch eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist aufgeklärt werden (BGH NJW-RR 2009, 709, Rz. 14).

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2015 - 6 O 9499/14
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 09.12.2009 (Az. VIII ZR 219/08 = NJW 2010, 989, Rz. 15) ausgeführt, dass der Verbraucher wegen des verwendeten Wort "frühestens" der Klausel zwar entnehmen kann, dass der Beginn des Fristlaufs noch von weiteren Voraussetzungen abhängt, jedoch darüber im Unklaren gelassen wird, um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt.

    Sie macht damit auf einen unbefangenen durchschnittlichen Verbraucher, auf welchen abzustellen ist (BGH NJW 2010, 989 Rz. 14), den Eindruck vollständig zu sein.

  • OLG Nürnberg, 08.02.2016 - 14 U 895/15

    Wirksamer Widerruf eines Darlehensvertrags

    6 O 9499/14 LG Nürnberg-Fürth.
  • LG Düsseldorf, 04.12.2015 - 10 O 120/15

    Feststellungsantrag hinsichtlich der Umwandlung von Darlehensverhältnissen in

    Sie hätte daher auch ohne Weiteres durch eine auch bei Altverträgen zulässige (vgl. BGH, Beschl. v. 15.02.2011 - XI ZR 148/10, BKR 2011, 242) ordnungsgemäße Nachbelehrung die zweiwöchige Widerrufsfrist einseitig und ohne größeren Aufwand in Gang setzen können (vgl. LG Nürnberg-Fürth v. 20.04.2015 - 6 O 9499/14, juris).
  • AG Ebersberg, 15.01.2019 - 7 C 663/18

    Geschäftswert bei außergerichtlicher Rechtsanwaltstätigkeit zur Kündigung eines

    Da das Vertragsverhältnis in Gänze, soweit nicht bereits durch Erfüllung erloschen, betroffen sei, sei dieses Vertragsverhältnis durch die noch offene Darlehensvaluta bestimmt (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.04.2015 - 6 O 9499/14 - bei negativer Feststellungsklage im Hinblick auf die Unwirksamkeit eines Widerrufes; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2005 - 17 W 21/05 - bei Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages; BGH, Beschluss vom 25.02.1997 - XI ZB 3/97 - bei Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung des Darlehensvertrages - hierbei soll auf den durch Kündigung fällig gestellten Betrag abgestellt werden).
  • LG Stuttgart, 16.03.2016 - 25 O 223/15
    Das Gericht schließt sich den insoweit zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Urteil vom 20.04.2015 -6 0 9499/14 an.
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