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   BVerwG, 05.09.1986 - 6 P 10.84   

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https://dejure.org/1986,3485
BVerwG, 05.09.1986 - 6 P 10.84 (https://dejure.org/1986,3485)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1986 - 6 P 10.84 (https://dejure.org/1986,3485)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1986 - 6 P 10.84 (https://dejure.org/1986,3485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialeinrichtung - Angehörige des öffentlichen Dienstes - Eingetragener Verein - Mitbestimmungsbedürftige Auflösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1987, 78
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1986 - 6 P 10.84
    Ein Dienststellenleiter darf zwar nicht das Einigungsverfahren abbrechen und die beabsichtigte Maßnahme durchführen, wenn er das vom Personalrat in Anspruch genommene Mitbestimmungsrecht nicht für gegeben hält (vgl. Beschluß vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - ).
  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1986 - 6 P 10.84
    Eine solche Zustimmungserklärung des Rechtsmittelgegners reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Zulässigkeit der Sprungrevision aus (vgl. BVerwGE 39, 314).
  • BVerwG, 12.07.1984 - 6 P 14.83

    Selbsthilfeeinrichtung als soziale Einrichtung im Sinne des

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1986 - 6 P 10.84
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 12. Juli 1984 - BVerwG 6 P 14.83 - (Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 29 = ZBR 1985, 28) näher umschrieben, was eine "Sozialeinrichtung", an deren Verwaltung der Personalrat mitzuwirken hat, von einem als unabhängige Selbsthilfeeinrichtung von den Bediensteten gegründeten Sozialwerk unterscheidet.
  • BVerwG, 14.07.1986 - 6 P 12.84

    Zulässigkeit einer Sprungrechtsbeschwerde - Die Vertretungsbefugnis des

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1986 - 6 P 10.84
    Gleiches muß für die Zulässigkeit der Sprungrechtsbeschwerde gelten, da sie hinsichtlich des Erfordernisses der Zustimmung des Rechtsmittelgegners den Vorschriften über die Einlegung der Sprungrevision angepaßt ist (vgl. § 76 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 134 Abs. 1 VwGO; Beschluß vom 14. Juli 1986 - BVerwG 6 P 12.84 -).
  • BVerwG, 28.12.1984 - 6 P 5.84

    Mitbestimmung an der Durchführung der Berufsbildung - Mitbestimmung hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1986 - 6 P 10.84
    Auch kann offenbleiben, ob nicht der Antragsteller im Falle einer Mitbestimmung an dieser Maßnahme auf die ausschließlich dem Rat der Stadt vorbehaltene Feststellung des Haushalts Einfluß nehmen würde (vgl. Beschluß vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 5.84 - ).
  • BGH, 30.11.1967 - II ZR 3/66

    Unmöglichkeit des Vereinszwecks

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1986 - 6 P 10.84
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die Regelung des § 41 BGB und das hierzu ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. November 1967 (nicht: 1962) - II ZR 3/66 - (BGHZ 49, 175) ausgeführt, der mit eigener Rechtsperson versehene eingetragene Verein "Sozialwerk ..." habe sich durch die Entziehung der Zuschüsse der Verwaltung, nicht aufgelöst.
  • BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00

    Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften als betriebliche Sozialeinrichtungen;

    Das setzt voraus, dass die Dienststelle an der Führung der Geschäfte der Sozialeinrichtung in einem ins Gewicht fallenden sachlichen Umfang beteiligt, vor allem aber rechtlich in der Lage ist, richtungweisenden Einfluss auf die Verwirklichung der Zwecke dieser Einrichtung zu nehmen, das heißt auf die Art und Weise, in der die Einrichtung die ihr gesteckten Aufgaben erfüllen soll, und auf die Arbeit der Einrichtung einzuwirken (vgl. Beschluss vom 12. Juli 1984 - BVerwG 6 P 14.83 - Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 29 S. 21; Beschluss vom 5. September 1986 - BVerwG 6 P 10.84 - Buchholz 238.37 § 72 NWPersVG Nr. 12 S. 26).
  • BVerwG, 10.06.1998 - 6 P 7.97

    Antragsbefugnis des Personalratsmitgliedes; Amtszeit des Personalrates;

    Dies wird durch das Verhalten der Beteiligten im Rechtsbeschwerdeverfahren bestätigt, in welchem sie von der Zulässigkeit der Sprungrechtsbeschwerde ausgegangen sind und ausschließlich zur Sache Stellung genommen haben (vgl. Beschluß vom 14. Juli 1986 - BVerwG 6 P 12.84 - Buchholz 238.36 § 40 NdsPersVG Nr. 2; Beschluß vom 5. September 1986 - BVerwG 6 P 10.84 - S. 6).
  • VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 490/92

    Kostenlose Nutzung eines städtischen Parkhauses durch Bedienstete der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich andere Gerichte angeschlossen haben und der auch der Senat folgt, sind Sozialeinrichtungen auf Dauer berechnete, von der Dienststelle geschaffene Einrichtungen, die dazu dienen, den Beschäftigten Vorteile zukommen zu lassen (vgl. zum Begriff der "Sozialeinrichtung" BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 1977 - VII P 10/75 - PersV 1979, 63 f., 12. Juli 1984 - 6 P 14.83 - ZBR 1985, 28 und vom 5. September 1986 - 6 P 10.84 - PersV 1987, 333 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17. Februar 1983 - CB 4/82 - PersV 1985, 122 f., 31. Mai 1988 - CL 11/86 - PersV 1991, 37; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15. Mai 1984 - 15 S 45/83 - S. 5 des amtlichen Umdrucks; BayVGH, Beschluß vom 19. Juli 1989 - 18 P 89.01935 - S. 8 f. des amtlichen Umdrucks).

    Es muß aber rechtlich gesichert sein, daß die Dienststelle Einfluß auf die Sozialeinrichtung hat; ihr muß das Recht zustehen, an deren Verwaltung mitzuwirken; beides muß so stark sein, daß von der Sozialeinrichtung als einer "Veranstaltung der Verwaltung" gesprochen werden kann (BVerwG, Beschluß v. 5. September 1986 - 6 P 10.84 - PersV 1987, 333 f.; Beschluß v. 12. Juli 1984 - 6 P 14.83 - ZBR 1985, 28).

  • BVerwG, 09.11.1998 - 6 P 1.98

    Mitbestimmung des Hauptpersonalrates; Mannschafts- und Unteroffizierheime;

    Soweit die Nutzung durch Beschäftigte anderer - insbesondere benachbarter - Dienststellen gestattet wird, welche an der Verwaltung der Sozialeinrichtung nicht selbst beteiligt sind, fehlt es ebenfalls an der Vergleichbarkeit, weil der Mitbestimmungstatbestand nach § 75 Abs. 3 Nr. 5 BPersVG sich nur auf die Beschäftigten derjenigen Dienststelle beziehen kann, welche auf die Verwaltung der Sozialeinrichtung einen rechtlich gesicherten Einfluß hat (Beschluß vom 12. Juli 1984 - BVerwG 6 P 14.83 - Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 29, S. 20 f.; Beschluß vom 5. September 1986 - BVerwG 6 P 10.84 - Buchholz 238.37 § 72 NWPersVG Nr. 12 S. 26).
  • VG Frankfurt/Main, 03.12.1999 - 22 K 4462/99

    Zustimmung zur Privatisierung der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften;

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